Kurzantwort: Der GdS (Grad der Schädigung) ist die Bewertung gesundheitlicher Beeinträchtigung im Sozialen Entschädigungsrecht — für Kriegsopfer, Opfer von Gewalttaten (OEG), Impfschäden und Wehrdienst-Beschädigte. Skala 10 bis 100 in Zehner-Schritten. Rechtsgrundlage: Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).
- Zuständigkeit: Versorgungsamt der Bundesländer
- Skala: 10-100 in 10er-Schritten
- Grundrente ab GdS 25: 168 € bis 932 €/Monat (2026)
- Unterschied zu GdB: GdS = SER, GdB = Schwerbehindertenrecht. Selbe Tabelle, andere Leistungen.
Hinweis: Wer einen normalen Schwerbehindertenausweis hat, bekommt einen GdB, keinen GdS. Beide nutzen die VersMedV-Werte, aber rechtlich getrennt. Der Begriff „GdS“ ist im Sozialen Entschädigungsrecht (BVG, OEG) verankert — nicht im SGB IX.
Was ist GdS und wer bekommt einen?
Der Grad der Schädigung (GdS) ist ein rechtlicher Begriff aus dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER). Er bewertet die Schwere einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung in Prozentwerten von 10 bis 100. Festgelegt in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), die als Anlage zu § 2 die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ enthält.
Einen GdS bekommen vier Gruppen:
- Kriegsopfer: Wehrdienst-Beschädigte, Kriegerwitwen und -waisen nach Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Opfer von Gewalttaten: nach Opferentschädigungsgesetz (OEG) — bei körperlicher oder seelischer Schädigung durch Gewalttat
- Impfschaden-Geschädigte: nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) — bei nachgewiesenem Impfschaden öffentlich empfohlener Impfung
- Bundeswehr- und Zivildienst-Beschädigte:nach Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und Zivildienstgesetz
Bei einfacher Behinderung ohne diese spezielle Schadensquelle gilt der GdB (Grad der Behinderung) nach SGB IX — das ist der „normale“ Behindertenausweis.
GdS-Tabelle: Werte für häufige Erkrankungen
Die VersMedV listet detaillierte GdS-Werte für hunderte Erkrankungen. Hier eine Auswahl typischer Werte:

| Erkrankung / Schädigung | Schwere | GdS |
|---|---|---|
| Tinnitus | Mittelgradig (Schlafstörung) | 20-30 |
| Diabetes Typ 2 | Mit Folgeerkrankungen | 40-50 |
| PTBS | Mittelschwer | 30-40 |
| Depression | Schwer mit Arbeitsunfähigkeit | 50-70 |
| Verlust einer Hand | Voll | 50 |
| Krebs in Heilungsbewährung | Erste 5 Jahre nach Erst-Op | 50-80 |
| Querschnittlähmung | Ab Th5 abwärts | 80-100 |
| Vollständige Erblindung | Beidseitig | 100 |
| Schwere Demenz | Fortgeschritten | 80-100 |
Bei mehreren Schädigungen wird ein Gesamt-GdS gebildet — aber NICHT durch Addition. Stattdessen wird integrativ bewertet, also unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen und Überschneidungen. Faustregel: GdS 30 + GdS 20 ergibt meist Gesamt-GdS 40, nicht 50.
Unterschied GdS, GdB und MdE
Drei ähnliche Begriffe, drei verschiedene Systeme. Wer den Unterschied nicht kennt, beantragt das Falsche und verliert Zeit:
| Merkmal | GdS | GdB | MdE |
|---|---|---|---|
| Bedeutung | Grad der Schädigung | Grad der Behinderung | Minderung Erwerbsfähigkeit |
| Rechtsgrundlage | BVG, OEG, IfSG, SVG | SGB IX | SGB VII |
| Zuständig | Versorgungsamt | Versorgungsamt | Berufsgenossenschaft |
| Skala | 10-100 (Zehnerschritte) | 10-100 (Zehnerschritte) | 10-100 (Zehnerschritte) |
| Hauptleistung | Grundrente ab GdS 25 | Steuerfreibetrag, Schutz | Unfallrente ab MdE 20 |
| Wer bekommt | Kriegs-/Gewaltopfer | Alle Behinderten | Arbeitsunfall-Geschädigte |
Welche Leistungen bringt ein GdS?
Die Leistungen im Sozialen Entschädigungsrecht sind umfangreicher als beim Schwerbehindertenrecht — weil die Schädigung „im Namen der Allgemeinheit“ entstanden ist (Kriegsdienst, OEG-Tat, Impfschaden). Hauptleistungen 2026:
- Grundrente nach BVG (ab GdS 25):
- GdS 30: 168 €/Monat
- GdS 40: 226 €/Monat
- GdS 50: 303 €/Monat
- GdS 60: 384 €/Monat
- GdS 70: 532 €/Monat
- GdS 80: 656 €/Monat
- GdS 90: 788 €/Monat
- GdS 100: 932 €/Monat
- Ausgleichsrente: bei Einkommens-Einbußen durch die Schädigung, einkommensabhängig
- Pflegezulage: bei Hilflosigkeit gestaffelt von Stufe I (382 €) bis Stufe VI (1.530 €/Monat)
- Heilbehandlung: über die Versorgungsverwaltung statt Krankenkasse — ohne Zuzahlungen, einschließlich Brillen, Hörgeräten, Rehabilitation
- Bestattungsgeld: bei Tod als Folge der anerkannten Schädigung
- Hinterbliebenenrente: Witwen-, Waisen-, Elternrente nach BVG
So beantragen Sie einen GdS
Der GdS-Antrag läuft beim Versorgungsamt Ihres Bundeslandes (in NRW: Landschaftsverband Rheinland/Westfalen, in Bayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales, etc.). Schritte:
- Antrag stellen: Formblatt beim Versorgungsamt (online oder Papier). Wichtig: korrekte Anspruchsgrundlage angeben (BVG, OEG, IfSG, SVG).
- Beweismittel sammeln: Arztberichte, Krankenhausunterlagen, ggf. polizeiliche Anzeigen (bei OEG), Wehrdienst-Belege oder Impfausweise.
- Versorgungsamt prüft: Sachbearbeiter prüft, ob die Anspruchsgrundlage gegeben ist (Kausalität zwischen Schädigung und gesundheitlicher Folge).
- Ärztliches Gutachten: Das Versorgungsamt beauftragt einen Gutachter — meist Hausarzt-nahe Beurteilung oder Facharzt-Gutachten je nach Schwere.
- Bescheid: Schriftliche Mitteilung mit GdS-Wert und Beginn der Anerkennung. Widerspruch innerhalb 1 Monat möglich.
Bearbeitungsdauer: 3 bis 9 Monate, bei komplexen Fällen länger. Bei knapper Anerkennung lohnt sich fast immer Widerspruch — Erfolgsquote über 40 % mit anwaltlicher Unterstützung.
Was tun bei Ablehnung des GdS?
Bei Ablehnung oder zu niedriger GdS-Anerkennung haben Sie zwei Wege:
- Widerspruch: Innerhalb 1 Monat nach Bescheid schriftlich beim Versorgungsamt einlegen. Begründung mit zusätzlichen Arztberichten oder ärztlichen Stellungnahmen. Kostenfrei.
- Klage beim Sozialgericht: Nach abgelehntem Widerspruch — innerhalb 1 Monat Klage einreichen. Auch kostenfrei (Sozialgerichtsverfahren ist gerichtskostenfrei). Anwaltliche Vertretung sinnvoll bei komplexen Fällen.
Tipp: Sozialverbände wie VdK und SoVD bieten kostenfreie Beratung und übernehmen häufig auch die Klage — gegen eine geringe Mitgliedschaft.
FAQ — Häufige Fragen zur GdS-Tabelle
Was ist der Unterschied zwischen GdS und GdB?
GdS gilt im Sozialen Entschädigungsrecht (Kriegsopfer, OEG-Opfer, Impfschäden). GdB gilt im Schwerbehindertenrecht (allgemeine Behinderung unabhängig von der Ursache). Beide nutzen dieselbe VersMedV-Skala 10-100, aber Leistungen unterscheiden sich. GdS = Grundrente, GdB = Steuerfreibetrag.
Welche Stufen hat die GdS-Tabelle?
10 bis 100 in Zehner-Schritten. Ab GdS 25 Grundrente nach BVG. Bei mehreren Schädigungen Gesamt-GdS — nicht durch Addition, sondern integrative Bewertung mit Wechselwirkungen.
Wer ist für den GdS zuständig?
Das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes — meist beim Landschaftsverband oder Landesversorgungsamt. Antrag mit Formblatt und ärztlichen Befunden. Bearbeitung 3-9 Monate.
Was sind typische GdS-Beispiele?
Verlust einer Hand: GdS 50. Vollständige Erblindung: GdS 100. Querschnittlähmung Th5+: GdS 80-100. PTBS mittelschwer: GdS 30-40. Tinnitus mittel: GdS 20-30. Krebs in Heilungsbewährung: GdS 50-80 für 5 Jahre.
Was bringt ein GdS finanziell?
Ab GdS 25 Grundrente nach BVG zwischen 168 € (GdS 30) und 932 € (GdS 100) pro Monat im Jahr 2026. Plus Ausgleichsrente bei Einkommens-Einbußen, Pflegezulage bei Hilflosigkeit (382 € bis 1.530 €), Heilbehandlung über Versorgungsverwaltung statt Krankenkasse.
Kann ich gleichzeitig GdS und GdB haben?
Ja — wenn Sie eine GdS-anerkannte Schädigung haben (z.B. als OEG-Opfer) und zusätzlich andere Behinderungen aufweisen. Beim Versorgungsamt parallel beantragen. Leistungen werden getrennt gewährt: Grundrente nach BVG + Nachteilsausgleiche nach SGB IX.
Zusammenfassung
Der GdS (Grad der Schädigung) ist die Bewertung gesundheitlicher Beeinträchtigung im Sozialen Entschädigungsrecht — für Kriegsopfer, OEG-Opfer, Impfschäden und Wehrdienst-Beschädigte. Skala 10-100, geregelt in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Zuständigkeit: Versorgungsamt der Bundesländer.
Wer den Begriff verwechselt mit GdB (Schwerbehindertenrecht) oder MdE (Berufsgenossenschaft), beantragt beim falschen Träger und verliert Zeit. Bei Ablehnung lohnt sich Widerspruch — Sozialverbände wie VdK und SoVD bieten kostenfreie Unterstützung.
Weiterführend: GdB-Tabelle 2026 erklärt die Schwerbehinderten-Skala. Schwerbehinderung beantragen zeigt den Antragsweg. Altersrente Schwerbehinderung 2026 erklärt den Renten-Vorteil.
Quellen und Hinweise
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2
- § 30 BVG — Grundrente
- § 35 BVG — Pflegezulage
- Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- BMAS — Soziale Entschädigung
- Versorgungsmedizin-Verordnung Anlage
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung — bei Antragsfragen kontaktieren Sie das Versorgungsamt oder einen Sozialverband wie VdK oder SoVD.
