Kurzantwort:Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig zu beziehen. Wer zum Beispiel 60 Prozent der Sachleistung über einen Pflegedienst nutzt, erhält zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes. So bekommen Sie beides: professionelle Unterstützung und finanzielle Anerkennung für die Pflege durch Angehörige.
Sie pflegen Ihren Vater zu Hause. Morgens kommt der Pflegedienst für die Körperpflege, den Rest des Tages übernehmen Sie. Und dann die Frage: Bekomme ich jetzt noch Pflegegeld – oder nur die Sachleistung? Die Antwort ist: beides. Anteilig. Und das kann mehrere hundert Euro im Monat ausmachen.
Trotzdem nutzen viele Familien die Kombinationsleistung nicht, weil die Berechnung kompliziert wirkt. Das ändern wir jetzt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Formel, zeigen die konkreten Beträge für jeden Pflegegrad und rechnen ein Beispiel Schritt für Schritt durch.
Was ist die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung ist eine Regelung im Pflegeversicherungsgesetz (§ 38 SGB XI), die es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, zwei Leistungsarten gleichzeitig zu beziehen:
- Pflegesachleistungen(§ 36 SGB XI) – professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet
- Pflegegeld(§ 37 SGB XI) – eine monatliche Geldleistung für die Pflege durch Angehörige oder Bekannte
Normalerweise müssen Sie sich für eine der beiden Varianten entscheiden. Die Kombinationsleistung hebt diese Entweder-oder-Logik auf: Wenn der Pflegedienst nicht das gesamte Sachleistungsbudget ausschöpft, erhalten Sie den Rest als anteiliges Pflegegeld.
Detaillierte Informationen zu den reinen Pflegegeld-Beträgen finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegeld 2026.
Einfach erklärt: Stellen Sie sich die Sachleistung wie einen Kuchen vor. Der Pflegedienst nimmt sich ein Stück. Das restliche Stück wird Ihnen als Pflegegeld ausgezahlt – prozentual berechnet.
So berechnet sich die Kombinationsleistung
Die Berechnung folgt einer einfachen Logik in zwei Schritten:
Schritt 1: Sachleistungs-Anteil ermitteln
Die Pflegekasse rechnet aus, wie viel Prozent des maximalen Sachleistungsbudgets der Pflegedienst in einem Monat abgerechnet hat.
Formel: Abgerechnete Sachleistung ÷ Maximale Sachleistung × 100 = Sachleistungsquote in Prozent
Schritt 2: Pflegegeld-Anteil berechnen
Der verbleibende Prozentsatz wird auf das maximale Pflegegeld angewendet.
Formel:(100 % − Sachleistungsquote) × Maximales Pflegegeld = Ihr anteiliges Pflegegeld
Konkretes Kurzbeispiel
Bei Pflegegrad 3 beträgt die maximale Sachleistung 1.497 Euro und das maximale Pflegegeld 599 Euro. Der Pflegedienst rechnet 898,20 Euro ab – das sind 60 Prozent der Sachleistung.
- Sachleistungsquote: 898,20 ÷ 1.497 × 100 = 60 %
- Verbleibender Anteil: 100 % − 60 % = 40 %
- Anteiliges Pflegegeld: 40 % × 599 Euro = 239,60 Euro
Ergebnis:Sie erhalten 898,20 Euro Sachleistung (direkt an den Pflegedienst) plus 239,60 Euro anteiliges Pflegegeld auf Ihr Konto – zusammen 1.137,80 Euro an Leistungen.
Kombinationsleistung: Beträge pro Pflegegrad 2026
Die folgenden Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert. Die Tabelle zeigt die maximalen Leistungen sowie zwei häufige Aufteilungen als Beispiel.
| Pflegegrad | Sachleistung 100 % | Pflegegeld 100 % | 50/50-Aufteilung | 70/30-Aufteilung |
|---|---|---|---|---|
| PG 2 | 796 € | 347 € | 398 € + 173,50 € = 571,50 € | 557,20 € + 104,10 € = 661,30 € |
| PG 3 | 1.497 € | 599 € | 748,50 € + 299,50 € = 1.048 € | 1.047,90 € + 179,70 € = 1.227,60 € |
| PG 4 | 1.859 € | 800 € | 929,50 € + 400 € = 1.329,50 € | 1.301,30 € + 240 € = 1.541,30 € |
| PG 5 | 2.299 € | 990 € | 1.149,50 € + 495 € = 1.644,50 € | 1.609,30 € + 297 € = 1.906,30 € |
50/50 = 50 % Sachleistung + 50 % Pflegegeld. 70/30 = 70 % Sachleistung + 30 % Pflegegeld. Alle Beträge gerundet auf 10 Cent.
Wichtig:Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen – und damit auch keine Kombinationsleistung. Betroffene erhalten den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Mehr dazu in der Pflegegeld-Tabelle 2026.
Wann lohnt sich die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung ist nicht für jede Situation die beste Wahl. In diesen vier Szenarien lohnt sie sich besonders:
Szenario 1: Der Pflegedienst kommt nur morgens
Die häufigste Konstellation: Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt bei der morgendlichen Körperpflege, den Rest des Tages übernehmen die Angehörigen. Der Pflegedienst schöpft dabei oft nur 30 bis 50 Prozent der Sachleistung aus. Der Rest fließt als Pflegegeld an die Familie.
Szenario 2: Entlastung an bestimmten Wochentagen
Manche Familien buchen den Pflegedienst nur an zwei oder drei Tagen pro Woche – zum Beispiel, wenn die pflegende Tochter arbeiten geht. An den anderen Tagen pflegen Angehörige allein. Die Kombinationsleistung gleicht genau dieses Modell ab.
Szenario 3: Spezielle Leistungen vom Pflegedienst
Manchmal geht es nicht um tägliche Pflege, sondern um gezielte Einzelleistungen: Medikamentengabe, Verbandswechsel, Kompressionsstrümpfe anziehen. Diese Leistungen machen oft nur einen kleinen Teil des Sachleistungsbudgets aus – der große Rest bleibt als Pflegegeld.
Szenario 4: Übergang in die vollständige häusliche Pflege
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitation startet man häufig mit mehr professioneller Unterstützung. Wenn die Angehörigen mehr Sicherheit gewinnen, reduzieren sie den Pflegedienst schrittweise – und der Pflegegeld-Anteil steigt automatisch.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob sich die Kombinationsleistung für Sie lohnt, sprechen Sie mit einem Pflegeberater. Über unsere Expertensuche finden Sie Berater in Ihrer Nähe, die Ihre Situation kostenlos einschätzen.
Rechenbeispiel: Herr Müller, Pflegegrad 3

Herr Müller ist 74 Jahre alt, hat Pflegegrad 3 und lebt zu Hause. Seine Tochter Lisa pflegt ihn überwiegend selbst. Morgens kommt aber ein ambulanter Pflegedienst für die Körperpflege und das Anziehen der Kompressionsstrümpfe. Der Pflegedienst stellt der Pflegekasse monatlich 524,00 Euro in Rechnung.
Die Berechnung
| Position | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Maximale Sachleistung PG 3 | – | 1.497 € |
| Abgerechnet durch Pflegedienst | – | 524 € |
| Sachleistungsquote | 524 ÷ 1.497 × 100 | 35 % |
| Verbleibender Anteil | 100 % − 35 % | 65 % |
| Maximales Pflegegeld PG 3 | – | 599 € |
| Anteiliges Pflegegeld | 65 % × 599 € | 389,35 € |
Ergebnis für Herrn Müller:Der Pflegedienst rechnet 524 Euro direkt mit der Pflegekasse ab. Zusätzlich bekommt Herr Müller 389,35 Euro Pflegegeld auf sein Konto überwiesen. Das sind zusammen 913,35 Euro monatliche Leistungen.
Zum Vergleich: Würde Herr Müller nur Pflegegeld beziehen, wären es 599 Euro. Würde er nur Sachleistungen nutzen, bekäme seine Tochter Lisa gar kein Geld. Die Kombinationsleistung bringt ihm also 314,35 Euro mehr als reines Pflegegeld – bei gleichzeitig professioneller Unterstützung am Morgen.
Wie Sie das Pflegegeld beantragen, erklären wir in unserem Schritt-für-Schritt-Ratgeber.
Kombinationsleistung beantragen: So gehen Sie vor
Der Antrag auf Kombinationsleistung ist unkomplizierter als viele denken. Hier die einzelnen Schritte:
Schritt 1: Pflegekasse informieren
Teilen Sie Ihrer Pflegekasse mit, dass Sie sowohl einen ambulanten Pflegedienst nutzen als auch Pflegegeld beziehen möchten. Das geht formlos – ein Anruf genügt. Viele Pflegekassen bieten auch Online-Formulare an.
Schritt 2: Pflegedienst beauftragen
Wählen Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst und vereinbaren Sie die gewünschten Leistungen. Der Pflegedienst rechnet seinen Anteil direkt mit der Pflegekasse ab.
Schritt 3: Automatische Berechnung abwarten
Sie müssen die Berechnung nicht selbst machen. Die Pflegekasse ermittelt am Ende jedes Monats die Sachleistungsquote und überweist Ihnen das anteilige Pflegegeld automatisch. Das dauert allerdings etwa sechs Wochen nach Monatsende, da die Pflegekasse die Abrechnung des Pflegedienstes abwartet.
Festes Verhältnis oder flexible Anpassung?
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Ohne Festlegung (flexibel): Der Pflegegeld-Anteil passt sich jeden Monat automatisch an die tatsächlich abgerechneten Sachleistungen an. Das ist die gängigste Variante.
- Mit festem Verhältnis:Sie legen bei der Pflegekasse ein festes Verhältnis fest (z. B. 60 % Sachleistung, 40 % Pflegegeld). In diesem Fall besteht eine Bindung von sechs Monaten. Ein vorzeitiger Wechsel ist nur bei wesentlicher Änderung der Pflegesituation möglich.
Tipp: In den meisten Fällen ist die flexible Variante ohne Festlegung die bessere Wahl. So profitieren Sie automatisch, wenn der Pflegedienst in einem Monat weniger abrechnet – etwa weil Ihr Angehöriger einen Krankenhausaufenthalt hatte.
Übrigens: Neben der Kombinationsleistung steht Ihnen auch eine Vertretung zu, wenn die pflegende Person ausfällt. Alles dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Verhinderungspflege und Pflegegeld.
Häufige Fragen zur Kombinationsleistung
Was ist die Kombinationsleistung in der Pflege?
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig zu beziehen. Wer seinen Sachleistungsanspruch nur teilweise nutzt, erhält den restlichen Anteil als anteiliges Pflegegeld.
Wie berechnet sich die Kombinationsleistung?
Die Pflegekasse ermittelt, wie viel Prozent der Sachleistung genutzt wurden. Der verbleibende Prozentsatz wird auf das Pflegegeld angewendet. Beispiel: Wer 60 Prozent der Sachleistung nutzt, erhält noch 40 Prozent des Pflegegeldes.
Kann man monatlich zwischen Pflegegeld und Sachleistung wechseln?
Ja, grundsätzlich ist ein monatlicher Wechsel möglich. Wenn Sie sich bei der Pflegekasse auf ein festes Verhältnis festlegen, besteht eine Bindung von sechs Monaten. Ohne Festlegung passt sich der Anteil automatisch an die tatsächlich abgerechneten Sachleistungen an.
Wer hat Anspruch auf die Kombinationsleistung?
Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden und einen ambulanten Pflegedienst nur teilweise in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Kombinationsleistung.
Wann wird das anteilige Pflegegeld bei der Kombinationsleistung ausgezahlt?
Das anteilige Pflegegeld wird nicht am Monatsanfang gezahlt, sondern erst etwa sechs Wochen nach dem betreffenden Monat. Die Pflegekasse wartet die Abrechnung des Pflegedienstes ab und überweist dann den verbleibenden Pflegegeld-Anteil.
Zusammenfassung
Die Kombinationsleistung ist eine der wertvollsten und gleichzeitig am wenigsten genutzten Möglichkeiten der Pflegeversicherung. Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nur teilweise nutzen, steht Ihnen der nicht ausgeschöpfte Anteil als Pflegegeld zu. Die Berechnung ist einfach: Prozentual genutzter Sachleistungsanteil bestimmt den Pflegegeld-Anteil. Je weniger Sachleistung der Pflegedienst abrechnet, desto mehr Pflegegeld erhalten Sie.
Prüfen Sie auch, ob Sie bereits Ihre kostenlose Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln beantragt haben – das sind zusätzlich 42 Euro monatlich, unabhängig von der Kombinationsleistung.
Sie haben Fragen zu Ihrer persönlichen Situation? Unsere Expertensuche bringt Sie mit Pflegeberatern zusammen, die Ihnen bei der optimalen Aufteilung helfen.
Quellen und Hinweise
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistungen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – Bundesgesetzblatt 2023
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeleistungen
- Techniker Krankenkasse – Kombinationsleistung berechnen
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
