Kurzantwort: Die notarielle Patientenverfügung kostet 2026 zwischen 50 € und 300 € — abhängig vom Vermögen nach Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Aber: Eine handschriftlich verfasste, eigenhändig unterschriebene Patientenverfügung ist nach § 1827 BGB genauso rechtsgültig — kostenfrei.
- Notarielle Form: 50-300 € je nach Vermögen
- Handschriftlich: 0 €, gleich rechtsgültig
- ZVR-Eintrag: 20 € einmalig — sehr empfehlenswert
- Notar lohnt bei: komplexer Familienlage, hohem Vermögen, ausländischen Behörden
Wichtig: Der Mehrwert eines Notars ist nicht die Form, sondern die Beratung — eine klar formulierte Verfügung verhindert spätere Streitigkeiten. Wer die handschriftliche Form nutzt: das BMJ-Muster verwenden und vorher mit dem Hausarzt durchgehen.
Wie viel kostet die Patientenverfügung beim Notar genau?
Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich ist der „Geschäftswert“ — bei der Patientenverfügung wird dieser meist mit der Hälfte des Vermögens des Erklärenden angesetzt (höchstens 60.000 €). Daraus ergeben sich folgende Beispiel-Kosten:

| Vermögen | Geschäftswert | Notar-Gebühr | Plus MwSt (19 %) | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| bis 10.000 € | 5.000 € | 21 € | 4 € | ca. 25-50 € |
| 50.000 € | 25.000 € | 60 € | 11 € | ca. 70-80 € |
| 100.000 € | 50.000 € | 114 € | 22 € | ca. 130-150 € |
| 250.000 € | 60.000 € | 165 € | 31 € | ca. 200-220 € |
| 500.000 € | 60.000 € | 165 € | 31 € | ca. 220-250 € |
| ab 1 Mio. € | 60.000 € (Kappung) | 200-250 € | 38-48 € | ca. 280-300 € |
Anmerkung: Die Höchst-Bemessung beim Geschäftswert ist 60.000 € (KV-Nr. 21100 GNotKG-Anlage), daher steigen die Kosten ab 250.000 € Vermögen nicht mehr linear. Die Notargebühr für eine Patientenverfügung wird meist mit 0,5- bis 1,0-fachen Satz berechnet (je nach Region und Notar-Praxis).
Notarielle Form vs. handschriftliche Form
Die Patientenverfügung ist nach § 1827 BGBschriftlich abzufassen — mehr nicht. Damit hat die Selbst-Verfassung identische Rechtskraft wie die notarielle Form:
| Merkmal | Handschriftlich | Notariell |
|---|---|---|
| Rechtsgültigkeit | Voll nach § 1827 BGB | Voll nach § 1827 BGB |
| Kosten | 0 € | 50-300 € + MwSt |
| Beratung enthalten | Nein | Ja (Notar berät) |
| Geschäftsfähigkeit geprüft | Nein | Ja (durch Notar) |
| Anfechtungs-Risiko | Höher | Geringer |
| Ausland-Anerkennung | Schwieriger | Einfacher |
Wann lohnt sich der Notar?
In fünf Fällen ist die notarielle Beurkundung sinnvoll:
- Komplexe Familienlage: Mehrere Kinder mit unterschiedlichen Vorstellungen, geschiedene Eltern, Patchwork-Familie. Notar schützt vor Anfechtungen.
- Hohes Vermögen: Ab ca. 500.000 € rechnen Sie ohnehin mit notariellem Testament und Vorsorgevollmacht — Kombination spart Geld.
- Mehrere Wohnsitze (auch Ausland): Die notarielle Form wird international leichter anerkannt.
- Konkrete medizinische Vorgeschichte: Wer spezifische Erkrankungen vorzeigt (Demenz-Risiko, Krebs) und individuelle Wünsche hat, profitiert von Beratung.
- Sie wollen Vorsorgevollmacht für Geld- und Grundstücksangelegenheiten: Diese muss notariell beglaubigt sein — Patientenverfügung als Paket dazu kostet wenig extra.
Wann reicht die handschriftliche Form?
In den meisten Fällen reicht die handschriftliche oder selbst geschriebene Patientenverfügung. Die Voraussetzungen:
- Schriftlich abgefasst: Handschriftlich oder am Computer ausgedruckt — egal
- Eigenhändig unterschrieben: Pflicht (sonst ungültig)
- Konkrete medizinische Situationen benannt:Nicht „keine lebensverlängernden Maßnahmen“, sondern präzise: „Bei irreversiblem Hirnschaden ohne Aussicht auf Bewusstseinszustand verzichte ich auf künstliche Ernährung und Beatmung“
- Aktuelles Datum: Verfügung wird nicht automatisch ungültig, aber Gerichte prüfen, ob sie noch Ihre Vorstellungen widerspiegelt — alle 2-3 Jahre erneuern
- Hinterlegt: Bei Hausarzt, vertrauten Angehörigen oder im Zentralen Vorsorgeregister (20 €)
BMJ-Muster und kostenlose Vorlagen
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) stellt eine kostenlose Muster-Patientenverfügung zur Verfügung. Diese ist juristisch geprüft und behandelt die wichtigsten Situationen. Verfügbar als PDF auf bmj.bund.de.
Weitere seriöse Quellen für Muster:
- BMJ-Muster: Standard mit umfassenden medizinischen Situationen
- Diakonie und Caritas: Eigene Muster, oft ergänzt um seelsorgerliche Hinweise
- Sozialverbände VdK, SoVD: Beratungsangebote und Muster
- Verbraucherzentralen: Kostenfreie Beratung (ca. 30 €/Stunde) inklusive Muster
Zentrales Vorsorgeregister — Pflicht-Eintrag
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) bei der Bundesnotarkammer ist die offizielle Datenbank für Vorsorgeverfügungen. Ärzte und Gerichte können dort prüfen, ob eine Patientenverfügung existiert.
Ohne ZVR-Eintrag besteht das Risiko, dass die Verfügung im Notfall nicht gefunden wird — Sie liegt im Schreibtisch zu Hause, das Krankenhaus weiß nichts davon. Die Folge: Ärzte handeln nach Standardregeln, nicht nach Ihrem Wunsch.
- Kosten: 20 € einmalig (online), 25,50 € per Post
- Eintrag: Online über vorsorgeregister.de
- Was wird gespeichert: Existenz der Verfügung und wo sie zu finden ist — nicht der Inhalt selbst
- Zugriff: Nur Notare, Gerichte und Ärzte bei Bewusstlosigkeit
Patientenverfügung im Paket mit anderen Vorsorgedokumenten
Die Patientenverfügung ist nur ein Baustein der Vorsorge. Sinnvoll ist die Kombination:
| Dokument | Was regelt es | Notar nötig? | Kosten |
|---|---|---|---|
| Patientenverfügung | Medizinische Behandlung | Nein | 0 € handschriftlich, 50-300 € Notar |
| Vorsorgevollmacht | Wer entscheidet anstelle | Ja (für Geld/Grundstück) | 100-400 € notariell |
| Betreuungsverfügung | Wunsch-Betreuer | Nein | 0 € handschriftlich |
| Testament | Erbschaft | Nein (handschriftlich möglich) | 0 € oder 300-1.500 € notariell |
| Generalvollmacht | Volle Vertretung | Ja (für Behörden) | 150-400 € notariell |
Tipp: Im Notar-Paket sind alle Dokumente günstiger als einzeln. Bei einem Termin lässt sich oft alles in einem Aufwasch erledigen — für 400-800 € insgesamt.
FAQ — Häufige Fragen zu Notar und Patientenverfügung
Was kostet die Patientenverfügung beim Notar?
Zwischen 50 € und 300 € — je nach Vermögen. Die Notargebühr richtet sich nach GNotKG und steigt mit dem Geschäftswert. Bei 10.000 € Vermögen ca. 50 €, bei 100.000 € ca. 150 €, bei 500.000 € ca. 250 €, ab 1 Mio. € rund 300 €. Plus Mehrwertsteuer (19 %).
Brauche ich für eine Patientenverfügung einen Notar?
Nein — die Patientenverfügung muss nur schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 1827 BGB). Eine notarielle Beurkundung erhöht die Rechtssicherheit, ist aber nicht erforderlich. Für Vorsorgevollmacht in Geld- und Grundstücksangelegenheiten ist die notarielle Beglaubigung jedoch nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?
Beglaubigung: Notar bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift — Inhalt wird nicht geprüft. Kosten 20-50 €. Beurkundung: Notar bespricht Inhalt, prüft Geschäftsfähigkeit, beurkundet als Notar. Kosten 50-300 €. Für die Patientenverfügung ist die Beurkundung sicherer.
Was ist das Zentrale Vorsorgeregister?
Bundesweite Datenbank der Bundesnotarkammer. Ärzte und Gerichte können prüfen, ob eine Verfügung existiert. Kosten 20 € einmalig. Empfehlenswert — sonst Risiko, dass die Verfügung im Notfall nicht gefunden wird.
Sollte ich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kombinieren?
Ja. Patientenverfügung regelt was, Vorsorgevollmacht regelt wer. Ohne Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Kombination beim Notar 250-450 €, privat null Euro.
Wie oft muss ich die Patientenverfügung aktualisieren?
Alle 2-3 Jahre Unterschrift erneuern. Gericht und Ärzte prüfen, ob die Verfügung noch die aktuellen Vorstellungen widerspiegelt. Bei medizinischen Veränderungen (neue Diagnose) ggf. anpassen.
Zusammenfassung
Die Patientenverfügung beim Notar kostet 2026 zwischen 50 € und 300 € — je nach Vermögen. Eine handschriftliche Verfügung ist genauso rechtsgültig nach § 1827 BGB. Der Notar lohnt bei komplexer Familienlage, hohem Vermögen oder Kombinations-Paket mit Vorsorgevollmacht und Testament.
Für die meisten Menschen reicht die handschriftliche oder selbst getippte Form mit BMJ-Muster. Wichtig: Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister (20 €) und Hinterlegung beim Hausarzt — sonst wird die Verfügung im Notfall nicht gefunden.
Weiterführend: Betreuungsverfügung erklärt die Verfügung über den Wunsch-Betreuer. SAPV Nachteile zeigt die palliative Versorgung am Lebensende. Sterben im Hospiz vergleicht stationäre Optionen.
Quellen und Hinweise
- § 1827 BGB — Patientenverfügung
- § 1814 BGB — Vorsorgevollmacht
- GNotKG — Gerichts- und Notarkostengesetz
- BMJ — Patientenverfügung Broschüre
- Zentrales Vorsorgeregister
- Bundesnotarkammer — Vorsorge
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei komplexen Fällen Notar oder Anwalt hinzuziehen.
