Kurzantwort:Kurzzeitpflege wird bei der eigenen Pflegekasse beantragt — formlos oder mit deren Formular. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 2. Bearbeitungszeit in der Regel 1 - 3 Wochen. Die Einrichtung muss einen Versorgungsvertrag (§ 72 SGB XI) haben und rechnet nach Aufenthalt direkt mit der Pflegekasse ab.
- Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5
- Wo: bei der eigenen Pflegekasse
- Form: formlos oder Pflegekassen-Formular
- Dauer Bearbeitung: 1 - 3 Wochen
- Rückwirkend: Rechnungen bis 31.12. des Folgejahres einreichbar
- Kosten: 0 € — Antrag und Beratung kostenfrei
Hinweis: Bei Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad ist Kurzzeitpflege als Pflegekassen-Leistung nicht möglich. Selbstzahlung oder Pflegegrad-Antrag sind Optionen.
Die 4 Schritte im Überblick

Schritt 1 — Voraussetzungen prüfen
Bevor Sie irgendeinen Antrag stellen, sollten Sie folgende Punkte abklären:
1.1 Pflegegrad anerkannt?
Kurzzeitpflege gibt es nur ab Pflegegrad 2. Bei PG 1 gibt es keinen Anspruch auf KZP — höchstens der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat steht zur Verfügung.
Falls noch kein Pflegegrad besteht: zuerst Pflegegrad beim Medizinischen Dienst (MD) beantragen. Bei akutem Bedarf ist ein Eilantrag möglich — Bearbeitungszeit dann 1 Woche statt 5 Wochen.
1.2 Welcher Anlass besteht?
Kurzzeitpflege ist sinnvoll bei:
- Krankenhaus-Anschlussversorgung: Übergang zurück nach Hause braucht Zeit, häusliche Pflege noch nicht organisiert
- Krise der Pflegeperson: Pflegender ist krank, operiert oder muss verreisen
- Erholung/Urlaub Pflegeperson: als Alternative oder Ergänzung zur Verhinderungspflege
- Verschlechterung des Pflegebedürftigen:Pflege zu Hause kurzfristig nicht mehr leistbar
- Anpassung der Wohnumgebung: während Umbauten (Treppenlift, Bad) für Wohnumfeldverbesserung
1.3 Dauer und Termin festlegen
Maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr — am Stück oder in mehreren Abschnitten. Bei geplanter Kurzzeitpflege Termin mindestens 4 - 6 Wochen vorher festlegen, damit Einrichtungssuche und Antrag rechtzeitig laufen.
Schritt 2 — Einrichtung suchen
Drei Wege führen zur passenden Einrichtung:
- Pflegestützpunkt: Berät unabhängig und kennt die Einrichtungen vor Ort — auch mit aktueller Belegung und Wartelisten.
- Pflegekasse direkt: Hat eine Liste aller Einrichtungen mit Versorgungsvertrag — wird auf Anfrage zugeschickt.
- Krankenhaus-Sozialdienst: Bei Anschluss nach Krankenhausaufenthalt — der Sozialdienst organisiert die Kurzzeitpflege direkt.
Wichtige Kriterien bei der Einrichtungswahl
- Versorgungsvertrag mit Pflegekasse:zwingend erforderlich (§ 72 SGB XI) — nur dann direkte Abrechnung
- Erreichbarkeit für Angehörige: max. 30 Minuten Anfahrt empfehlenswert
- Personalschlüssel und Qualifikation: kann bei der Pflegekasse erfragt werden
- Spezialisierung: Demenz, Wachkoma, Palliativ je nach Bedarf
- Tagessatz und Eigenanteil: schriftliches Angebot einholen
- Aufnahmebedingungen: Wann ist Aufnahme möglich (manche nur Montag-Freitag)
Schritt 3 — Antrag bei der Pflegekasse
Der Antrag ist formlos möglich — die meisten Pflegekassen haben aber auch ein Formular. Beides ist zulässig.
Inhalt des Antrags
- Name und Anschrift des Pflegebedürftigen
- Versichertennummer / Pflegekassen-Mitgliedsnummer
- Anerkannter Pflegegrad
- Name und Anschrift der Einrichtung
- Geplanter Zeitraum (von - bis)
- Grund für die Kurzzeitpflege (Krankenhaus, Urlaub, etc.)
- Bei Bedarf: Antrag auf Nutzung des Entlastungsbudgets (§ 42a)
Beispiel-Anschreiben (formloser Antrag)
Sehr geehrte Damen und Herren,
für meine Mutter Frau M. Schmidt (Mitgliedsnummer XYZ-12345, Pflegegrad 3) beantrage ich hiermit die Übernahme der Kosten für eine Kurzzeitpflege.
Geplanter Aufenthalt:
Zeitraum: 15. Juni 2026 bis 12. Juli 2026 (4 Wochen)
Einrichtung: Seniorenresidenz Sonnenhof, Hauptstr. 12, 12345 Beispielstadt
Grund: Erholungsurlaub der pflegenden Tochter.
Ich beantrage zusätzlich die Nutzung des gemeinsamen Entlastungsbudgets nach § 42a SGB XI für die Pflegekosten, die das Standardbudget des § 42 überschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift Bevollmächtigte/r]
Wie schicken — und wer kann beantragen?
- Per Post: klassisch, mit Unterschrift — ideal für formale Anträge
- Per E-Mail: die meisten Pflegekassen akzeptieren E-Mail mit gescanntem unterschriebenem Antrag
- Online-Portal: AOK, Barmer, DAK, TK und weitere haben Online-Anträge im Kundenportal
- Telefonisch: bei kleineren Pflegekassen möglich — Schriftform aber meist nachgereicht
Antragsteller: Pflegebedürftiger selbst, gesetzlicher Betreuer, Vorsorgebevollmächtigter oder Angehöriger mit Vorsorgevollmacht. Bei mangelnder Geschäftsfähigkeit ohne Vollmacht: Antrag durch gesetzlichen Betreuer.
Schritt 4 — Rechnung und Erstattung
Nach dem Aufenthalt gibt es zwei Wege der Abrechnung:
Variante A — Direktabrechnung (Standard)
Bei Einrichtungen mit Versorgungsvertrag ist das der Regelfall:
- Einrichtung rechnet pflegebedingte Kosten direkt mit Pflegekasse ab
- Pflegebedürftiger bekommt nur Rechnung über Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten)
- Eigenanteil ist innerhalb der Zahlungsfrist (in der Regel 14 - 30 Tage) zu zahlen
Variante B — Vorauszahlung und Erstattung
In Ausnahmefällen (z. B. Einrichtung ohne Versorgungsvertrag oder Wahlleistung):
- Pflegebedürftiger zahlt die volle Rechnung selbst
- Rechnung wird mit Antrag bei der Pflegekasse eingereicht
- Pflegekasse erstattet pflegebedingte Anteile (max. 1.854 € bzw. zusätzlich Entlastungsbudget)
Bei Geldnot — Hilfe zur Pflege
Wenn der Eigenanteil aus eigenen Mitteln nicht zu schaffen ist:
- Sozialamt: Antrag auf Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII)
- Wichtig: Antrag spätestens am 1. Tag des Aufenthalts stellen — sonst nur ab Antragsdatum gezahlt
- Voraussetzung: Einkommen und Vermögen unter der Schongrenze (10.000 € pro Person + Schonbeträge für Wohnung)
- Unterhalt der Kinder: erst ab Brutto-Jahreseinkommen 100.000 €
Häufige Fehler beim Antrag
- Versorgungsvertrag nicht geprüft: Bei Einrichtungen ohne Versorgungsvertrag muss Pflegebedürftiger in Vorleistung gehen — Erstattung dauert.
- Zu spät beantragt: Bei geplanter Kurzzeitpflege weniger als 4 Wochen vorher beantragen riskiert Zeitnot.
- Eigenanteil unterschätzt: 40 - 60 €/Tag summieren sich bei 4 Wochen auf über 1.000 €.
- Entlastungsbudget vergessen: Bei längeren Aufenthalten kann das Entlastungsbudget (§ 42a) zur Aufstockung genutzt werden — extra beantragen.
- Pflegegeld vergessen anzupassen: Pflegegeld wird in KZP halbiert — Auszahlung läuft trotzdem, wenn nichts gemeldet wird (gilt als Überzahlung).
Beratung — kostenfreie Anlaufstellen
Wer Unterstützung beim Antrag braucht:
- Pflegestützpunkte: Kostenfreie, neutrale Beratung in jedem Landkreis. Suche unter pflegestuetzpunkte-online.de.
- Pflegeberater der Pflegekasse: Recht auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — kostenfrei. Direkt bei Pflegekasse anfragen.
- Compass Pflegeberatung: private und privatpflegeversicherte — kostenfrei nach § 7a.
- Sozialdienst Krankenhaus: bei Anschluss nach stationärem Aufenthalt.
FAQ — Häufige Fragen
Wo beantrage ich Kurzzeitpflege?
Bei der eigenen Pflegekasse — also der Pflegekasse, die zur Krankenkasse des Pflegebedürftigen gehört. Antrag kann formlos gestellt werden (E-Mail, Brief, Telefon) oder über das Formular der jeweiligen Pflegekasse.
Welche Unterlagen brauche ich?
Antragsformular (formlos genügt), Bescheid über Pflegegrad, Daten der gewünschten Einrichtung (Adresse, Versorgungsvertragsnummer), geplanter Zeitraum des Aufenthalts.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Pflegekassen müssen Anträge in der Regel innerhalb von 3 Wochen bearbeiten (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Bei Eilbedarf (z. B. nach Krankenhausentlassung) ist eine schnellere Bearbeitung möglich — oft binnen einer Woche.
Was kostet der Antrag?
Nichts. Der Antrag bei der Pflegekasse ist kostenfrei — ebenso die Beratung bei Pflegestützpunkten oder durch Pflegeberater der Pflegekasse (§ 7a SGB XI).
Kann ich rückwirkend Kurzzeitpflege beantragen?
Ja. Rechnungen für Kurzzeitpflege können bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden (§ 42 Abs. 3 SGB XI). Wichtig ist nur, dass der Pflegegrad zum Zeitpunkt des Aufenthalts anerkannt war.
Zusammenfassung
Kurzzeitpflege beantragen läuft in 4 Schritten: Voraussetzungen prüfen (PG 2+), Einrichtung mit Versorgungsvertrag suchen, formlosen oder Formular-Antrag bei der Pflegekasse stellen, nach Aufenthalt Rechnung einreichen (oder direkt abrechnen lassen). Bearbeitung 1 - 3 Wochen. Beratung kostenfrei bei Pflegestützpunkt oder Pflegekasse.
Weiterführend: Kurzzeitpflege 2026 erklärt den vollen Anspruch. Kurzzeitpflege Kosten 2026 zeigt die Aufschlüsselung. Kurzzeitpflege PG 3 gibt die genaue Rechnung. AOK Kurzzeitpflege deckt den größten Kassen-Anbieter ab. Verhinderungspflege beantragen ist die häusliche Variante.
Quellen und Hinweise
- § 42 SGB XI — Kurzzeitpflege
- § 42a SGB XI — Gemeinsames Entlastungsbudget
- § 18 SGB XI — Begutachtung und Bearbeitungsfristen
- § 7a SGB XI — Pflegeberatung
- § 72 SGB XI — Versorgungsverträge
- BMG — Kurzzeitpflege beantragen
- Pflegestützpunkte — Suche
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft. Bearbeitungsfristen können variieren. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Sozialamt.
