Kurzantwort: Ein Hospiz begleitet schwerkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Es gibt zwei Formen: das stationäre Hospiz als eigenständige Einrichtung und den ambulanten Hospizdienst, der zu Hause oder im Pflegeheim begleitet. Anspruch hat, wer an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidet. Die Kosten tragen Kranken- und Pflegekasse nach § 39a SGB V gemeinsam — für die Familie entsteht kein Eigenanteil.
Schnellüberblick: Hospiz auf einen Blick
- Zwei Formen: stationäres Hospiz (eigene Einrichtung) und ambulanter Hospizdienst (Begleitung zu Hause)
- Anspruch: nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung mit Lebenserwartung von Wochen bis wenige Monate
- Kosten: 0 Euro Eigenanteil — Krankenkasse und Pflegekasse zahlen (§ 39a SGB V)
- Voraussetzung: ärztliche Bescheinigung über die unheilbare Erkrankung
- Ziel: Lebensqualität, Würde und Schmerzfreiheit — nicht Heilung
- Ehrenamt: geschulte Sterbebegleiter schenken Zeit und entlasten die Familie
Was ist ein Hospiz?
Ein Hospiz ist ein Ort — und zugleich eine Haltung. Der Begriff stammt vom lateinischen hospitium, der Herberge. Gemeint ist eine Versorgung, die schwerkranke und sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase begleitet, ohne den Tod zu beschleunigen und ohne ihn künstlich hinauszuzögern. Im Zentrum steht nicht mehr die Heilung, sondern die Lebensqualität: Schmerzen lindern, Ängste nehmen, Würde wahren und dem Menschen ermöglichen, die verbleibende Zeit so zu leben, wie er es möchte.
Hospizarbeit folgt dem Gedanken der Palliativversorgung. Sie betrachtet den Menschen als Ganzes — mit seinen körperlichen Beschwerden, seinen seelischen Nöten, seinen sozialen Bindungen und seinen spirituellen Fragen. Und sie nimmt ausdrücklich die Familie mit in den Blick: Angehörige sind nicht Besucher am Rand, sondern Teil der Begleitung.
In Deutschland gibt es zwei Wege, hospizliche Begleitung zu erhalten. Welcher der richtige ist, hängt davon ab, wo der Mensch sterben möchte und wie aufwendig die Versorgung ist.

Stationäres Hospiz oder ambulanter Hospizdienst?
Der wichtigste Unterschied liegt im Ort. Ein stationäres Hospiz ist eine eigenständige Einrichtung mit meist acht bis sechzehn Plätzen, in die der Mensch einzieht. Ein ambulanter Hospizdienst kommt dorthin, wo der Mensch ohnehin lebt — in die eigene Wohnung, ins Pflegeheim oder in eine Pflege-Wohngemeinschaft.
Ein stationäres Hospiz ist der richtige Ort, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr leistbar ist: weil die Symptome zu belastend sind, weil es niemanden gibt, der die Nächte übernimmt, oder weil die pflegenden Angehörigen am Ende ihrer Kräfte sind. Im Hospiz arbeitet ein Team aus Pflegefachkräften, Palliativmedizinern, Seelsorgern und Ehrenamtlichen Hand in Hand. Die Atmosphäre ist bewusst nicht klinisch — eher die eines ruhigen, hellen Zuhauses.
Ein ambulanter Hospizdienst ist die Wahl, wenn der Mensch zu Hause bleiben kann und möchte. Geschulte ehrenamtliche Sterbebegleiter besuchen ihn regelmäßig, oft über Wochen oder Monate. Sie übernehmen keine Pflege im engeren Sinn, sondern schenken Zeit, hören zu und entlasten die Familie. Reichen die Symptome über das hinaus, was Hausarzt und Pflegedienst leisten können, kommt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) hinzu: ein ärztlich-pflegerisches Team, das rund um die Uhr erreichbar ist.
Eine ausführliche Übersicht, wer die einzelnen Leistungen bezahlt, finden Sie im Ratgeber Hospizkosten — wer zahlt. Wer ehrlich abwägen möchte, welche Grenzen ein stationäres Hospiz hat, liest Sterben im Hospiz — die Nachteile.
Vergleich auf einen Blick
| Merkmal | Stationäres Hospiz | Ambulanter Hospizdienst |
|---|---|---|
| Ort | Eigene Einrichtung | Zu Hause oder im Pflegeheim |
| Versorgung | Rund um die Uhr durch Fachkräfte | Begleitung durch Ehrenamtliche, Pflege durch Pflegedienst |
| Kosten für die Familie | 0 Euro Eigenanteil | 0 Euro Eigenanteil |
| Kostenträger | Kranken- und Pflegekasse (§ 39a Abs. 1 SGB V) | Krankenkasse fördert den Dienst (§ 39a Abs. 2 SGB V) |
| Geeignet, wenn | Versorgung zu Hause nicht mehr leistbar ist | der Mensch zu Hause bleiben kann und möchte |
Wer hat Anspruch auf ein Hospiz?
Hospizversorgung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Anspruch hat nicht jeder schwerkranke Mensch, sondern wer drei Voraussetzungen erfüllt:
- Die Erkrankung ist nicht heilbar. Eine Therapie, die zur Genesung führen könnte, gibt es nicht mehr.
- Die Erkrankung schreitet fort und die Lebenserwartung ist auf Wochen oder wenige Monate begrenzt.
- Eine Krankenhausbehandlung ist nicht erforderlich oder vom Betroffenen nicht gewünscht.
Typische Erkrankungen, die zu einer Hospizversorgung führen, sind weit fortgeschrittene Krebserkrankungen, schwere Herz-, Lungen- oder Nierenerkrankungen im Endstadium sowie weit fortgeschrittene neurologische Erkrankungen wie ALS oder eine Demenz in der Sterbephase. Wie sich die letzte Phase einer Demenz erkennen lässt, beschreibt der Ratgeber Demenz in der Sterbephase.
Entscheidend ist die ärztliche Bescheinigung. Die behandelnde Klinikärztin oder der Hausarzt bestätigt schriftlich, dass die Erkrankung unheilbar und weit fortgeschritten ist. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Kostenübernahme — ohne sie genehmigt die Krankenkasse die Hospizversorgung nicht. Ein anerkannter Pflegegrad ist für die Hospizaufnahme nicht zwingend, erleichtert aber die Finanzierung des Pflegeanteils. Ob ein Pflegegrad vorliegen könnte, lässt sich vorab mit dem Pflegegrad-Rechner einschätzen.
Was kostet ein Hospiz — und wer zahlt?
Diese Frage stellt sich fast jede Familie, und die Antwort ist klar und beruhigend: Für den sterbenden Menschen und seine Familie entstehen keine Kosten. Das gilt für das stationäre Hospiz ebenso wie für den ambulanten Hospizdienst.
Rechtliche Grundlage ist § 39a SGB V. Beim stationären Hospiz teilen sich gesetzliche Krankenkasse und Pflegekasse die Vergütung. Die Krankenkasse übernimmt den medizinisch-pflegerischen Anteil, die Pflegekasse steuert die Leistungen der Pflegeversicherung bei. Das Hospiz selbst muss zusätzlich mindestens fünf Prozent der Kosten aus Spenden und ehrenamtlicher Arbeit aufbringen — auch dieser Anteil wird ausdrücklich nicht der Familie in Rechnung gestellt.
Das ist der entscheidende Unterschied zum Pflegeheim: Im Pflegeheim tragen Bewohner einen erheblichen Eigenanteil. Im stationären Hospiz gibt es keinen Eigenanteil und keine Zuzahlung — weder für Unterkunft noch für Verpflegung noch für die Pflege.
Den ambulanten Hospizdienst fördert die Krankenkasse über eine Pauschale je Begleitung. Die ehrenamtliche Sterbebegleitung ist für die Familie ohnehin unentgeltlich. Kommt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) hinzu, rechnet das Palliativteam direkt mit der Krankenkasse ab.
Snippet-Defense: Hospizkosten im Überblick
Stationäres Hospiz: 0 Euro Eigenanteil, Kranken- und Pflegekasse zahlen gemeinsam (§ 39a Abs. 1 SGB V). Ambulanter Hospizdienst: kostenfrei, Krankenkasse fördert mit Pauschale (§ 39a Abs. 2 SGB V). SAPV: kostenfrei, direkte Abrechnung des Palliativteams mit der Krankenkasse. Kein Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung oder Pflege.
Welche Voraussetzungen gelten für die Aufnahme?
Damit ein Mensch in ein stationäres Hospiz aufgenommen werden kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Sie klingen formal, sind aber in der Praxis schnell geklärt:
- Ärztliche Bescheinigung über die unheilbare, fortschreitende Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung — ausgestellt von Klinik oder Hausarzt.
- Antrag bei der Krankenkasse: Das Hospiz übersendet ein Aufnahmeformular, das gemeinsam mit der Bescheinigung eingereicht wird. Die Krankenkasse genehmigt die Versorgung in der Regel zügig.
- Keine erforderliche Krankenhausbehandlung:Eine stationäre Behandlung im Krankenhaus ist medizinisch nicht mehr nötig oder vom Betroffenen nicht gewünscht.
- Einverständnis des Sterbenden — soweit er noch entscheiden kann. Liegt eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vor, gibt sie Orientierung.
Weil Hospizplätze begrenzt sind, kann es zu Wartezeiten kommen. Eine frühzeitige Anmeldung — auch schon dann, wenn der Einzug noch nicht unmittelbar bevorsteht — ist deshalb sinnvoll. Wer rechtzeitig eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellt, sorgt dafür, dass der eigene Wille auch dann gilt, wenn man sich nicht mehr äußern kann.
Wie läuft der Aufenthalt im Hospiz ab?
Wer ein Hospiz zum ersten Mal betritt, ist oft überrascht: Es wirkt nicht wie eine Klinik, sondern wie ein ruhiges, wohnliches Haus. Die Zimmer sind hell und individuell eingerichtet, oft mit Blick ins Grüne. Gäste dürfen Lieblingsstücke von zu Hause mitbringen — Bilder, Decken, Fotos.
Der Tagesablauf richtet sich vollständig nach dem Gast, nicht nach einem Dienstplan. Wer lange schlafen möchte, schläft lange. Wer Appetit auf ein bestimmtes Gericht hat, bekommt es nach Möglichkeit. Es gibt keine starren Besuchszeiten — die Familie kann kommen und gehen, wann sie möchte, und in aller Regel auch übernachten. Viele Hospize heißen ausdrücklich auch Kinder und Haustiere willkommen.
Die medizinische Begleitung hat ein klares Ziel: Symptome lindern. Palliativmediziner und Pflegefachkräfte sorgen dafür, dass Schmerzen, Atemnot, Übelkeit oder Unruhe so weit wie möglich kontrolliert werden. Daneben stehen Seelsorge, psychologische Begleitung und auf Wunsch auch Musik- oder Aromatherapie zur Verfügung.
In der Sterbephase ist niemand allein. Das Team erkennt die Anzeichen des nahenden Todes und bereitet die Familie behutsam darauf vor. Angehörige werden ermutigt, da zu sein, zu reden, zu schweigen, zu berühren. Wie diese letzten Gespräche gelingen können, lesen Sie im Ratgeber Mit Sterbenden sprechen. Auch nach dem Tod bleibt das Hospiz ansprechbar — viele Einrichtungen bieten eine Trauerbegleitung für die Hinterbliebenen an.
Was leistet die ehrenamtliche Sterbebegleitung?
Ein tragender Pfeiler der Hospizarbeit sind die ehrenamtlichen Sterbebegleiter. Es sind Menschen aus allen Berufen und Lebenslagen, die eine mehrmonatige Schulung durchlaufen haben — in Kommunikation, im Umgang mit Sterben und Trauer, in den Grundlagen der Palliativversorgung.
Ihre Aufgabe ist keine pflegerische und keine medizinische. Sie bringen etwas mit, wofür im hektischen Versorgungsalltag oft keine Zeit bleibt: Zeit selbst. Ein Sterbebegleiter sitzt am Bett, hält eine Hand, hört eine Lebensgeschichte, liest vor, schweigt mit. Er begleitet Sterbende — und entlastet zugleich die Angehörigen, die so für ein paar Stunden durchatmen können.
Ehrenamtliche Sterbebegleitung gibt es im stationären Hospiz ebenso wie über den ambulanten Hospizdienst zu Hause. Sie ist immer kostenfrei. Wer sie in Anspruch nehmen möchte, wendet sich an einen Hospizdienst in der Region — eine Vermittlung ist unbürokratisch und schnell möglich.
Wie können sich Angehörige entlasten?
Die Begleitung eines sterbenden Menschen kostet Kraft — körperlich und seelisch. Pflegende Angehörige geraten leicht in die Erschöpfung und übersehen die eigenen Grenzen. Das ist menschlich, aber gefährlich.
Ein stationäres Hospiz nimmt den Angehörigen die Versorgung ab, ohne sie aus der Begleitung zu drängen. Ein ambulanter Hospizdienst schafft Pausen, in denen die Familie zu Atem kommt. Wichtig ist, sich diese Entlastung auch zuzugestehen. Wer über lange Zeit gepflegt hat, kennt die Gefahr der Überforderung — Hinweise dazu gibt der Ratgeber Depression und Burnout pflegender Angehöriger. Ein gut geführtes Pflegetagebuch hilft, den Überblick zu behalten und Veränderungen zu dokumentieren.
Auch die Zeit nach dem Tod gehört zur Begleitung. Der Verlust eines Menschen, den man lange gepflegt hat, ist eine besondere Form der Trauer. Wer dabei Unterstützung sucht, findet Orientierung im Ratgeber Trauer, Witwendepression und wann sie zur Erkrankung wird.
Häufige Fragen von Familien
Kann man auch im Pflegeheim hospizlich begleitet werden?
Ja. Ein ambulanter Hospizdienst begleitet Sterbende auch im Pflegeheim. Viele Pflegeheime arbeiten fest mit einem Hospizdienst zusammen, sodass ein Umzug kurz vor dem Tod nicht nötig ist. Bei sehr belastenden Symptomen kann zusätzlich die SAPV hinzugezogen werden.
Was, wenn der Sterbende sich nicht mehr äußern kann?
Dann zählt der vorab erklärte Wille. Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer im Namen des Betroffenen entscheidet. Liegt beides nicht vor, entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer — meist ein naher Angehöriger.
Begleitet ein Hospiz auch jüngere Menschen?
Ja. Es gibt eigene Kinder- und Jugendhospize, und auch Erwachsenenhospize nehmen jüngere Schwerstkranke auf. Der Anspruch hängt nicht vom Alter ab, sondern allein von der unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung.
Wie findet man ein Hospiz in der Nähe?
Der Sozialdienst der behandelnden Klinik, der Hausarzt und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kennen die Hospize und Hospizdienste der Region. Auch die örtlichen Hospiz- und Palliativverbände vermitteln. Die Erstberatung ist überall kostenfrei.
Zusammenfassung
Ein Hospiz begleitet Menschen würdevoll durch ihre letzte Lebensphase — als stationäre Einrichtung oder als ambulanter Dienst, der zu Hause oder im Pflegeheim begleitet. Anspruch hat, wer an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidet; Grundlage ist eine ärztliche Bescheinigung.
Für die Familie entstehen keine Kosten: Kranken- und Pflegekasse tragen die Hospizversorgung nach § 39a SGB V gemeinsam. Im stationären Hospiz gibt es keinen Eigenanteil. Ehrenamtliche Sterbebegleiter schenken Zeit und entlasten die Angehörigen. Niemand muss diesen Weg allein gehen.
Quellen und Hinweise
- § 39a SGB V — stationäre und ambulante Hospizleistungen
- § 37b SGB V — spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
- § 7a SGB XI — Pflegeberatung
- BMG — Leistungen der Pflegeversicherung
- Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV)
Stand Mai 2026. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und fachlich geprüft. Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung. Für die konkrete Versorgungsplanung wenden Sie sich an die behandelnden Ärzte, einen Hospizdienst oder eine Pflegeberatung.
