Kurzantwort:Fünf Modelle stehen für 24h-Pflege zu Hause zur Wahl — je nach Modell zwischen 2.500 € und 4.800 €/Monat:
- 1. Entsendung:Polnische/bulgarische Agentur entsendet — günstigstes legales Modell (2.500-3.200 €)
- 2. Selbständige:Pflegekraft mit eigenem Gewerbe stellt Rechnung (2.800-3.500 €)
- 3. Direkte Anstellung:Sie sind Arbeitgeber im Privathaushalt (3.500-4.500 €)
- 4. Pool/Wechselmodell:2-3 Kräfte rotieren (3.000-3.800 €)
- 5. Hybrid mit Pflegedienst: Betreuerin + ambulanter Dienst (Kosten variabel)
Hinweis: Welches Modell die Pflegekasse am besten unterstützt, hängt von Ihrer Leistungs-Auswahl ab — siehe Tabelle weiter unten und der spezielle Ratgeber zur Krankenkassen-Übernahme bei 24h-Pflege.
Welche Modelle gibt es für 24h-Pflege zu Hause?
Der deutsche Markt für 24h-Pflege zu Hause hat sich in den letzten Jahren professionalisiert — und gleichzeitig ausdifferenziert. Wo früher Schwarzarbeit dominierte, gibt es heute fünf legale Modelle, die rechtlich klar abgegrenzt sind. Sie unterscheiden sich nicht nur in Kosten, sondern auch in administrativen Pflichten, Kontinuität und Rechtssicherheit.
Wichtig vorab: Alle fünf Modelle gelten für Betreuung und Unterstützung im Haushalt — medizinische Behandlungspflege (Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe) muss durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Das ist gesetzlich geregelt im SGB V.
5 Modelle im Vergleich
| Modell | Kosten/Monat | Marktanteil | Aufwand | Rechtssicherheit |
|---|---|---|---|---|
| 1. Entsendung Agentur | 2.500-3.200 € | ~80 % | niedrig | hoch (mit A1) |
| 2. Selbständige EU | 2.800-3.500 € | ~8 % | mittel | mittel |
| 3. Direkte Anstellung | 3.500-4.500 € | ~5 % | hoch | hoch |
| 4. Pool/Wechselmodell | 3.000-3.800 € | ~5 % | niedrig | hoch (mit A1) |
| 5. Pflegedienst-Hybrid | variabel | ~2 % | niedrig | hoch |
Marktanteile geschätzt aus Pflegekompass-Erhebung 2026 (n=120 Vermittler und Pflegedienste).
Modell 1: Entsendung über Agentur — am häufigsten

Die Entsendung ist mit Abstand das häufigste Modell — rund 80 % aller deutschen Familien, die 24h-Pflege zu Hause organisieren, nutzen diese Form. Eine polnische, bulgarische oder rumänische Agentur entsendet eine ihrer angestellten Pflegekräfte für 2-3 Monate nach Deutschland. Dann erfolgt der Wechsel — eine andere Kraft übernimmt.
So funktioniert die Entsendung rechtlich
Die Pflegekraft ist Angestellte einer ausländischen Agentur und bleibt dort sozialversichert. Der Nachweis dafür ist die A1-Bescheinigung — ausgestellt vom polnischen Sozialversicherungsträger ZUS. Ohne A1 droht der Vorwurf der Schwarzarbeit. Die Agentur stellt Ihnen eine deutsche Rechnung (Brutto, ohne MwSt., weil EU-Grenzleistung).
Vor- und Nachteile Entsendung
- Plus: günstig (2.500-3.200 €), geringer Aufwand, Agentur regelt Vertretung
- Plus: Bei guter Agentur: schnelle Krankheits-Vertretung organisiert
- Minus: wechselnde Personen — alle 2-3 Monate neues Gesicht
- Minus: Sprachstufen oft A2-B1, bei Demenz keine ideale Wahl
- Minus: Bei unseriösen Agenturen Risiko von Vertragsbruch — mehr im Risiken-Ratgeber
Modell 2: Selbständige aus EU — flexibel, mit Risiken
Bei diesem Modell hat die Pflegekraft ein eigenes Gewerbe — in Polen oder Deutschland — und stellt Ihnen direkt Rechnung. Sie schließen keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Dienstleistungsvertrag oder Werkvertrag. Klingt einfach, hat aber eine entscheidende Falle: Scheinselbständigkeit.
Der gesetzliche Knackpunkt: Wenn die Pflegekraft nur einen einzigen Auftraggeber hat (eben Sie), keine eigenen Geschäftsräume nutzt und in Ihre Tagesabläufe weisungsgebunden eingebunden ist, gilt sie als „scheinselbständig“. Das kann Jahre später zu Nachzahlungen von Sozialabgaben führen — mit Haftung für Sie als „Arbeitgeber im rechtlichen Sinn“.
Wann Selbständigkeit funktioniert
- Pflegekraft hat mehrere Auftraggeber gleichzeitig oder im Wechsel
- Eigene Geschäftsausstattung (Auto, Werkzeug, Versicherung)
- Eigener Marktauftritt, eigene Preisgestaltung
- Vertretung selbst organisiert, keine Weisungsgebundenheit
Wer Selbständige beauftragt, sollte einen Steuerberater einbeziehen und einen schriftlichen Vertrag mit Vermerk zur Selbständigkeit aufsetzen. Bei Zweifeln: lieber das Entsendungs-Modell wählen.
Modell 3: Direkte Anstellung im Haushalt
Sie selbst werden Arbeitgeber. Die Pflegekraft wird im Privathaushalt angestellt, bekommt einen Arbeitsvertrag, Mindestlohn und ist in Deutschland sozialversichert. Das ist der „goldene Standard“ in Sachen Rechtssicherheit — aber auch der aufwändigste Weg.
Was Sie als Arbeitgeber leisten müssen
- Mindestlohn 2026: 12,82 €/Stunde brutto, mind. 48h/Woche möglich
- Arbeitgeber-Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) — ca. 20 % auf den Brutto-Lohn
- Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag
- Bezahlten Urlaub (20-30 Tage/Jahr nach BUrlG)
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis 6 Wochen
- Lohnbuchhaltung über Steuerberater oder Minijob-Zentrale
Wann die direkte Anstellung Sinn macht
Bei langfristiger Bindung an eine bestimmte Person, bei Demenz-Patienten wo Kontinuität entscheidend ist, oder wenn Familie und Pflegekraft schon vorher eine Beziehung haben. Die Pflegekraft muss aber dauerhaft in Deutschland leben wollen — ein Vorteil für Personen, die bereits hier sind oder bleiben möchten.
Beispiel-Rechnung: Bei 12,82 € Mindestlohn × 48h/Woche × 4,33 Wochen = 2.664 € Brutto-Lohn. Plus ~533 € Arbeitgeber-Anteil. Plus geldwerter Vorteil Unterkunft/Verpflegung 280 €. Summe: rund 3.500 €/Monat — ohne Lohnbuchhalter-Gebühren.
Modell 4: Pool oder Wechselmodell — mehrere Kräfte rotieren
Beim Pool-Modell teilen sich 2-3 Pflegekräfte einen Auftrag. Eine ist immer vor Ort, die anderen sind im Heimaturlaub oder in Reserve. Das löst zwei Probleme klassischer Entsendung: Versorgungslücken bei Krankheit und Erschöpfung der Pflegekraft.
Typische Rotationen
- 4-Wochen-Rotation: Pflegekraft A 4 Wochen vor Ort, dann Pflegekraft B 4 Wochen — guter Erholungszyklus
- Festes Duo: Immer die gleichen 2 Kräfte im Wechsel — schafft Bezug zum Pflegebedürftigen
- Pool aus 3+ Kräften: Mehr Flexibilität bei Krankheit/Familienereignissen, aber wenig persönliche Bindung
Pool-Modelle kosten typisch 3.000-3.800 €/Monat — etwas mehr als reine Entsendung, weil zusätzliche Anreisen anfallen. Bei festen Duos lohnt sich der Aufpreis aber: weniger Eingewöhnung, weniger emotionaler Stress für den Pflegebedürftigen.
Modell 5: Pflegedienst-Hybrid — Betreuerin + ambulanter Dienst
Wenn Sie nicht nur Betreuung, sondern auch medizinische Pflege (Wundversorgung, Insulin, Medikamentenstellen) brauchen, kommt das Hybridmodell ins Spiel. Eine osteuropäische Betreuerin deckt rund-um-die-Uhr Anwesenheit, Haushalt und Alltagsbegleitung ab. Ein ambulanter Pflegedienst kommt 1-3-mal täglich für medizinische Behandlungspflege (nach SGB V) und Grundpflege (nach SGB XI).
Kostenrechnung Hybrid
Die Betreuerin läuft wie bei reiner Entsendung (2.500-3.200 €). Der ambulante Dienst rechnet mit der Pflegekasse direkt ab — Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad bis 2.299 €/Monat (PG 5) oder als Kombinationsleistung anteilig zum Pflegegeld. Behandlungspflege durch den ambulanten Dienst (SGB V) wird zusätzlich von der Krankenkasse übernommen.
Hybrid ist die rechtssicherste Lösung bei höherem Pflegebedarf — sie nutzt das volle Spektrum der gesetzlichen Leistungen. Allerdings: Mehr Akteure zu koordinieren, klare Schnittstellen-Absprachen nötig.
A1-Bescheinigung und Arbeitszeit — die zwei großen Fallen
Egal welches Modell Sie wählen — zwei rechtliche Themen tauchen immer wieder auf. Wer sie kennt, vermeidet teure Überraschungen.
A1-Bescheinigung — Pflicht bei Entsendung
Die A1-Bescheinigung beweist, dass die entsandte Pflegekraft in ihrem Heimatland sozialversichert bleibt. Ohne A1 ist die Pflegekraft de facto in Deutschland sozialversicherungspflichtig — und Sie als Auftraggeber haften für nicht gezahlte Sozialabgaben. Fragen Sie die Agentur explizit nach der A1 vor Vertragsabschluss.
Arbeitszeit nach BSG-Urteil 2021
Das Bundessozialgericht hat klargestellt: Reine Anwesenheit (Schlafen) zählt nicht voll als Arbeitszeit — aber Bereitschaftsdienst und aktive Tätigkeit schon. Das deutsche Arbeitszeitgesetz erlaubt maximal 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt. In der Praxis heißt das: Eine einzelne Pflegekraft kann nicht 24/7 alleine arbeiten — entweder gibt es einen zweiten Wechsel, eine Vertretung oder einen ambulanten Dienst, der ergänzt.
Viele osteuropäische Agenturen rechnen ihre Pakete entsprechend — typisch sind 6-7 Tage Anwesenheit, davon 40-48h aktive Arbeitszeit. Wenn ein Anbieter Ihnen 168h-Vollbetreuung durch eine einzelne Person zusichert, sollten Sie misstrauisch werden. Das kann ein Schwarzarbeit-Indiz sein — siehe unsere 7 Warnzeichen.
Was passt zur Pflegekasse? Kombinationen mit SGB XI
Jedes Modell lässt sich mit Pflegekassen-Leistungen kombinieren — die Frage ist nur wie:
| Modell | Pflegegeld | Verhinderungspflege | Entlastung | Sachleistung |
|---|---|---|---|---|
| 1. Entsendung | ja | oft ja | oft ja | nein |
| 2. Selbständige | ja | nur bei Anerkennung | nur bei Anerkennung | nein |
| 3. Direkte Anstellung | ja | ja (Familie) | nur mit anerkanntem Anbieter | nein |
| 4. Pool/Wechsel | ja | oft ja | oft ja | nein |
| 5. Hybrid Pflegedienst | nur Kombi | ja | ja | ja |
Wichtig: Für die Verrechnung von Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag muss die Vermittlungsagentur in Ihrem Bundesland als „anerkannter Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen“ gelten. Das ist in den meisten Bundesländern bei seriösen Agenturen unproblematisch — bei kleinen Anbietern aus Polen direkt nicht automatisch.
FAQ — Häufige Fragen zur 24h-Pflege zu Hause
Welche Modelle gibt es für 24-Stunden-Pflege?
Fünf Modelle: Entsendung (am günstigsten), Selbständige aus EU, direkte Anstellung im Haushalt (am teuersten), Pool/Wechsel und Hybrid mit ambulantem Pflegedienst. Die meisten Familien wählen die Entsendung — sie ist günstig, rechtssicher und mit geringem Aufwand verbunden.
Was ist das günstigste Modell?
Die Entsendung über eine polnische oder bulgarische Agentur ist am günstigsten — 2.500 bis 3.200 € pro Monat. Wichtig: A1-Bescheinigung Pflicht, sonst Schwarzarbeit-Risiko. Mehr zur legalen Beschäftigung polnischer Pflegekräfte.
Was ist eine A1-Bescheinigung?
Nachweis, dass die Pflegekraft in ihrem Heimatland sozialversichert bleibt. Pflicht bei jeder Entsendung. Ohne A1: Schwarzarbeit-Vorwurf und persönliche Haftung für die Familie. Die Agentur muss sie vor Einsatzbeginn vorlegen.
Wie viele Stunden darf die Pflegekraft arbeiten?
Maximal 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt nach Arbeitszeitgesetz. Reine Anwesenheit zählt nicht voll — Bereitschaft und aktive Tätigkeit schon. Wer 24/7-Versorgung durch eine einzelne Person verspricht, läuft am Gesetz vorbei.
Was kostet die direkte Anstellung?
3.500 bis 4.500 € pro Monat brutto inkl. Arbeitgeber-Sozialabgaben. Plus Lohnbuchhalter (50-100 € pro Monat). Vorteil: feste Person, langfristig. Nachteil: hoher Verwaltungsaufwand.
Lohnt sich das Hybrid-Modell?
Ja — wenn medizinische Behandlungspflege gebraucht wird (z.B. Diabetes mit Insulin, Wundversorgung, dauerhafte Medikamentengabe). Dann nutzt man Pflegegeld + Sachleistung als Kombinationsleistung und kombiniert das mit einer Live-in-Betreuung.
Zusammenfassung
Fünf Modelle stehen für 24h-Pflege zu Hause zur Verfügung — die Entsendung ist mit Abstand das meistgenutzte, weil sie rechtssicher, günstig und mit geringem Aufwand verbunden ist. Wer Wert auf feste Bezugsperson legt, wählt direkte Anstellung trotz höherer Kosten und mehr Aufwand. Bei medizinischem Pflegebedarf ist das Hybrid-Modell mit ambulantem Pflegedienst die richtige Wahl.
Zwei rechtliche Punkte sollte jeder kennen: Die A1-Bescheinigung bei Entsendung (sonst Schwarzarbeits-Risiko) und das Arbeitszeitgesetz (max. 48h-Woche, BSG-Urteil 2021).
Weiterführend: Kostenspanne 2.500-4.500 € · 7 typische Risiken · Polnische Pflegekraft legal beschäftigen.
Quellen und Hinweise
- VO (EG) 883/2004 — Koordinierung der Sozialversicherungssysteme (A1-Bescheinigung)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) — § 3 und § 7
- BSG-Urteil B 5 RS 2/22 R (2021) — Arbeitszeit bei 24h-Pflege
- § 37, § 39, § 45b SGB XI — Pflegekassen-Leistungen
- Mindestlohngesetz (MiLoG) — 12,82 €/Stunde ab 2026
- Zoll.de — Entsendung ausländischer Arbeitnehmer
- BMG — Leistungen der Pflegeversicherung
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
