Kurzantwort: Die Pflegekasse zahlt 2026 für Kurzzeitpflege bis zu 1.854 € pro Aufenthaltnach § 42 SGB XI. Seit 01.07.2025 gibt es zusätzlich das gemeinsame Entlastungsbudgetmit der Verhinderungspflege: 3.539 € pro Jahr (§ 42a SGB XI) — frei aufteilbar. Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten bleiben Eigenanteil (40 - 60 €/Tag).
- Pflegekasse Standard:1.854 € pro Aufenthalt
- Gemeinsames Entlastungsbudget:3.539 €/Jahr (VP + KZP)
- Maximaldauer: 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr
- Eigenanteil:40 - 60 €/Tag (Verpflegung, Unterkunft, Investitionskosten)
- Pflegegeld: wird in Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt
Hinweis: Wer das gemeinsame Entlastungsbudget voll für Kurzzeitpflege einsetzt, hat keine Mittel mehr für Verhinderungspflege im selben Jahr.
Was kostet ein Tag Kurzzeitpflege?
Der Tagessatz in der Kurzzeitpflege liegt 2026 typisch zwischen 110 und 180 € — je nach Region und Einrichtung. Aufgeschlüsselt:

| Kostenposition | Pro Tag | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Pflege + Betreuung | 70 - 130 € | Pflegekasse (bis Budget) |
| Behandlungspflege | inkl. | Pflegekasse |
| Unterkunft | 20 - 30 € | Eigenanteil |
| Verpflegung | 15 - 25 € | Eigenanteil |
| Investitionskosten | 8 - 18 € | Eigenanteil |
| Gesamt-Tagessatz | 110 - 180 € | Aufgeteilt |
Wichtig: Bei Vertragsabschluss schriftlich klären, was im Tagessatz enthalten ist. Manche Einrichtungen berechnen Zusatzleistungen (Wäschereinigung, Telefon, spezielle Therapien) separat.
Das gemeinsame Entlastungsbudget seit Juli 2025
Die wichtigste Neuerung der Pflegereform 2024/2025: Seit dem 1. Juli 2025sind die Töpfe von Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget(§ 42a SGB XI) verschmolzen:
- 3.539 € pro Kalenderjahr — beide Leistungen zusammen
- Frei aufteilbar:100 % Verhinderungspflege, 100 % Kurzzeitpflege oder beliebige Mischung
- Anspruchsvoraussetzung: mindestens Pflegegrad 2 (bei VP: zusätzlich 6 Monate häusliche Pflege durch die Hauptpflegeperson)
- Antrag: formlos bei der Pflegekasse, kann rückwirkend bis zum 31. Dezember des Folgejahres abgerechnet werden
Wer also das volle Entlastungsbudget für Kurzzeitpflege nutzen möchte, hat im selben Jahr keinen Anspruch mehr auf Verhinderungspflege — die Töpfe sind verbunden. Details dazu im Vergleichsartikel Kurzzeit- vs Verhinderungspflege.
Beispielrechnung — 4 Wochen Kurzzeitpflege bei PG 3
Herr H. (82, Pflegegrad 3) kommt aus dem Krankenhaus und braucht 4 Wochen Übergangsversorgung. Tagessatz der Einrichtung: 140 € (90 € Pflegekosten + 50 € Eigenanteil).
| Position | Berechnung | Summe | Wer zahlt? |
|---|---|---|---|
| Pflegekosten | 28 × 90 € | 2.520 € | — |
| davon Pflegekasse Standard | (max. 1.854) | − 1.854 € | Pflegekasse § 42 |
| Überhang Pflegekosten | 666 € | — | |
| davon aus Entlastungsbudget | (666 von max. 3.539) | − 666 € | Pflegekasse § 42a |
| Eigenanteil | 28 × 50 € | 1.400 € | privat |
| Eigene Kosten | 1.400 € | Herr H. | |
| Pflegegeld halbiert (28 Tage) | (599/2 × 28/30) | + 279,50 € | Pflegekasse |
Ergebnis:Herr H. zahlt 1.400 € Eigenanteil für die 4 Wochen — bei einem hochwertigen Hotel vergleichbar. Das verbleibende Entlastungsbudget für den Rest des Jahres: 3.539 € − 666 € = 2.873 € — noch ausreichend für eine lange Verhinderungspflege im selben Jahr.
Wer zahlt was — detailliert
Die Pflegekasse zahlt:
- Pflegebedingte Aufwendungen: Grundpflege, Behandlungspflege, soziale Betreuung
- Medikamentengabe und Verbandwechsel während des Aufenthalts
- Therapie auf ärztliche Anordnung (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie)
Der Patient zahlt privat:
- Unterkunft:Anteil an den laufenden Gebäudekosten — 20 - 30 €/Tag
- Verpflegung:alle Mahlzeiten und Getränke — 15 - 25 €/Tag
- Investitionskosten:Umlage der Pflegekasse-fremden Kosten — 8 - 18 €/Tag
- Zusatzleistungen: Friseur, Fußpflege, zusätzliche Wäsche, Telefon — variabel
Wenn das Geld nicht reicht:
Bei geringem Einkommen und Vermögen kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege(§§ 61 ff. SGB XII) den Eigenanteil übernehmen. Voraussetzung:
- Einkommens- und Vermögensnachweis
- Schonvermögen 2026: 10.000 € pro Person
- Unterhaltspflicht der Kinder erst ab Bruttojahreseinkommen 100.000 €
- Antrag spätestens am ersten Tag des Aufenthalts
Vergleich Standard-Topf vs Entlastungsbudget
Es gibt zwei Wege, Kurzzeitpflege zu finanzieren — je nach Bedarf und verbleibendem Budget:
| Variante | Höhe | Pro Aufenthalt nutzbar | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|---|
| § 42 Standard | 1.854 €/Jahr | Voll für KZP | Reicht für ~2 Wochen | Allein zu wenig für 4 Wochen |
| § 42a Entlastungsbudget | 3.539 €/Jahr | VP + KZP zusammen | Flexibel aufteilbar | VP-Budget verbraucht wenn KZP voll nutzt |
| Beides kombiniert | bis 5.393 €/Jahr | 1.854 + bis 3.539 | Maximaler Pflegekassenanteil | Keine VP-Mittel mehr im Jahr |
Häufige Fehler bei der Kostenrechnung
- Eigenanteil unterschätzt:Viele rechnen nur mit dem Pflegekassen-Teil. Der Eigenanteil von 40 - 60 €/Tag summiert sich bei 4 Wochen auf 1.120 - 1.680 €.
- Entlastungsbudget nicht ausgeschöpft:Die 3.539 € können auch für Kurzzeitpflege genutzt werden — viele Familien lassen das Geld liegen.
- Pflegegeld vergessen:Es wird halbiert weitergezahlt — etwa 280 € bei 4 Wochen PG 3.
- Sozialamt zu spät beantragt: Hilfe zur Pflege muss am ersten Tag des Aufenthalts beantragt werden — sonst nur ab Antragsdatum.
- Investitionskosten übersehen:Sind Eigenanteil, oft 8 - 18 €/Tag — vor Vertragsschluss klären.
FAQ — Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Kurzzeitpflege 2026?
Die Pflegekasse zahlt nach § 42 SGB XI bis zu 1.854 € pro Kalenderjahr für pflegebedingte Aufwendungen. Seit dem 01.07.2025 gibt es zusätzlich das gemeinsame Entlastungsbudget mit der Verhinderungspflege — 3.539 € pro Jahr, frei aufteilbar.
Was ist das gemeinsame Entlastungsbudget?
Seit 01.07.2025 sind die Töpfe für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr verschmolzen (§ 42a SGB XI). Pflegebedürftige können dieses Budget frei auf beide Leistungen aufteilen.
Was muss ich bei Kurzzeitpflege selbst bezahlen?
Den Eigenanteil — bestehend aus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Diese liegen typisch bei 40 - 60 € pro Tag, also etwa 1.120 - 1.680 € bei einem 4-Wochen-Aufenthalt.
Wie lange darf Kurzzeitpflege dauern?
Maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr (§ 42 Abs. 2 SGB XI). Aufenthalt kann am Stück oder in mehreren Abschnitten genommen werden.
Wird das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege gezahlt?
Ja, aber gekürzt. Während Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI) — bei PG 3 also 299,50 € statt 599 €. Volle Auszahlung gibt es nur am An- und Abreisetag.
Zusammenfassung
Kurzzeitpflege 2026 kostet typisch 110 - 180 € pro Tag. Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.854 € pro Aufenthalt (§ 42) plus optional aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget bis 3.539 €/Jahr (§ 42a). Eigenanteil von 40 - 60 €/Tag bleibt — Sozialamt übernimmt bei geringem Einkommen.
Weiterführend: Kurzzeitpflege 2026 gibt den Gesamt-Überblick. Kurzzeitpflege beantragen erklärt den Antragsweg. KZP vs VP vergleicht beide Leistungen. Kurzzeitpflege PG 3 zeigt die genaue Rechnung. AOK Kurzzeitpflege geht auf die größte Pflegekasse ein. Verhinderungspflege 2026 ist die häusliche Alternative.
Quellen und Hinweise
- § 42 SGB XI — Kurzzeitpflege
- § 42a SGB XI — Gemeinsames Entlastungsbudget (seit 01.07.2025)
- § 37 SGB XI — Pflegegeld
- §§ 61 ff. SGB XII — Hilfe zur Pflege
- BMG — Kurzzeitpflege
- § 42a SGB XI — dejure.org
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft. Tagessätze variieren regional und nach Einrichtung. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Sozialamt.
