Kurzantwort: Den nächsten Pflegestützpunkt findest du über pflegeberatung.zqp.de mit deiner Postleitzahl, über die Servicenummer deiner Pflegekasse oder direkt beim Sozialamt deiner Gemeinde. Die Beratung ist kostenlos — für jeden, ohne Anmeldung und ohne Pflegegrad.
- Bundesweit: über 540 Pflegestützpunkte (Stand 2026)
- Kostenlos für alle Ratsuchenden
- Rechtsgrundlage: § 7c SGB XI
- Träger: Kranken- und Pflegekassen + Kommunen gemeinsam
- Hausbesuche möglich bei eingeschränkter Mobilität
Was ist ein Pflegestützpunkt?
Ein Pflegestützpunkt ist eine gemeinsame Beratungseinrichtung von Kranken- und Pflegekassen sowie der Kommune (Landkreis oder kreisfreie Stadt). Die rechtliche Grundlage ist § 7c SGB XI. Seit ihrer Einführung 2008 haben die Bundesländer das Netz kontinuierlich ausgebaut — auf bundesweit rund 540 Stützpunkte (Stand 2026).
Das Besondere: Pflegestützpunkte gehören niemandem allein. Sie werden von mehreren Trägern gemeinsam finanziert und betrieben. Das macht sie strukturell unabhängiger als eine einzelne Pflegekasse — die ja naturgemäß nur ihre eigenen Leistungen im Blick hat.
Wer in einer Beratung sitzt, bekommt deshalb einen Gesamtüberblick: Was leistet die Pflegekasse? Was bietet die Kommune? Welche Nachbarschaftshilfen gibt es lokal? Das ist der Kernvorteil gegenüber der reinen Pflegekassen-Beratung.
Was Pflegestützpunkte leisten — und was nicht
Das leisten Pflegestützpunkte
- Pflegegrad: Erklärung des Begutachtungsverfahrens, Vorbereitung auf den MD-Besuch, Einschätzung welcher Pflegegrad realistisch ist
- Leistungsansprüche: Übersicht zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege, Hilfsmitteln
- Anträge: Ausfüllen von Anträgen gemeinsam, Fristen klären, Widerspruch vorbereiten
- Wohnumfeld: Beratung zu Wohnraumanpassungen, Pflegehilfsmitteln, technischen Unterstützungen
- Versorgungsoptionen: Ambulante Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege, stationäre Optionen im lokalen Überblick
- Koordination: Vermittlung an weitere Stellen (Sozialdienst, Pflegedienste, Beratungsstellen)
Das leisten Pflegestützpunkte nicht
- Pflegegrad-Begutachtung: Das ist Aufgabe des Medizinischen Dienstes (MD) — nicht des Stützpunkts
- Juristische Vertretung: Bei komplexen Rechtsfragen oder Klagen ist ein Sozialrechtsanwalt nötig
- Sozialhilfe-Anträge: Die Bearbeitung laufender Sozialhilfeleistungen liegt beim Sozialamt, nicht beim Stützpunkt
- Pflegerische Tätigkeiten: Pflegestützpunkte beraten — sie übernehmen keine körperliche Pflege
Tipp: Komm mit einer konkreten Frage — nicht mit „Ich weiß nicht wo ich anfangen soll." Das ist okay, aber die Beratung wird effizienter, wenn du vorab weißt: Geht es um den Pflegegrad, um Leistungen oder um die konkrete Versorgung zuhause? Drei unterschiedliche Themen, für die manchmal verschiedene Personen im Stützpunkt zuständig sind.
Wie findest du deinen Pflegestützpunkt?
Es gibt vier zuverlässige Wege — je nach Situation ist einer davon schneller.
1. BZgA-Suche: pflegeberatung.zqp.de
Die schnellste Methode. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) betreibt eine bundesweite Datenbank aller Pflegestützpunkte. PLZ eingeben, Umkreis wählen — fertig. Gelistet sind Adresse, Telefon, Öffnungszeiten und teilweise direkte Ansprechpartner.
2. Bundesgesundheitsministerium
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt unter bundesgesundheitsministerium.de ebenfalls eine Übersicht der Pflegestützpunkte bereit, aufgeteilt nach Bundesländern.
3. Pflegekasse anrufen
Einfach die Servicenummer auf der Krankenversicherungskarte anrufen und nach dem nächsten Pflegestützpunkt fragen. Jede Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet zu helfen und nennt Adresse sowie Telefonnummer direkt. Das geht oft schneller als die Online-Suche — besonders für ältere Angehörige, die lieber telefonieren.
4. Sozialamt / Landratsamt vor Ort
Da Pflegestützpunkte mit den Kommunen zusammen betrieben werden, weiß das Sozialamt immer, wo der nächste Stützpunkt ist. In Großstädten gibt es oft mehrere — das Sozialamt nennt den für den eigenen Stadtbezirk zuständigen.
Pflegestützpunkt vs. Pflegekasse — was ist der Unterschied?
Beide beraten zu Pflegeleistungen — aber sie tun es aus unterschiedlichen Positionen. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | Pflegekassen-Beratung | Pflegestützpunkt |
|---|---|---|
| Trägerschaft | Einzelne Pflegekasse | Mehrere Kassen + Kommune gemeinsam |
| Neutralität | Kasse berät zu eigenen Leistungen — kasseninternes Interesse | Kassenübergreifend, keine Eigeninteressen einzelner Kasse |
| Lokales Wissen | Bundesweite Leistungsübersicht | Kennt konkrete regionale Angebote (Pflegedienste, Tagespflege, Nachbarschaftshilfen) |
| Erreichbarkeit | Telefon (oft Call-Center) | Vor Ort, Telefon, Video, Hausbesuch |
| Hausbesuche | Selten / auf Anfrage | Reguläres Angebot, kostenlos |
| Wartezeit | Meist sofort (telefonisch) | Termin vor Ort: 1–2 Wochen; Hausbesuch: 2–4 Wochen |
| Kosten | Kostenlos | Kostenlos |
Wann ist die Pflegekasse besser?Für schnelle Fragen zu laufenden Leistungen der eigenen Kasse — z. B. „Wann wird das Pflegegeld überwiesen?" oder „Welche Formulare brauche ich für den Entlastungsbetrag?". Das geht telefonisch oft sofort.
Wann ist der Pflegestützpunkt besser? Immer dann, wenn die Situation neu oder komplex ist: erster Pflegegrad, Wechsel der Versorgungsform, Koordination mehrerer Angebote, oder wenn man das Gefühl hat, nicht alle Möglichkeiten zu kennen. Und wenn man wissen will, was lokal konkret verfügbar ist.
Mehr zur gesetzlich verankerten Pflegeberatung durch die Pflegekasse erklärt unser Ratgeber Kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Pflegestützpunkte in den Bundesländern
Die Verteilung der Pflegestützpunkte ist nicht gleichmäßig — bevölkerungsreiche Bundesländer haben naturgemäß mehr Stützpunkte, Stadtstaaten versorgen ihre Bevölkerung mit wenigen, aber zentralen Einrichtungen.
Länder mit den meisten Pflegestützpunkten
- Bayern: Flächenland mit dichtem Netz, Stützpunkte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten
- Nordrhein-Westfalen: Bevölkerungsreichstes Bundesland, entsprechend viele Stützpunkte — besonders im Ruhrgebiet und in den Großstädten
- Niedersachsen: Flächenmäßig großes Land, ausgedehntes Stützpunkt-Netz auch in ländlichen Regionen
Stadtstaaten: flächendeckend mit wenigen Standorten
Berlin, Hamburg und Bremen haben weniger Einzelstandorte als Flächenländer — aber die Bevölkerung ist konzentriert. In Berlin gibt es Pflegestützpunkte in allen Bezirken, in Hamburg nach Stadtbezirk, in Bremen an mehreren zentralen Stellen.
Ländliche Regionen: Was tun wenn der nächste Stützpunkt weit ist?
In einigen Flächenregionen — besonders in Teilen von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder Brandenburg — kann der nächste Pflegestützpunkt weiter weg sein. In diesem Fall:
- Telefonische Beratung beim nächsten Stützpunkt anfragen
- Video-Beratung nutzen — viele Stützpunkte bieten das inzwischen an
- Hausbesuch beantragen — auch bei größerer Entfernung oft möglich
- Ergänzend: Pflegeberatung der eigenen Pflegekasse nach § 7a SGB XI nutzen
Hausbesuche durch Pflegestützpunkte
Ein wenig bekanntes Angebot: Pflegestützpunkte kommen auch nach Hause. Das ist besonders relevant für Personen, die selbst pflegebedürftig sind, sich nicht gut fortbewegen können oder für die ein Bürobesuch eine Überforderung darstellt.
- Kostenlos: Hausbesuche sind wie alle anderen Beratungsformen kostenlos
- Wartezeit: Typischerweise 2 bis 4 Wochen — je nach Auslastung des Stützpunkts
- Inhalt: Dieselbe umfassende Beratung wie im Büro — Pflegegrad, Leistungen, lokale Angebote, Wohnraumanpassung direkt vor Ort
- Wohnraumbeurteilung: Der Vorteil vor Ort: die Beraterin sieht die konkreten Gegebenheiten und kann gezielt zu Umbauten oder Hilfsmitteln raten
Um einen Hausbesuch zu vereinbaren: Den nächsten Pflegestützpunkt anrufen und explizit um einen Hausbesuch bitten. Adresse mitteilen, Grund kurz schildern (eingeschränkte Mobilität, Pflegebedürftigkeit), Termin vereinbaren.
FAQ — Häufige Fragen zu Pflegestützpunkten
Muss ich einen Pflegegrad haben, um zum Pflegestützpunkt zu gehen?
Nein. Pflegestützpunkte beraten alle — auch Personen ohne Pflegegrad, pflegende Angehörige und Menschen, die sich vorab informieren wollen, bevor der Pflegefall eingetreten ist. Eine Anmeldung ist in den meisten Stützpunkten nicht erforderlich.
Kann ich auch als pflegender Angehöriger zur Beratung?
Ausdrücklich ja. Pflegestützpunkte richten sich ebenso an pflegende Angehörige wie an die Pflegebedürftigen selbst. Themen wie Entlastungsmöglichkeiten, Verhinderungspflege und psychische Belastung durch Pflege können ebenfalls besprochen werden.
Wie lange dauert eine Beratung im Pflegestützpunkt?
Je nach Situation und Thema 30 bis 90 Minuten. Bei komplexeren Fällen sind auch Folgetermine möglich — und sinnvoll, wenn mehrere Themen besprochen werden sollen.
Ist die Beratung wirklich neutral?
Strukturell ja: Pflegestützpunkte werden von mehreren Trägern gemeinsam finanziert und sind an keine einzelne Pflegekasse oder einen Pflegedienst gebunden. Das schließt nicht aus, dass einzelne Berater unterschiedlich gut ausgebildet sind — aber ein Kassenzwang besteht strukturell nicht.
Was bringt ein Pflegestützpunkt mehr als die Pflegekasse?
Drei Dinge: Erstens Neutralität — kein kasseninternes Interesse. Zweitens lokales Wissen — konkrete Angebote in der Region, die eine bundesweit arbeitende Pflegekasse nicht kennt. Drittens persönliche Beratung vor Ort oder sogar zuhause — nicht nur per Telefon-Hotline.
Zusammenfassung
Pflegestützpunkte sind einer der am wenigsten genutzten, aber wertvollsten Einstiegspunkte ins Pflegesystem. Kostenlos, unabhängig, lokal. Wer das erste Mal mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert ist — ob eigene oder bei Angehörigen — sollte dort anfangen statt direkt bei der Pflegekasse: Die Beratung ist breiter, das Wissen über regionale Angebote größer.
Den nächsten Stützpunkt findest du am schnellsten über pflegeberatung.zqp.de mit deiner PLZ — oder durch einen kurzen Anruf bei deiner Pflegekasse.
Quellen und Hinweise
- § 7c SGB XI — Pflegestützpunkte
- § 7a SGB XI — Pflegeberatung
- § 7c SGB XI — Gesetzestext
- ZQP — Bundesweite Pflegestützpunkt-Datenbank
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegestützpunkte im Überblick
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Anzahl und Adressen der Pflegestützpunkte können sich ändern — für aktuelle Informationen die ZQP-Datenbank oder die eigene Pflegekasse nutzen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.
