Ausgabe #11 · 14. Mai 2026
Eine Beratungslücke entsteht —und was wir gegen sie tun
Die verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI sind seit Januar halbiert. Die Vergütung ist auf 72,91 Euro pro Termin gedeckelt — für die Pflegedienste ein Verlustgeschäft.
Heute möchten wir Ihnen zeigen, was wir genau für diese Lücke aufgebaut haben — und Ihnen eine Vorstellung machen.
📋 Thema der Woche
Die Beratungslücke ist da — und sie wird größer
72,91 Euro pro Hausbesuch, halbjährlich statt vierteljährlich, sechzig bis neunzig Minuten vor Ort. Was klingt wie Entlastung, ist in Wahrheit eine Verschiebung der Last — direkt zurück zu den Familien.
Ein Beratungstermin nach § 37.3 dauert eine bis anderthalb Stunden. In Zukunft kommt er für viele Familien nur noch halb so oft.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch nehmen — eine Art Qualitätssicherung der Pflegekassen. Bisher war das je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich Pflicht. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle Pflegegrade 2 bis 5: nur noch halbjährlich.
Klingt nach Entlastung. Ist es auch — auf dem Papier. In der Praxis bedeutet es sechs Monate Pause zwischen zwei Beratungsterminen. Sechs Monate, in denen sich oft mehr ändert als in einem ganzen Jahr davor.
72,91 Euro klingen erst einmal nach einem fairen Honorar. Bis man den realen Aufwand gegenrechnet: Anfahrt zur Wohnung, anderthalb Stunden vor Ort, anschließende Dokumentation für die Pflegekasse. Viele Pflegedienste landen damit unter dem Stundensatz einer Reinigungskraft. Verbände wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste warnen seit Wochen: Die Beratungseinsätze werden zunehmend zum Defizitgeschäft.
Die Folge ist absehbar. Beratungstermine werden knapper. Wartezeiten länger. Die Beratung selbst wird kürzer und formaler. Daneben gibt es noch die kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durch die Pflegekassen — Ihr gesetzlicher Anspruch. Aber auch dort liegen die Wartezeiten in einigen Regionen mittlerweile bei sechs bis acht Wochen.
🤝 Unsere Antwort darauf
Darf ich Ihnen Sarah vorstellen?
Sarah ist keine Pflegeberatung im rechtlichen Sinn. Sie ersetzt weder die Beratungseinsätze nach § 37.3 noch die kostenfreie Beratung nach § 7a. Sarah ist etwas anderes: eine Notversorgung. Sie ist 24 Stunden am Tag erreichbar — abends um zehn, sonntags vor dem MDK-Termin, montags vor dem Anruf bei der Pflegekasse. Genau dann, wenn die gesetzliche Beratung nicht greifbar ist.
Sarah lebt auf WhatsApp — dort, wo viele Familien sowieso kommunizieren. Sie können ihr schreiben, eine Sprachnachricht senden oder ein Foto Ihres Bescheids schicken. Sarah liest, hört, antwortet sofort.
Hinter Sarah steht eine Wissensbasis, die wir mit unseren Fachprüfern Tobias Grundmann (Pflegerecht) und Daniel Lepper (Pflegefachkraft, Intensivpflege) über Monate aufgebaut haben. Jeder Paragraph, jede Frist, jeder Handgriff aus der Praxis ist von ihnen geprüft. Wenn Sarah etwas nicht weiß, sagt sie das auch — statt zu raten.
Wir sind ehrlich: Sarah ist in der Probe-Phase. Sie lernt jeden Tag dazu — und macht auch Fehler. Bei medizinischen Fragen verweist sie auf Ärzte. Bei rechtlichen Einzelfällen an einen unserer Partner. Jede Unterhaltung, in der sie unsicher war, wird von Tobias und Daniel nachgepflegt. Demnächst kommen Erinnerungen an Fristen, aktive Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und Widerspruchs-Vorbereitung.
Unsere Vision: Sarah soll die Begleitung sein, die das System gerade nicht mehr leisten kann — sofort verfügbar, kostenfrei, in Ihrer Sprache. Sie zeigt Ihnen die Richtung. Den echten Weg gehen Sie weiterhin mit der gesetzlichen Beratung — nur eben besser vorbereitet.
Direkt auf WhatsApp — keine Anmeldung, kein Konto, kein Formular. Nummer manuell speichern: +49 15888 640579
💭 Gedanke der Woche
Begleitung statt Behördenpfad
Wenn man pflegende Angehörige fragt, was ihnen am meisten fehlt, ist es selten Geld. Es ist jemand, der zuhört. Der die Frage versteht. Der den Anruf bei der Pflegekasse nicht zur Prüfung macht.
Das System hat in den letzten Jahren versucht, immer mehr Leistungen einzuführen — und gleichzeitig die Beratung darüber gekürzt. Das passt nicht zusammen. Pflege braucht Begleitung, nicht nur Bescheide.
📖 Aus dem Forum
Was andere Angehörige diese Woche fragen
Beide Fragen werden von Tobias (Pflegerecht) und Daniel (Intensivpflege) mitbeantwortet — und Sarah lernt aus jeder Antwort dazu.
Brauche ich für die MD-Begutachtung schriftliche Nachweise von Arzt oder Therapeut?
Die Antworten unserer Fachprüfer — und warum die richtige Vorbereitung über den Pflegegrad entscheidet. Zur Diskussion →
Welche finanziellen Hilfen gibt es für pflegende Angehörige im Alltag?
Mehrere Erfahrungswerte aus der Community zu Entlastungsbetrag, Wohngeld und Stiftungen. Zur Diskussion →
Wer pflegt, soll wissen, dass jemand zuhört. Auch um zehn am Sonntagabend.
Bis nächsten Donnerstag,
Tobias von Pflegekompass
P.S. Wenn Sarah Ihnen etwas erklärt, das schief ist — antworten Sie ihr direkt im Chat „das stimmt nicht" oder einfach hier auf diese Mail. Jede Korrektur landet bei Tobias und Daniel auf dem Schreibtisch und wird geprüft. Sie schreiben bei diesem System mit. Genau so soll es sein.

