Pflegebox beantragen: So erhalten Sie 42 € monatlich

Kurzantwort: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Sie können die Produkte über einen Pflegebox-Anbieter bestellen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Ein Arztrezept ist nicht nötig.

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen – wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht diese Dinge jeden Tag. Viele Familien kaufen sie auf eigene Kosten im Drogeriemarkt. Dabei übernimmt die Pflegekasse diese Ausgaben – bis zu 42 Euro jeden Monat. Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 1, kein Arztrezept ist nötig, und die Beantragung dauert wenige Minuten.

Trotzdem nutzen viele Berechtigte diese Leistung nicht. Dieser Artikel erklärt, was eine Pflegebox ist, wer sie bekommt, wie Sie sie beantragen – und welche Fehler Sie dabei vermeiden sollten.

Was ist eine Pflegebox – und was steckt drin?

Eine Pflegebox ist ein monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Das sind Produkte, die bei der täglichen Pflege aufgebraucht werden und aus Hygienegründen nur einmal verwendet werden können. Die gesetzliche Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Dort steht: Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 42 Euro pro Monat.

Was ist in der Box enthalten?

Die Pflegekasse übernimmt folgende Produktkategorien:

  • Einmalhandschuhe (Nitril oder Latex) – Schutz bei Körperpflege, Wundversorgung, Medikamentengabe

  • Händedesinfektionsmittel – Keimschutz vor und nach jeder Pflegemaßnahme

  • Flächendesinfektionsmittel oder Desinfektionstücher – für Oberflächen, Türklinken, Sanitärbereiche

  • Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch) – Schutz für Matratze und Bettwäsche

  • Mundschutz / FFP2-Masken – Infektionsschutz für Pflegende und Pflegebedürftige

  • Schutzschürzen – Einmalschürzen für Körperpflege und Inkontinenzversorgung

Infografik: Was in einer Pflegebox steckt – pflegekompassmagazin.de

Häufiges Missverständnis: Inkontinenzmaterial

Wichtig: Inkontinenzprodukte wie Vorlagen, Windelhosen oder Netzhosen sind keine Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie werden über die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) finanziert und benötigen eine ärztliche Verordnung. Die Pflegebox enthält nur Hygiene- und Schutzprodukte für die Pflege selbst.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf die Pflegebox?

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist an drei Bedingungen geknüpft:

1. Anerkannter Pflegegrad

Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad haben – egal welchen. Ab Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch auf 42 Euro monatlich. Es gibt keinen Unterschied zwischen den Pflegegraden: Pflegegrad 1 bekommt denselben Betrag wie Pflegegrad 5.

2. Häusliche Pflege

Die Pflege muss zu Hause stattfinden – in der eigenen Wohnung, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Kein Anspruch besteht im Pflegeheim. Dort stellt die Einrichtung alle Pflegehilfsmittel. Auch während eines Krankenhausaufenthalts können keine Pflegehilfsmittel beantragt werden.

3. Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche

Die Person muss zumindest teilweise von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Ein ambulanter Pflegedienst darf zusätzlich beteiligt sein – aber der Pflegedienst bringt seine eigenen Materialien mit und kann nicht die Pflegebox der pflegebedürftigen Person verwenden.

Sonderfall: Pflegegrad 1

Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie vollen Anspruch auf die Pflegebox. Das wissen viele nicht, weil bei Pflegegrad 1 andere Leistungen (wie Pflegegeld) noch nicht greifen. Die 42 Euro für Pflegehilfsmittel stehen Ihnen aber ab dem ersten Pflegegrad zu.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Pflegebox

Die gute Nachricht: Der Prozess ist einfacher, als viele denken. Sie brauchen kein Rezept und müssen kein Geld vorstrecken.

Infografik: Pflegebox beantragen in 4 Schritten – pflegekompassmagazin.de

Schritt 1: Anbieter auswählen

Wählen Sie einen Pflegebox-Anbieter, der Vertragspartner Ihrer Pflegekasse ist. Das können Apotheken, Sanitätshäuser oder spezialisierte Online-Anbieter sein. Achten Sie auf drei Dinge: flexible Zusammenstellung der Box, kostenlosen Versand und Übernahme der Antragstellung bei der Pflegekasse.

Auf hilfen.pflegekompassmagazin.de/pflegebox/ finden Sie eine Übersicht, wie Sie schnell und unkompliziert an Ihre Pflegebox kommen.

Schritt 2: Online-Formular ausfüllen

Die meisten Anbieter bieten ein einfaches Online-Formular an. Sie geben an: Name und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person, Pflegegrad, Versichertennummer und Pflegekasse sowie die gewünschten Produkte. Das dauert in der Regel keine fünf Minuten.

Wichtig: Seit 2024 muss der Anbieter Sie vor der ersten Lieferung qualifiziert beraten – das heißt, er spricht mit Ihnen über Ihren tatsächlichen Bedarf. Seriöse Anbieter machen das telefonisch oder im Online-Prozess.

Schritt 3: Anbieter stellt den Antrag

Der Anbieter übernimmt jetzt die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Die Pflegekasse hat laut Gesetz drei Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden. In der Praxis geht es oft schneller.

Falls die Pflegekasse nicht innerhalb der Frist entscheidet und auch keine schriftliche Begründung für die Verzögerung schickt, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt – so sieht es das Gesetz vor.

Schritt 4: Monatliche Lieferung erhalten

Nach der Genehmigung bekommen Sie die Pflegebox jeden Monat automatisch nach Hause geliefert. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts – keine Zuzahlung, keine Versandkosten, keine Vorkasse. Wenn sich Ihr Bedarf ändert, können Sie die Zusammenstellung jederzeit anpassen.

Tipp: Überprüfen Sie nach ein paar Monaten, ob der Inhalt Ihrer Pflegebox noch zu Ihrem Alltag passt. Viele Familien stellen fest, dass sie von manchen Produkten mehr und von anderen weniger brauchen. Ein kurzer Anruf beim Anbieter genügt, um die Box umzustellen. Das Budget von 42 Euro bleibt gleich – nur die Aufteilung ändert sich.

Alternative: Selbst einkaufen und erstatten lassen

Sie können Pflegehilfsmittel auch selbst im Drogeriemarkt oder in der Apotheke kaufen. Dazu reichen Sie am Monatsende die Zahlungsbelege bei Ihrer Pflegekasse ein und bekommen bis zu 42 Euro erstattet. Der Vorteil: Sie entscheiden spontan, was Sie brauchen. Der Nachteil: Sie müssen selbst einkaufen, die Belege sammeln und den Überblick über den Monatsbetrag behalten.

Häufige Fehler: Was viele falsch machen

Fehler 1: Den Anspruch gar nicht kennen

Der häufigste Fehler ist zugleich der teuerste: Viele Familien wissen nicht, dass dieser Anspruch existiert. Sie kaufen Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen auf eigene Kosten – und verschenken damit bis zu 504 Euro pro Jahr. Wenn Sie diesen Artikel lesen, haben Sie diesen Fehler bereits vermieden.

Fehler 2: Denken, man brauche ein Rezept

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch brauchen kein Arztrezept. Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt – entweder formlos, über ein Formular oder über den Pflegebox-Anbieter. Auch eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes bei der Begutachtung zählt als Antrag, wenn Sie dem zustimmen.

Fehler 3: Produkte nicht anpassen

Manche Familien bestellen einmal eine Pflegebox und ändern den Inhalt nie. Dabei verändert sich der Pflegebedarf. Vielleicht brauchen Sie nach ein paar Monaten mehr Bettschutzeinlagen und weniger Mundschutz. Passen Sie die Box regelmäßig an Ihren tatsächlichen Bedarf an. Sonst stapeln sich Produkte, die Sie nicht brauchen, während andere fehlen.

Fehler 4: Auf unseriöse Anbieter hereinfallen

Die Verbraucherzentralen warnen vor Anbietern, die ungefragt anrufen oder sogar vor der Tür stehen, um Pflegeboxen anzubieten. Seriöse Anbieter kontaktieren Sie nie ohne Ihre ausdrückliche Anfrage. Wenn jemand Sie unter Druck setzt („nur heute“, „sofort unterschreiben“), ist das ein klares Warnsignal. Sie können den Anbieter jederzeit wechseln – dafür reicht ein Anruf.

Fehler 5: Ambulanten Pflegedienst mit Pflegebox verwechseln

Ein ambulanter Pflegedienst bringt seine eigenen Pflegehilfsmittel mit und verwendet sie bei seinen Einsätzen. Das läuft über den Pflegedienst selbst – nicht über Ihre Pflegebox. Die Pflegebox ist für Sie als pflegenden Angehörigen gedacht – für die Zeiten, in denen Sie die Pflege selbst übernehmen.

Aktuelle Beträge und Leistungen 2026

Der monatliche Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch liegt seit 1. Januar 2025 bei 42 Euro. Dieser Betrag gilt auch 2026 unverändert. Die nächste Anpassung ist frühestens zum 1. Januar 2028 geplant, dann gekoppelt an die Kerninflationsrate.

Leistung

Betrag/Monat

Betrag/Jahr

Vorjahr

Pflegehilfsmittel Verbrauch

42 €

504 €

42 € (seit 2025)

Entlastungsbetrag

131 €

1.572 €

131 € (seit 2025)

Entlastungsbudget (ab PG 2)

3.539 €

Seit Juli 2025

Was hat sich geändert?

Die Pflegehilfsmittelpauschale wurde zum 1. Januar 2025 von 40 auf 42 Euro erhöht – die erste Anpassung seit Jahren. Während der Corona-Pandemie galt kurzzeitig ein erhöhter Betrag von 60 Euro, der Ende 2021 auslief. Der aktuelle Betrag von 42 Euro gilt bis mindestens Ende 2027.

Zum Vergleich: Das Pflegegeld beträgt 2026 je nach Pflegegrad zwischen 347 Euro (PG 2) und 990 Euro (PG 5). Die 42 Euro für die Pflegebox kommen zusätzlich obendrauf – sie werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Pflegegeld 2026 im Überblick

Pflegegrad

Pflegegeld/Monat

Pflegebox zusätzlich

Pflegegrad 1

kein Pflegegeld

42 €/Monat

Pflegegrad 2

347 €

42 €/Monat

Pflegegrad 3

599 €

42 €/Monat

Pflegegrad 4

800 €

42 €/Monat

Pflegegrad 5

990 €

42 €/Monat

Tipp: Wenn Sie die Pflegebox bereits nutzen und zusätzlich Unterstützung im Alltag brauchen, denken Sie an den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat (§ 45b SGB XI). Damit können Sie zum Beispiel einen Alltagsbegleiter, Haushaltshilfe oder Tagespflege finanzieren. Beide Leistungen – Pflegebox und Entlastungsbetrag – stehen Ihnen gleichzeitig zu und werden unabhängig voneinander gewährt.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Rezept für die Pflegebox?

Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können ohne ärztliche Verordnung beantragt werden. Der Antrag geht direkt an die Pflegekasse oder über einen Pflegebox-Anbieter, der die Formalitäten übernimmt.

Kann ich den Inhalt der Pflegebox selbst zusammenstellen?

Ja. Bei den meisten Anbietern können Sie die Produkte individuell auswählen und später jederzeit anpassen. Entscheidend ist nur, dass der Gesamtwert 42 Euro pro Monat nicht übersteigt und die Produkte im Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sind.

Muss ich etwas zuzahlen?

Nein. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gibt es keine Zuzahlung, solange der Höchstbetrag von 42 Euro nicht überschritten wird. Seriöse Anbieter berechnen auch keine Versandkosten.

Kann ich den Pflegebox-Anbieter wechseln?

Ja, jederzeit. Sie sind nicht dauerhaft an einen Anbieter gebunden. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel auch die Kündigung beim bisherigen Anbieter und kümmert sich um die Ummeldung bei der Pflegekasse.

Verfällt der Anspruch, wenn ich ihn nicht nutze?

Ja. Die 42 Euro pro Monat können nicht angespart oder in spätere Monate übertragen werden. Was Sie in einem Monat nicht abrufen, ist verloren. Deshalb lohnt es sich, die Pflegebox früh zu beantragen.

Ich bekomme schon einen Pflegedienst – brauche ich trotzdem eine Pflegebox?

Ja, wenn Sie die Pflege auch teilweise selbst übernehmen. Der Pflegedienst bringt seine eigenen Materialien mit. Die Pflegebox ist für die Zeiten gedacht, in denen Sie als Angehöriger die Pflege selbst leisten – und dafür brauchen Sie eigene Schutz- und Hygieneprodukte.

Gilt der Anspruch auch bei betreutem Wohnen?

Ja. Wer in einer betreuten Wohnform oder einer Senioren-WG lebt und zumindest teilweise von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt wird, hat Anspruch auf die Pflegebox. Nur im stationären Pflegeheim besteht kein Anspruch.

Fazit: 42 Euro, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten

Die Pflegebox ist eine der einfachsten Leistungen der Pflegekasse – und eine der am häufigsten übersehenen. Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro, ohne Zuzahlung, ohne Rezept, direkt nach Hause geliefert.

Der Aufwand ist gering: ein einmaliger Antrag, wenige Minuten Online-Formular, und ein guter Anbieter übernimmt den Rest. Das sind 504 Euro pro Jahr, die Ihnen zustehen – und die Ihren Pflegealltag ein Stück einfacher machen.

Nächster Schritt: Auf hilfen.pflegekompassmagazin.de/pflegebox/ können Sie Ihre Pflegebox in wenigen Minuten beantragen.

Quellen und weiterführende Informationen

Bundesgesundheitsministerium: Pflegehilfsmittel (2025)

GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverträge nach § 78 Abs. 1 SGB XI

Verbraucherzentrale: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Diese Regeln sollten Sie kennen (2026)

AOK: Pflegehilfsmittel – Anspruch und Antrag (2026)

Pflegekompass – Dein Wegweiser für die Pflege

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