Kurzantwort:Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 347 Euro pro Monat. Es steht Ihnen zu, wenn Sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Rechtsgrundlage ist § 37 SGB XI. Der Betrag ist steuerfrei und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland. Rund 2,5 Millionen Menschen sind hier eingestuft – mehr als in jedem anderen Pflegegrad. Trotzdem wissen viele Betroffene und ihre Angehörigen nicht genau, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie diese beantragen.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen alle Leistungen bei Pflegegrad 2 auf einen Blick: vom Pflegegeld über Sachleistungen bis zur Verhinderungspflege. Mit konkreten Beträgen, praktischen Beispielen und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antrag.
Pflegegeld bei Pflegegrad 2 – der aktuelle Betrag
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt seit dem 1. Januar 2025 genau 347 Euro monatlich. Dieser Betrag ergibt sich aus der Erhöhung um 4,5 Prozent, die im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen wurde. Zuvor lag das Pflegegeld bei 332 Euro.
Für 2026 ist keine weitere Erhöhung vorgesehen. Die nächste planmäßige Anpassung ist frühestens 2028 zu erwarten.
Gut zu wissen:Das Pflegegeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Sie müssen es nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Auch wenn Sie das Geld an pflegende Angehörige weitergeben, bleibt es steuerfrei.
Voraussetzung für das Pflegegeld: Die Pflege findet zu Hause statt und wird nicht ausschließlich durch einen professionellen Pflegedienst erbracht. Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen, kommt stattdessen die Pflegesachleistung oder die Kombinationsleistung in Frage.
Bei Pflegegrad 2 ist außerdem ein Beratungsbesuch pro HalbjahrPflicht (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Dieser wird von einem zugelassenen Pflegedienst durchgeführt und von der Pflegekasse bezahlt.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick
Neben dem Pflegegeld stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 weitere Leistungen zu. Die folgende Tabelle zeigt alle Ansprüche mit den aktuellen Beträgen für 2026:

| Leistung | Betrag | Zeitraum |
|---|---|---|
| Pflegegeld(§ 37 SGB XI) | 347 € | pro Monat |
| Pflegesachleistungen(§ 36 SGB XI) | 796 € | pro Monat |
| Entlastungsbetrag(§ 45b SGB XI) | 131 € | pro Monat |
| Tages- und Nachtpflege(§ 41 SGB XI) | 721 € | pro Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) | 3.539 € | pro Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) | 42 € | pro Monat |
| Hausnotruf (Zuschuss Pflegekasse) | 25,50 € | pro Monat |
| Wohnraumanpassung(§ 40 SGB XI) | bis 4.180 € | pro Maßnahme |
| Digitale Pflegeanwendungen(§ 40a SGB XI) | 53 € | pro Monat |
Wichtig:Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu – Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und mehr. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Viele Familien vergessen diesen Anspruch.
Zusammengerechnet ergibt sich bei Pflegegrad 2 ein jährliches Leistungsvolumen von über 20.000 Euro – wenn alle Ansprüche genutzt werden. In der Praxis schöpfen nur wenige Familien diese Möglichkeiten vollständig aus.
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – was ist besser?
Bei Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl zwischen zwei Hauptleistungen:
- Pflegegeld (347 €/Monat): Sie werden zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt. Das Geld wird direkt an Sie ausgezahlt und ist frei verwendbar. Sie entscheiden, ob Sie es behalten oder an Ihre Pflegeperson weitergeben.
- Pflegesachleistungen (796 €/Monat):Ein professioneller ambulanter Pflegedienst übernimmt die Pflege. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – bis zum Höchstbetrag von 796 Euro.
Wann ist Pflegegeld die bessere Wahl?
Das Pflegegeld eignet sich, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder nahestehende Personen übernommen wird. Der Vorteil: Sie entscheiden selbst, wie Sie das Geld einsetzen. Der Nachteil: Professionelle Hilfe müssen Sie dann privat bezahlen oder über den Entlastungsbetrag finanzieren.
Wann sind Sachleistungen sinnvoller?
Sachleistungen lohnen sich, wenn Sie regelmäßig einen Pflegedienst benötigen – etwa für Körperpflege, Medikamentengabe oder hauswirtschaftliche Versorgung. Der Höchstbetrag von 796 Euro deckt in vielen Fällen mehrere Einsätze pro Woche.
Die Kombinationsleistung: Beides nutzen
Sie müssen sich nicht für eine Variante entscheiden. Die Kombinationsleistung erlaubt es, Pflegegeld und Sachleistungen anteilig zu beziehen. Die Berechnung funktioniert so:
- Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen mit der Pflegekasse ab
- Die Pflegekasse ermittelt, wie viel Prozent der Sachleistungen verbraucht wurden
- Den verbleibenden Prozentsatz erhalten Sie als Pflegegeld
Rechenbeispiel:Ihr Pflegedienst rechnet 398 Euro ab. Das entspricht 50 % der Sachleistungen (796 Euro). Sie erhalten zusätzlich 50 % des Pflegegeldes: 173,50 Euro. Insgesamt stehen Ihnen also 571,50 Euro zur Verfügung.
Die Kombinationsleistung müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Danach läuft die Berechnung automatisch: Der Pflegedienst reicht seine Rechnung ein, die Kasse berechnet den Rest und überweist Ihnen das anteilige Pflegegeld.
Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beantragen – Schritt für Schritt
Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, beginnt alles mit dem Antrag bei der Pflegekasse. So gehen Sie vor:
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder schreiben Sie einen formlosen Antrag. Die Pflegekasse ist an Ihre Krankenkasse angegliedert. Ein einfacher Satz reicht: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung." Notieren Sie das Datum – es zählt für den Leistungsbeginn.
Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und prüft sechs Lebensbereiche:
- Mobilität(10 %): Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen, Positionswechsel
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %*): Orientierung, Entscheidungen treffen, Gespräche führen
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %*): Unruhe, Ängste, Aggressionen
- Selbstversorgung(40 %): Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %): Medikamente, Arztbesuche, Verbandswechsel
- Gestaltung des Alltagslebens(15 %): Tagesablauf, soziale Kontakte, Beschäftigung
* Von den Modulen 2 und 3 zählt jeweils nur das Modul mit dem höheren Wert. Die Gesamtgewichtung ergibt 100 %.
Für Pflegegrad 2 benötigen Sie zwischen 27 und unter 47,5 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Das entspricht einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit".
Schritt 3: Bescheid erhalten und Leistungen beziehen
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über Ihren Pflegegrad entscheiden. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Bei Bewilligung von Pflegegrad 2 wird das Pflegegeld ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – rückwirkend.
Schritt 4: Widerspruch bei Ablehnung
Wird Ihr Antrag abgelehnt oder ein niedrigerer Pflegegrad bewilligt, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Statistisch werden rund ein Drittel aller Widersprüche im Pflegegrad-Verfahren erfolgreich. Holen Sie sich dafür Unterstützung – zum Beispiel bei einem Pflegestützpunkt oder einer Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen zum Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 im Jahr 2026?
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 347 Euro pro Monat (§ 37 SGB XI). Dieser Betrag gilt seit der Erhöhung um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 und bleibt 2026 unverändert.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 kombinieren?
Ja, über die Kombinationsleistung. Wenn Sie beispielsweise 50 Prozent der Pflegesachleistungen (398 Euro) nutzen, erhalten Sie zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes (173,50 Euro). Beide Leistungen zusammen dürfen höchstens 100 Prozent betragen.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?
Für Pflegegrad 2 müssen Sie bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zwischen 27 und unter 47,5 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) erreichen. Das entspricht einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit".
Muss das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 versteuert werden?
Nein. Das Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Es muss weder in der Einkommensteuererklärung angegeben noch versteuert werden – auch nicht, wenn Sie es an pflegende Angehörige weitergeben.
Wie oft muss ich bei Pflegegrad 2 einen Beratungsbesuch nachweisen?
Bei Pflegegrad 2 ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI einmal pro Halbjahr Pflicht. Dieser Beratungseinsatz wird von einem zugelassenen Pflegedienst durchgeführt und von der Pflegekasse bezahlt. Versäumen Sie diesen Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Zusammenfassung: So nutzen Sie Ihre Ansprüche bei Pflegegrad 2
Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen 347 Euro Pflegegeld pro Monat zu – plus zahlreiche weitere Leistungen im Gesamtwert von über 20.000 Euro jährlich. Die wichtigsten Schritte:
- Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, falls noch nicht geschehen
- Prüfen Sie, ob Pflegegeld, Sachleistungen oder die Kombinationsleistung für Ihre Situation am besten passt
- Nutzen Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für zusätzliche Unterstützung
- Vergessen Sie nicht Ihre 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel – kostenlos und ohne Rezept
- Informieren Sie sich über den Hausnotruf– bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Basistarif
Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Pflegebox beantragen? Unser Ratgeber zeigt den Ablauf in drei einfachen Schritten.
Quellen und Hinweise
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistungen
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung (Stand: 2026)
- Medizinischer Dienst: Begutachtungsrichtlinien und NBA-Module
Alle Angaben in diesem Artikel wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
