Kurzantwort: Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 2026 monatlich 990 Euro. Rechtsgrundlage ist § 37 SGB XI. Der Betrag wird an pflegebedürftige Personen gezahlt, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Pflegegrad 5 ist die höchste Pflegestufeund steht für schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Zusätzlich stehen Ihnen Sachleistungen (2.299 Euro), der Entlastungsbetrag (131 Euro) und ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 Euro pro Jahr) zu.
Pflegegrad 5 bedeutet: Ihr Angehöriger braucht rund um die Uhr Hilfe – beim Essen, bei der Körperpflege, bei der Mobilität, bei der Medikamentengabe. Viele Betroffene sind vollständig bettlägerig, auf Beatmung angewiesen oder leiden an schwerster Demenz. Die Pflege zu Hause ist eine enorme Herausforderung – körperlich, emotional und organisatorisch.
Die gute Nachricht: Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen die höchsten Leistungender Pflegeversicherung zu. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen alle Beträge, erklärt die Kombinationsleistung und die seit 2026 geänderte Beratungspflicht – damit Sie wissen, worauf Sie Anspruch haben und kein Geld verschenken.
Pflegegeld Pflegegrad 5 – Höhe 2026
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung. Es steht Ihnen zu, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird – und zwar nicht durch einen professionellen Pflegedienst, sondern durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn.
Aktueller Betrag:Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt seit dem 1. Januar 2025 monatlich 990 Euro. Der Betrag gilt 2026 unverändert weiter. Die letzte Erhöhung um 4,5 % erfolgte zum 1. Januar 2025. Die nächste Anpassung ist frühestens zum 1. Januar 2028 geplant.
Das Pflegegeld wird zweckgebunden gezahlt – es soll die häusliche Pflege sicherstellen. Sie müssen aber keine Quittungen einreichen. Die pflegebedürftige Person kann frei entscheiden, wofür das Geld verwendet wird – etwa als Anerkennung für pflegende Angehörige.
Im Vergleich zu Pflegegrad 4 (800 Euro) bedeutet Pflegegrad 5 ein Plus von 190 Europro Monat – also 2.280 Euro mehr im Jahr. Alle Beträge für alle Pflegegrade finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegeld 2026.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick
Pflegegeld ist nur ein Teil der Leistungen, die Ihnen bei Pflegegrad 5 zustehen. Die folgende Tabelle zeigt alle Ansprüche auf einen Blick:
| Leistung | Betrag | Zeitraum |
|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | 990 € | pro Monat |
| Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) | 2.299 € | pro Monat |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 131 € | pro Monat |
| Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) | 2.095 € | pro Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42, 39 SGB XI) | 3.539 € | pro Jahr (gemeinsamer Topf) |
| Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) | 2.078 € | pro Monat |
| Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | bis 4.180 € | je Maßnahme |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) | 42 € | pro Monat |
| Hausnotruf (§ 40 Abs. 1 SGB XI) | 25,50 € | pro Monat |
Wichtig: Pflegegeld und Sachleistungen können nicht gleichzeitig in voller Höhe bezogen werden. Wer beides nutzen möchte, erhält die sogenannte Kombinationsleistung (siehe unten). Der Entlastungsbetrag und die Tages-/Nachtpflege sind dagegen zusätzlich und kürzen das Pflegegeld nicht.

Pflegegeld oder Sachleistungen? Die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5
Die meisten Familien mit einem Angehörigen in Pflegegrad 5 nutzen eine Mischung aus eigener Pflege und professionellem Pflegedienst. Der Pflegebedarf ist so hoch, dass Angehörige ihn allein kaum stemmen können. Genau dafür gibt es die Kombinationsleistungnach § 38 SGB XI. Sie kombiniert Pflegegeld und Sachleistungen – anteilig.
Wann lohnt sich was?
- Nur Pflegegeld (990 Euro): Sinnvoll, wenn die Pflege komplett durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft übernommen wird und kein ambulanter Pflegedienst kommt.
- Nur Sachleistungen (2.299 Euro): Sinnvoll, wenn die Pflege vollständig durch einen professionellen Pflegedienst erfolgt.
- Kombinationsleistung:Der Regelfall bei Pflegegrad 5 – der Pflegedienst übernimmt beispielsweise die Grundpflege morgens und abends, Angehörige pflegen tagsüber.
So funktioniert die Berechnung
- Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab (maximal 2.299 Euro bei PG 5).
- Der prozentuale Anteil der genutzten Sachleistungen wird berechnet.
- Das Pflegegeld wird um genau diesen Prozentsatz gekürzt.
Rechenbeispiel bei Pflegegrad 5
| Variante | Sachleistungen | Pflegegeld | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Nur Pflegegeld | 0 € (0 %) | 990 € (100 %) | 990 € |
| 25 % Sachleistungen | 574,75 € | 742,50 € (75 %) | 1.317,25 € |
| 50 % Sachleistungen | 1.149,50 € | 495 € (50 %) | 1.644,50 € |
| 75 % Sachleistungen | 1.724,25 € | 247,50 € (25 %) | 1.971,75 € |
| Nur Sachleistungen | 2.299 € (100 %) | 0 € (0 %) | 2.299 € |
Die Kombinationsleistung müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Einmal bewilligt, berechnet die Kasse den Anteil jeden Monat neu – je nachdem, wie viele Sachleistungen der Pflegedienst abrechnet. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Kombinationsleistung erklärt.
Tipp:Bei Pflegegrad 5 lohnt sich die Kombinationsleistung fast immer. Selbst wenn der Pflegedienst 75 % der Sachleistungen ausschöpft, erhalten Sie noch 247,50 Euro Pflegegeld. So sichern Sie sich professionelle Unterstützung und eine finanzielle Anerkennung für die häusliche Pflege.
Beratungspflicht bei Pflegegrad 5 – was sich 2026 geändert hat
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuchnach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Dabei kommt eine Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause und berät Sie zur Pflegesituation.
Neue Regelung seit 1. Januar 2026:Mit dem BEEP-Gesetz (Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) wurde die Frist für Pflegegrad 4 und 5 von vierteljährlich auf halbjährlichgeändert. Die bisherige Unterscheidung zwischen den Pflegegraden entfällt – für alle Pflegegrade von 2 bis 5 gilt nun einheitlich ein halbjährlicher Rhythmus.
Was passiert beim Beratungsbesuch?
- Eine zugelassene Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause.
- Sie prüft die Pflegesituation und gibt praktische Tipps – etwa zu Hilfsmitteln, Lagerungstechniken oder Entlastungsangeboten.
- Die Pflegekasse erhält eine Bestätigung, dass der Besuch stattgefunden hat.
- Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.
Bei Bedarf können Sie die Beratung weiterhin häufiger in Anspruch nehmen – das ist Ihr gutes Recht. Der Besuch kann durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle erfolgen.
Achtung:Wird der Beratungsbesuch versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld nach § 37 Abs. 6 SGB XI zunächst angemessen kürzen. Im Wiederholungsfall droht die vollständige Streichung. Tragen Sie sich den Termin deshalb frühzeitig in den Kalender ein.
Pflegegeld beantragen bei Pflegegrad 5
Pflegegeld erhalten Sie nicht automatisch. Sie müssen es bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Der Ablauf ist bei allen Pflegegraden gleich:
- Antrag stellen: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder stellen Sie den Antrag schriftlich. Bereits ein formloser Satz genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung."
- Begutachtung durch den MD: Der Medizinische Dienst (MD, ehemals MDK) vereinbart einen Hausbesuch. Ein Gutachter prüft den Pflegebedarf anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) mit sechs Modulen.
- Einstufung:Für Pflegegrad 5 müssen mindestens 90 von 100 Punktenerreicht werden – oder es liegt eine besondere Bedarfskonstellation vor (z. B. Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine).
- Bescheid: Die Pflegekasse informiert Sie schriftlich. Das Pflegegeld wird rückwirkend ab Antragsdatum gezahlt.
- Widerspruch: Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegeld beantragen.
Tipp für die Begutachtung: Führen Sie vor dem Termin mindestens zwei Wochen ein Pflegetagebuch. Notieren Sie alle Hilfestellungen mit Uhrzeit und Dauer. Das hilft dem Gutachter, den tatsächlichen Pflegebedarf realistisch einzuschätzen.
Pflegegrad 4 vs. Pflegegrad 5 – Was unterscheidet sich?
Der Sprung von Pflegegrad 4 auf Pflegegrad 5 bedeutet nicht nur höhere Leistungen, sondern auch eine andere Definition: Pflegegrad 5 kennzeichnet die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Das Wort „besondere" macht den Unterschied – es geht um Situationen, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern.
| Leistung | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | Differenz |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 800 € | 990 € | +190 € |
| Sachleistungen | 1.859 € | 2.299 € | +440 € |
| Tages-/Nachtpflege | 1.859 € | 2.095 € | +236 € |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr | gleich |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | gleich |
| Vollstationäre Pflege | 1.855 € | 2.078 € | +223 € |
| Pflegehilfsmittel | 42 € | 42 € | gleich |
| Hausnotruf | 25,50 € | 25,50 € | gleich |
Im NBA-Gutachten liegt die Grenze bei 90 Punkten. Pflegegrad 4 umfasst 70 bis unter 90 Punkte, Pflegegrad 5 beginnt ab 90 Punkten. Zusätzlich gibt es eine Sonderregelung: Menschen, die beide Arme und beide Beine nicht mehr benutzen können, erhalten Pflegegrad 5 unabhängig von der Punktzahl (besondere Bedarfskonstellation).
Wenn Sie aktuell Pflegegrad 4 haben und der Pflegebedarf dauerhaft gestiegen ist, kann ein Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegekasse sinnvoll sein. Mehr dazu in unserem Ratgeber Pflegegeld bei Pflegegrad 4.
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bei Pflegegrad 5
Pflegen Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 5 zu Hause, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Sie. Die Voraussetzungen:
- Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage.
- Sie sind nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.
- Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt.
Je höher der Pflegegrad und je mehr häusliche Pflege (statt Sachleistungen) bezogen wird, desto höher die Rentenbeiträge. Bei Pflegegrad 5 mit ausschließlich Pflegegeld sind die Beiträge am höchsten. Die Pflegekasse berechnet die Bemessungsgrundlage auf Basis der Bezugsgröße (2025: 3.745 Euro) und zahlt darauf den Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 %.
Wichtig:Während eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts der gepflegten Person werden die Rentenbeiträge bis zu 8 Wochen weitergezahlt.
Häufige Fragen zum Pflegegeld bei Pflegegrad 5
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 in 2026?
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 2026 monatlich 990 Euro. Der Betrag ist seit dem 1. Januar 2025 unverändert. Die Rechtsgrundlage ist § 37 SGB XI.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen bei Pflegegrad 5 kombinieren?
Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Dabei wird der prozentuale Anteil der genutzten Sachleistungen berechnet und das Pflegegeld entsprechend gekürzt. Nutzen Sie beispielsweise 50 % der Sachleistungen (1.149,50 Euro), erhalten Sie noch 50 % des Pflegegeldes (495 Euro).
Was unterscheidet Pflegegrad 5 von Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte), Pflegegrad 5 die schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 Punkte). Finanziell bringt der Sprung 190 Euro mehr Pflegegeld (990 statt 800 Euro), 440 Euro mehr Sachleistungen (2.299 statt 1.859 Euro) und 223 Euro mehr vollstationäre Leistungen (2.078 statt 1.855 Euro) pro Monat.
Wie oft muss ich den Beratungsbesuch bei Pflegegrad 5 nachweisen?
Seit dem 1. Januar 2026 ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Pflegegrad 5 nur noch halbjährlich Pflicht. Zuvor war er vierteljährlich vorgeschrieben. Bei Bedarf können Sie die Beratung weiterhin häufiger in Anspruch nehmen. Wird der Besuch versäumt, droht eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.
Werden Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bei Pflegegrad 5 gezahlt?
Ja. Pflegepersonen, die mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind, erhalten kostenlose Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Pflegegrad 5 mit ausschließlich Pflegegeld sind die Beiträge am höchsten.
Zusammenfassung
Pflegegrad 5 ist die höchste Pflegestufe und steht für schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 NBA-Punkte oder besondere Bedarfskonstellation). Mit 990 Euro Pflegegeld, bis zu 2.299 Euro Sachleistungen und einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen Ihnen die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung zu. Dazu kommen der Entlastungsbetrag (131 Euro), die Tages- und Nachtpflege (2.095 Euro) sowie Pflegehilfsmittel und Hausnotruf.
Seit 2026 gilt zudem die neue Regelung: Der Beratungsbesuch ist nur noch halbjährlich statt vierteljährlich Pflicht. Versäumen Sie den Termin trotzdem nicht – sonst droht eine Kürzung des Pflegegeldes.
Prüfen Sie, ob Sie alle Leistungen ausschöpfen. Viele Familien verschenken Geld, weil sie einzelne Ansprüche nicht kennen oder nicht beantragen. Besonders die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich) und der Hausnotruf (25,50 Euro monatlich) werden häufig übersehen.
Alle Beträge für alle Pflegegrade finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegeld 2026. Falls Ihr Angehöriger aktuell Pflegegrad 4 hat, lesen Sie unseren Ratgeber Pflegegeld bei Pflegegrad 4 – dort erklären wir auch, wann ein Höherstufungsantrag sinnvoll ist.
Quellen und Hinweise
Rechtsgrundlagen: § 36–43 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch). Leistungsbeträge gemäß Veröffentlichung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG, Leistungsbeträge 2026). Änderung der Beratungspflicht durch das BEEP-Gesetz zum 1. Januar 2026 (BMG, BEEP-Gesetz). Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand April 2026.
