Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Brauche ich für die MD-Begutachtung schriftliche Nachweise von Arzt oder Therapeut?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 05. Mai 2026 um 05:12

Muss hierzu ein Nachweis (also eine schriftliche Bestätigung/ Verordnung des Arztes oder Therapeuten) vorliegen, um das anzugeben? In nahezu jeder Therapie werden einem ja Handlungsanweisungen gegeben, aber oft werden diese nicht schriftlich festgehalten. Danke für eure Arbeit!

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Nein, eine formelle schriftliche Verordnung oder Bestätigung ist für die Angabe gegenüber dem Medizinischen Dienst nicht zwingend erforderlich. Der Gutachter ist verpflichtet, deine Schilderung in die Bewertung einzubeziehen — der MD darf dir nicht entgegenhalten, dass etwas „nicht auf Papier steht". In der Praxis wirkt sich aber jeder Beleg positiv aus, weil er die geschilderten Anforderungen plausibel macht. Im Modul 5 (Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen, 20 % Gewichtung nach § 14 SGB XI) zählt unter anderem, wie oft therapeutische Maßnahmen pro Woche selbständig oder mit Hilfe durchgeführt werden müssen — also genau die Handlungsanweisungen, die du ansprichst. Was du tun kannst, auch ohne formale Verordnung: - Sammle, was du hast: Arztbriefe, Reha-Entlassberichte, Heilmittel-Verordnungen (Physio, Ergo, Logo), Medikamentenpläne. Dort tauchen die Anweisungen oft indirekt auf. - Bitte den Therapeuten um eine kurze formlose Notiz — ein Dreizeiler auf Briefkopf reicht („Patient X führt eigenständig folgende Übungen täglich durch: …"). - Führe ein Pflegetagebuch über zwei Wochen, in dem du die tatsächliche Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen einträgst (Atemübungen, Lagerung, Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen, Insulin, Wundversorgung etc.). Ein Pflegetagebuch ist als Beweismittel im Begutachtungsverfahren ausdrücklich anerkannt. Wichtig fürs Gespräch: Schildere konkret, wie viele Minuten pro Tag die Maßnahmen brauchen und wie viel Hilfestellung der Pflegebedürftige dabei benötigt. „Patient macht täglich Atemübungen" wird anders bewertet als „Patient muss 3-mal täglich an die Atemübungen erinnert und angeleitet werden, sonst werden sie vergessen" — letzteres bringt im Modul 5 die Punkte. Wenn du nichts Schriftliches hast: trotzdem angeben. Der MD muss nachfragen und die Angaben würdigen. Was nicht erwähnt wird, fließt definitiv nicht ein.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.