Kurzantwort: Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt 2026 monatlich 800 Euro. Rechtsgrundlage ist § 37 SGB XI. Der Betrag wird an pflegebedürftige Personen gezahlt, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Zusätzlich stehen Ihnen Sachleistungen (1.859 Euro), der Entlastungsbetrag (131 Euro) und ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 Euro pro Jahr) zu.
Pflegegrad 4 bedeutet: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im Alltag heißt das, dass Ihr Angehöriger bei fast allen Verrichtungen Hilfe braucht – beim Aufstehen, beim Essen, bei der Körperpflege, bei der Medikamentengabe. Viele Betroffene sind auf den Rollstuhl angewiesen oder bettlägerig. Die Pflege zu Hause wird zur täglichen Herausforderung.
Die gute Nachricht: Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen die höchsten Leistungen nach Pflegegrad 5 zu. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen alle Beträge, erklärt die Kombinationsleistung und die seit 2026 geänderte Beratungspflicht – damit Sie wissen, worauf Sie Anspruch haben.
Pflegegeld bei Pflegegrad 4 – der aktuelle Betrag
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung. Es steht Ihnen zu, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird – und zwar nicht durch einen professionellen Pflegedienst, sondern durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn.
Aktueller Betrag:Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt seit dem 1. Januar 2025 monatlich 800 Euro. Der Betrag gilt 2026 unverändert weiter. Die letzte Erhöhung um 4,5 % erfolgte zum 1. Januar 2025. Die nächste Anpassung ist frühestens zum 1. Januar 2028 geplant.
Das Pflegegeld wird zweckgebunden gezahlt – es soll die häusliche Pflege sicherstellen. Sie müssen aber keine Quittungen einreichen. Die pflegebedürftige Person kann frei entscheiden, wofür das Geld verwendet wird – etwa als Anerkennung für pflegende Angehörige.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick
Pflegegeld ist nur ein Teil der Leistungen, die Ihnen bei Pflegegrad 4 zustehen. Die folgende Tabelle zeigt alle Ansprüche auf einen Blick:
| Leistung | Betrag | Zeitraum |
|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | 800 € | pro Monat |
| Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) | 1.859 € | pro Monat |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 131 € | pro Monat |
| Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) | 1.859 € | pro Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42, 39 SGB XI) | 3.539 € | pro Jahr (gemeinsamer Topf) |
| Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) | 1.855 € | pro Monat |
| Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | bis 4.180 € | je Maßnahme |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) | 42 € | pro Monat |
| Hausnotruf (§ 40 Abs. 1 SGB XI) | 25,50 € | pro Monat |
Wichtig: Pflegegeld und Sachleistungen können nicht gleichzeitig in voller Höhe bezogen werden. Wer beides nutzen möchte, erhält die sogenannte Kombinationsleistung (siehe unten). Der Entlastungsbetrag und die Tages-/Nachtpflege sind dagegen zusätzlich und kürzen das Pflegegeld nicht.

Pflegegrad 3 vs. Pflegegrad 4 – Was ändert sich?
Der Sprung von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4 bringt spürbar höhere Leistungen. Besonders beim Pflegegeld, den Sachleistungen und der vollstationären Pflege ist der Unterschied erheblich:
| Leistung | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Differenz |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 599 € | 800 € | +201 € |
| Sachleistungen | 1.497 € | 1.859 € | +362 € |
| Tages-/Nachtpflege | 1.357 € | 1.859 € | +502 € |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr | gleich |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | gleich |
| Vollstationäre Pflege | 1.319 € | 1.855 € | +536 € |
| Pflegehilfsmittel | 42 € | 42 € | gleich |
| Hausnotruf | 25,50 € | 25,50 € | gleich |
Der größte Unterschied zeigt sich bei der vollstationären Pflege: 536 Euro mehr pro Monat können den Eigenanteil im Pflegeheim deutlich senken. Wenn Sie aktuell Pflegegrad 3 haben und der Pflegebedarf dauerhaft gestiegen ist, kann sich ein Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegekasse lohnen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Pflegegeld bei Pflegegrad 3.
Pflegegeld oder Sachleistungen? Die Kombinationsleistung erklärt
Die meisten Familien nutzen eine Mischung aus eigener Pflege und professionellem Pflegedienst. Genau dafür gibt es die Kombinationsleistungnach § 38 SGB XI. Sie kombiniert Pflegegeld und Sachleistungen – anteilig.
So funktioniert die Berechnung
- Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab (maximal 1.859 Euro bei PG 4).
- Der prozentuale Anteil der genutzten Sachleistungen wird berechnet.
- Das Pflegegeld wird um genau diesen Prozentsatz gekürzt.
Rechenbeispiel bei Pflegegrad 4
| Variante | Sachleistungen | Pflegegeld | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Nur Pflegegeld | 0 € (0 %) | 800 € (100 %) | 800 € |
| 25 % Sachleistungen | 464,75 € | 600 € (75 %) | 1.064,75 € |
| 50 % Sachleistungen | 929,50 € | 400 € (50 %) | 1.329,50 € |
| 75 % Sachleistungen | 1.394,25 € | 200 € (25 %) | 1.594,25 € |
| Nur Sachleistungen | 1.859 € (100 %) | 0 € (0 %) | 1.859 € |
Die Kombinationsleistung müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Einmal bewilligt, berechnet die Kasse den Anteil jeden Monat neu – je nachdem, wie viele Sachleistungen der Pflegedienst abrechnet.
Tipp:Die Kombinationsleistung lohnt sich besonders, wenn der Pflegedienst nur einzelne Einsätze übernimmt – etwa die morgendliche Grundpflege oder die Medikamentengabe. Den Rest der Pflege leisten Angehörige und erhalten dafür anteiliges Pflegegeld.
Beratungspflicht bei Pflegegrad 4 – was sich 2026 geändert hat
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuchnach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Dabei kommt eine Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause und berät Sie zur Pflegesituation.
Neue Regelung seit 1. Januar 2026:Mit dem BEEP-Gesetz (Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) wurde die Frist für Pflegegrad 4 von vierteljährlich auf halbjährlichgeändert. Die bisherige Unterscheidung zwischen den Pflegegraden entfällt – für alle Pflegegrade von 2 bis 5 gilt nun einheitlich ein halbjährlicher Rhythmus.
Bei Bedarf können Sie die Beratung weiterhin häufiger in Anspruch nehmen. Der Besuch kann durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle erfolgen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Achtung:Wird der Beratungsbesuch versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld nach § 37 Abs. 6 SGB XI zunächst angemessen kürzen. Im Wiederholungsfall droht die vollständige Streichung. Tragen Sie sich den Termin deshalb frühzeitig in den Kalender ein.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4 – das NBA-Punktesystem
Die Einstufung in Pflegegrad 4 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK). Im Gutachten werden sechs Lebensbereiche mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet – das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA):
| Lebensbereich (Modul) | Gewichtung |
|---|---|
| 1. Mobilität | 10 % |
| 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % (höherer Wert zählt) |
| 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | |
| 4. Selbstversorgung | 40 % |
| 5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | 20 % |
| 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
Für Pflegegrad 4 müssen im Gesamtergebnis zwischen 70 und unter 90 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Ab 90 Punkten wird Pflegegrad 5 vergeben, unter 70 Punkten liegt Pflegegrad 3 vor.
Typische Situationen bei Pflegegrad 4: Die Person kann sich nicht mehr selbstständig waschen, anziehen oder essen. Sie ist auf einen Rollstuhl angewiesen oder überwiegend bettlägerig. Es bestehen oft zusätzliche kognitive Einschränkungen wie fortgeschrittene Demenz.
Häufige Fragen zum Pflegegeld bei Pflegegrad 4
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 in 2026?
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt 2026 monatlich 800 Euro. Der Betrag ist seit dem 1. Januar 2025 unverändert. Die Rechtsgrundlage ist § 37 SGB XI.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen bei Pflegegrad 4 kombinieren?
Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Dabei wird der prozentuale Anteil der genutzten Sachleistungen berechnet und das Pflegegeld entsprechend gekürzt. Nutzen Sie beispielsweise 50 % der Sachleistungen (929,50 Euro), erhalten Sie noch 50 % des Pflegegeldes (400 Euro).
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4?
Pflegegrad 3 bedeutet schwere, Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Finanziell bringt der Sprung 201 Euro mehr Pflegegeld (800 statt 599 Euro), 362 Euro mehr Sachleistungen (1.859 statt 1.497 Euro) und 536 Euro mehr vollstationäre Leistungen (1.855 statt 1.319 Euro) pro Monat. Im NBA-Gutachten liegen die Punkte bei PG 3 zwischen 47,5 und unter 70, bei PG 4 zwischen 70 und unter 90.
Wie oft muss ich den Beratungsbesuch bei Pflegegrad 4 nachweisen?
Seit dem 1. Januar 2026 ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Pflegegrad 4 nur noch halbjährlich Pflicht. Zuvor war er vierteljährlich vorgeschrieben. Bei Bedarf können Sie die Beratung weiterhin häufiger in Anspruch nehmen. Wird der Besuch versäumt, droht eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.
Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 auf Bürgergeld angerechnet?
Nein. Pflegegeld ist zweckgebunden und wird nicht als Einkommen auf Bürgergeld angerechnet. Es dient ausschließlich der Sicherstellung der häuslichen Pflege. Auch auf die Grundsicherung im Alter wird Pflegegeld nicht angerechnet.
Zusammenfassung
Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 NBA-Punkte). Mit 800 Euro Pflegegeld, bis zu 1.859 Euro Sachleistungen und einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen Ihnen umfangreiche Leistungen zu. Dazu kommen der Entlastungsbetrag (131 Euro), die Tages- und Nachtpflege (1.859 Euro) sowie Pflegehilfsmittel und Hausnotruf.
Seit 2026 gilt zudem die neue Regelung: Der Beratungsbesuch ist nur noch halbjährlich statt vierteljährlich Pflicht. Versäumen Sie den Termin trotzdem nicht – sonst droht eine Kürzung des Pflegegeldes.
Prüfen Sie, ob Sie alle Leistungen ausschöpfen. Viele Familien verschenken Geld, weil sie einzelne Ansprüche nicht kennen oder nicht beantragen. Besonders die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich) und der Hausnotruf (25,50 Euro monatlich) werden häufig übersehen.
Alle Beträge für alle Pflegegrade finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegeld 2026. Falls Ihr Angehöriger noch Pflegegrad 3 hat, lesen Sie unseren Ratgeber Pflegegeld bei Pflegegrad 3 – dort erklären wir auch, wann ein Höherstufungsantrag sinnvoll ist.
Quellen und Hinweise
Rechtsgrundlagen: § 36–43 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch). Leistungsbeträge gemäß Veröffentlichung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG, Leistungsbeträge 2026). Änderung der Beratungspflicht durch das BEEP-Gesetz zum 1. Januar 2026. Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand April 2026.
