Kurzantwort:Pflegegeld beantragen Sie mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss der Bescheid vorliegen. Das Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt und steht ab Pflegegrad 2 zu.
Sie merken, dass Ihre Mutter, Ihr Vater oder Ihr Partner im Alltag immer mehr Hilfe braucht. Beim Anziehen, beim Essen, beim Treppensteigen. Sie springen ein – jeden Tag, ohne Vertrag und ohne Bezahlung. Was viele Angehörige nicht wissen: Für genau diese Pflege steht der pflegebedürftigen Person Pflegegeld zu. Eine monatliche Zahlung der Pflegekasse, die sie an Sie als Anerkennung weitergeben kann.
Doch der Weg zum Pflegegeld beginnt mit einem Antrag. Und genau da haken viele: Wo stelle ich den Antrag? Welche Unterlagen brauche ich? Was passiert bei der Begutachtung? Dieser Ratgeber beantwortet alle Fragen – Schritt für Schritt, mit konkreten Fristen und praktischen Tipps.
Wo beantragen Sie Pflegegeld?
Pflegegeld beantragen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse ist organisatorisch bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Ist die pflegebedürftige Person zum Beispiel bei der AOK versichert, ist auch die Pflegekasse bei der AOK. Bei der Barmer ist es die Pflegekasse der Barmer – und so weiter.
Wichtig: Der Antrag wird immer über die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person gestellt – nicht über Ihre eigene Krankenkasse als pflegender Angehöriger. Bei privat Versicherten ist die private Pflegepflichtversicherung zuständig.
So erreichen Sie die Pflegekasse
- Telefon: Rufen Sie die Service-Hotline der Krankenkasse an und bitten Sie um die Pflegeabteilung. Sagen Sie: „Ich möchte Pflegeleistungen beantragen."
- Schriftlich: Ein formloses Schreiben mit Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und dem Satz „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung" genügt.
- Online: Viele Kassen bieten mittlerweile ein Online-Formular oder eine App für den Erstantrag an.
- Pflegestützpunkt: In jedem Landkreis gibt es kostenlose Pflegestützpunkte, die beim Antrag helfen.
Wichtig: Das Datum des Erstantrags ist entscheidend. Ab diesem Tag laufen alle Fristen – und ab diesem Tag wird das Pflegegeld später rückwirkend gezahlt. Deshalb: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, auch wenn Sie noch nicht alle Unterlagen zusammen haben.
Pflegegeld beantragen: Schritt für Schritt
Der Weg zum Pflegegeld folgt einem festen Ablauf. Ob Sie zum ersten Mal Pflegeleistungen beantragen oder von Pflegesachleistungen auf Pflegegeld wechseln möchten – die Schritte sind klar geregelt.

Schritt 1: Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der erste Schritt ist der formlose Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. Formlos bedeutet: Sie brauchen kein spezielles Formular. Ein Anruf, eine E-Mail oder ein kurzes Schreiben reicht aus. Entscheidend ist, dass die Pflegekasse Ihren Antrag registriert – denn ab diesem Datum läuft die 25-Arbeitstage-Frist.
Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend die offiziellen Antragsformulare zu. Füllen Sie diese sorgfältig aus und schicken Sie sie zurück. Viele Kassen bieten auch Online-Formulare an.
Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) mit einer Begutachtung. Bei privat Versicherten übernimmt das die Firma Medicproof. Der MD meldet sich bei Ihnen und vereinbart einen Termin – in der Regel ein Hausbesuch.
Die Begutachtung dauert 45 bis 60 Minuten. Der Gutachter prüft den Pflegebedarf anhand von sechs Modulen:
| Modul | Was geprüft wird | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1. Mobilität | Fortbewegen, Treppensteigen, Umsetzen | 10 % |
| 2. Kognitive Fähigkeiten | Orientierung, Erkennen, Entscheidungen | 15 % |
| 3. Verhaltensweisen | Unruhe, Aggression, Ängste, Wahnvorstellungen | 15 % |
| 4. Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette | 40 % |
| 5. Krankheitsumgang | Medikamente, Arztbesuche, Verbandswechsel | 20 % |
| 6. Alltagsgestaltung | Tagesablauf, Kontakte, Beschäftigung | 15 % |
Aus den Modulen 2 und 3 zählt nur das Modul mit dem höheren Punktwert. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtpunktwert, der den Pflegegrad bestimmt.
Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung mindestens zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch. Notieren Sie täglich, wobei Sie helfen müssen: Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente, Toilettengänge, nächtliche Hilfe. Beschönigen Sie nichts – zeigen Sie den Alltag, wie er wirklich ist. Das Tagebuch hilft dem Gutachter, den tatsächlichen Bedarf realistisch einzuschätzen.
Schritt 3: Bescheid und Leistungswahl
Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten und empfiehlt einen Pflegegrad. Die Pflegekasse schickt Ihnen den Bescheid – idealerweise innerhalb der 25-Arbeitstage-Frist. Im Bescheid steht der festgestellte Pflegegrad.
Ist es Pflegegrad 2 oder höher, teilen Sie der Pflegekasse mit, welche Leistung Sie beziehen möchten:
- Pflegegeld(§ 37 SGB XI) – wenn Angehörige die Pflege übernehmen
- Pflegesachleistungen(§ 36 SGB XI) – wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt
- Kombinationsleistung – eine Mischung aus beidem
Die erste Pflegegeld-Zahlung enthält in der Regel eine Nachzahlung für den Zeitraum zwischen Antragstellung und Bescheid. Anschließend wird monatlich im Voraus überwiesen. Mehr zu den aktuellen Beträgen finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegeld 2026.
Benötigte Unterlagen für den Pflegegeld-Antrag
Der formlose Erstantrag ist bewusst niedrigschwellig gehalten. Für die anschließende Begutachtung durch den MD sollten Sie aber gut vorbereitet sein.
Für den Erstantrag (formlos)
- Name und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
- Versicherungsnummer der Pflegekasse
- Kontaktdaten (Telefon, Adresse)
- Bankverbindung für die Auszahlung des Pflegegeldes
- Name der Pflegeperson (wer pflegt zu Hause?)
Für die MD-Begutachtung (vorbereiten)
- Pflegetagebuch– mindestens 7, besser 14 Tage lang geführt
- Ärztliche Befunde und Diagnosen
- Arztbriefe und Krankenhausentlassungsberichte
- Medikamentenliste (aktueller Medikationsplan)
- Hilfsmittelverzeichnis – welche Hilfsmittel werden bereits genutzt?
- Vorhandene Gutachten – zum Beispiel vom Hausarzt oder früheren Begutachtungen
Tipp: Bitten Sie eine Vertrauensperson, bei der Begutachtung dabei zu sein. Das kann ein pflegender Angehöriger, ein Nachbar oder ein Berater vom Pflegestützpunkt sein. Pflegebedürftige neigen dazu, ihre Einschränkungen vor Fremden herunterzuspielen. Eine zweite Person kann den Alltag realistischer schildern.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagennach Antragseingang über den Pflegegrad zu entscheiden. Diese Frist ist in § 18 Abs. 3 SGB XI geregelt und umfasst den gesamten Prozess: Beauftragung des MD, Begutachtung, Gutachtenerstellung und Bescheid.
Die 25-Arbeitstage-Frist im Detail
| Phase | Zeitraum |
|---|---|
| Antrag bei der Pflegekasse eingeht | Tag 0 (Fristbeginn) |
| Pflegekasse beauftragt den MD | Wenige Tage |
| MD vereinbart Termin und führt Begutachtung durch | Innerhalb von ca. 20 Arbeitstagen |
| Bescheid der Pflegekasse | Spätestens Tag 25 (Arbeitstage) |
Was passiert bei Fristüberschreitung?
Hält die Pflegekasse die 25-Arbeitstage-Frist nicht ein, steht dem Antragsteller eine Entschädigung von 70 Euro pro angefangener Woche der Fristüberschreitung zu. Das ist in § 18 Abs. 3b SGB XI geregelt. Die Pflegekasse sollte diese Zahlung automatisch leisten – tut sie es nicht, fordern Sie sie schriftlich ein.
Verkürzte Fristen in besonderen Situationen
- Krankenhausaufenthalt oder Reha: Wenn der Antrag im Krankenhaus oder in der Reha gestellt wird und eine häusliche Versorgung nötig ist, gilt eine verkürzte Frist von einer Woche.
- Hospiz oder Palliativversorgung: Bei Anträgen im Zusammenhang mit einer Hospizversorgung muss die Entscheidung innerhalb von einer Woche fallen.
Pflegegeld rückwirkend: Ab wann wird gezahlt?
Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Tag der Antragstellunggezahlt – nicht erst ab dem Datum des Bescheids. Das bedeutet: Wenn Sie am 1. März den Antrag stellen und am 15. April den Bescheid erhalten, bekommen Sie das Pflegegeld für den gesamten Zeitraum ab dem 1. März nachgezahlt.
Rückwirkende Beantragung für vergangene Zeiträume
Eine rückwirkende Beantragung für Zeiträume vor der Antragstellungist grundsätzlich nicht möglich. Der Grundsatz lautet: Leistungen gibt es ab Antragstellung (§ 33 SGB XI). Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Mangelhafte Aufklärung: Wenn die Pflegekasse Sie nicht über Ihren Anspruch auf Pflegegeld informiert hat, obwohl sie dazu verpflichtet war
- Organisationsverschulden: Wenn die Pflegekasse den Antrag verschleppt oder fehlerhaft bearbeitet hat
- Falschberatung: Wenn die Pflegekasse Ihnen falsche Auskunft erteilt hat und Sie deshalb keinen Antrag gestellt haben
- Schwere Erkrankung: Wenn eine sofortige Antragstellung gesundheitlich nicht möglich war
In diesen Fällen beträgt die maximale Rückwirkungsdauer laut Rechtsprechung bis zu vier Jahre, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstand.
Wichtig: Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt der Klageweg. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen und Widerspruch einlegen.
Häufige Fragen zum Pflegegeld beantragen
Wo kann ich Pflegegeld beantragen?
Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Ein Anruf, eine E-Mail oder ein formloses Schreiben genügt.
Wie lange dauert es, bis Pflegegeld bewilligt wird?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang über den Antrag entscheiden. Diese Frist umfasst die Beauftragung des MD, die Begutachtung und den Bescheid. Wird die Frist nicht eingehalten, steht Ihnen eine Entschädigung von 70 Euro pro angefangener Woche zu.
Kann man Pflegegeld rückwirkend beantragen?
Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Eine Beantragung für Zeiträume vor dem Antragsdatum ist nur in Ausnahmefällen möglich – etwa bei mangelhafter Aufklärung durch die Pflegekasse oder bei Falschberatung.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Für den Erstantrag genügt ein formloser Antrag mit Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer. Für die MD-Begutachtung sollten Sie ein Pflegetagebuch, ärztliche Befunde, Arztbriefe, Medikamentenliste und Krankenhausberichte bereithalten.
Muss ich Pflegegeld extra beantragen oder kommt es automatisch?
Pflegegeld müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad ab Stufe 2 haben, reicht ein kurzer Hinweis, dass Sie Pflegegeld statt Pflegesachleistungen beziehen möchten. Bei einem Erstantrag wird die Leistungsart im Rahmen des Verfahrens festgelegt.
Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab?
Der MD besucht die pflegebedürftige Person zu Hause. Ein Gutachter prüft anhand von sechs Modulen den Pflegebedarf: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsumgang und Alltagsgestaltung. Die Begutachtung dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten.
Was passiert, wenn die Pflegekasse die 25-Tage-Frist nicht einhält?
Ihnen steht nach § 18 Abs. 3b SGB XI eine Entschädigungszahlung von 70 Euro pro angefangener Woche der Fristüberschreitung zu. Die Zahlung sollte automatisch erfolgen – fordern Sie sie gegebenenfalls schriftlich ein.
Zusammenfassung
Pflegegeld beantragen ist einfacher, als viele denken. Der Erstantrag ist formlos – ein Anruf bei der Pflegekasse reicht. Nach der Begutachtung durch den MD erhalten Sie den Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen. Das Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt und steht ab Pflegegrad 2 zu: von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich.
Pflegegeld ist nur eine von vielen Leistungen, die pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen zustehen. Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre kostenlose Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 42 Euro monatlich bereits beantragt haben. Und wenn Sie sich unsicher sind, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht oder wie Sie einen Widerspruch einlegen: Unsere Expertensuche bringt Sie mit Beratern zusammen, die Ihre Situation kennen und Ihnen beim Antrag helfen.
Quellen und Hinweise
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (25-Arbeitstage-Frist)
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen (Leistungsbeginn ab Antragstellung)
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – Bundesgesetzblatt 2023
- Bundesministerium für Gesundheit – Antragsverfahren Pflegeleistungen
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
