Kurzantwort:Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 monatlich 131 Euro — für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Er ist zweckgebunden nach § 45b SGB XI und wird nicht bar ausgezahlt.
- Höhe: 131 Euro pro Monat (seit 01.01.2025, vorher 125 Euro)
- Anspruch: Alle Pflegegrade 1 bis 5 bei häuslicher Pflege
- Zweckbindung: Nur für anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI
- Ansparen: Bis zu 12 Monate, Verfall am 30.06. des Folgejahres
- Auszahlung: Keine Barauszahlung — nur Erstattung oder Verrechnung
Sie pflegen zu Hause und fragen sich, welche Leistungen Ihnen neben dem Pflegegeld noch zustehen? Der Entlastungsbetrag ist eine der am häufigsten ungenutzten Leistungen der Pflegeversicherung. Jedes Jahr verfallen Millionen Euro, weil Pflegebedürftige und Angehörige nicht wissen, dass dieser Betrag existiert — oder wie man ihn abruft.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alles Wichtige: Wie hoch der Entlastungsbetrag 2026 ist, wofür Sie ihn einsetzen können, wie Sie ihn beantragen und was beim Ansparen zu beachten ist.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Er soll pflegende Angehörige im Alltag entlasten und die Selbständigkeit pflegebedürftiger Personen fördern.
Anders als das Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag nicht auf das Konto überwiesen. Sie müssen eine anerkannte Leistung in Anspruch nehmen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Die Kasse erstattet dann bis zu 131 Euro monatlich.
Wichtig: Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu — auch bei Pflegegrad 1, wo es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen gibt. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag oft die einzige regelmäßige Geldleistung.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat. Diese Höhe gilt seit dem 1. Januar 2025 und wurde mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um 4,8 Prozent angehoben (vorher: 125 Euro).
| Zeitraum | Entlastungsbetrag (monatlich) | Entlastungsbetrag (jährlich) |
|---|---|---|
| Bis 31.12.2024 | 125 € | 1.500 € |
| Seit 01.01.2025 | 131 € | 1.572 € |
Die nächste planmäßige Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Dann werden alle Pflegeleistungen automatisch an die Kerninflationsrate angepasst.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Der Anspruch ist bewusst niedrigschwellig gehalten. Sie brauchen:
- Einen anerkannten Pflegegrad — egal ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
- Häusliche Versorgung — Sie werden zu Hause gepflegt, nicht dauerhaft stationär
Das unterscheidet den Entlastungsbetrag vom Pflegegeld: Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Den Entlastungsbetrag erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1.
Entlastungsbetrag pro Pflegegrad
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag 2026 | Pflegegeld 2026 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | 0 € (kein Anspruch) |
| Pflegegrad 2 | 131 € | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | 990 € |
Tipp:Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zum Pflegegeld. Wer Pflegegrad 2 hat, bekommt also 347 Euro Pflegegeld plus 131 Euro Entlastungsbetrag — zusammen 478 Euro monatlich an Leistungen.
Wofür kann man den Entlastungsbetrag einsetzen?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Sie dürfen ihn nur für Angebote verwenden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Die vollständige Liste finden Sie in unserem Ratgeber Entlastungsbetrag einsetzen — wofür?
Die wichtigsten Einsatzmöglichkeiten im Überblick:
- Tagespflege und Nachtpflege — Eigenanteil oder Zuzahlung
- Kurzzeitpflege — Eigenanteil ergänzend zum Kurzzeitpflege-Budget
- Ambulante Pflegedienste — für hauswirtschaftliche Versorgung (nicht körperbezogene Pflege bei PG 2-5)
- Anerkannte Alltagsbegleiter — Spaziergänge, Vorlesen, Begleitung zum Arzt
- Haushaltshilfe — Putzen, Einkaufen, Kochen (nur bei anerkannten Anbietern)
- Betreuungsgruppen — für Menschen mit Demenz
Wofür darf der Entlastungsbetrag NICHT verwendet werden?
- Private Helfer ohne Anerkennung nach Landesrecht
- Aufstockung des Pflegegeldes
- Medikamente oder medizinische Behandlungen
- Pflegehilfsmittel (dafür gibt es einen eigenen Anspruch von 42 Euro/Monat)
Entlastungsbetrag ansparen — so funktioniert's
Sie müssen den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat abrufen. Nicht verwendete Beträge werden automatisch angespart. Das gibt Ihnen Flexibilität für größere Ausgaben.
Anspar-Regeln auf einen Blick
- Maximaler Zeitraum: 12 Monate innerhalb eines Kalenderjahres
- Übertrag ins Folgejahr:Nicht verbrauchte Beträge aus 2026 können bis zum 30. Juni 2027 genutzt werden
- Verfallsdatum:Am 1. Juli des Folgejahres verfallen alle nicht abgerufenen Restbeträge
- Maximale Summe:Bis zu 1.572 Euro pro Kalenderjahr (12 × 131 Euro)
Beispiel:Sie nutzen den Entlastungsbetrag von Januar bis Juni 2026 nicht. Dann haben Sie ab Juli 6 × 131 = 786 Euro angespart. Zusammen mit den laufenden Monatsbeträgen stehen Ihnen bis Dezember 2026 insgesamt 1.572 Euro zur Verfügung — zum Beispiel für eine intensive Betreuungsphase.

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden. Der Anspruch entsteht automatisch mit der Feststellung eines Pflegegrades. Die Abrechnung läuft so:
- Anerkannten Anbieter finden: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einer Liste zugelassener Anbieter in Ihrer Region. Oder nutzen Sie unsere Expertensuche, um passende Beratung zu finden.
- Leistung in Anspruch nehmen:Vereinbaren Sie die gewünschte Leistung (z. B. Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Tagespflege).
- Rechnung einreichen: Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Viele Anbieter rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab — fragen Sie danach.
- Erstattung erhalten:Die Pflegekasse erstattet den Betrag bis zur Höhe von 131 Euro monatlich (oder den angesparten Restbetrag).
Tipp: Viele Pflegekassen bieten mittlerweile eine Abtretungserklärung an. Damit rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab — Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem Formular.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig. Denn bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro ist oft die einzige regelmäßige Kassenleistung.
Zusätzlich haben Personen mit Pflegegrad 1 Anspruch auf:
- Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro monatlich
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 Euro)
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Entlastungsbetrag mit anderen Leistungen kombinieren
Der Entlastungsbetrag ist eine eigenständige Leistung und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet. Sie können ihn gleichzeitig mit folgenden Leistungen beziehen:
- Pflegegeld (ab Pflegegrad 2)
- Kombinationsleistung (Pflegegeld + Pflegesachleistungen)
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel (42 Euro/Monat)
Wichtig:Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für ambulante Pflegesachleistungen eingesetzt werden (§ 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Das ist eine Besonderheit, die nur für Pflegegrad 1 gilt.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag 2026
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 monatlich 131 Euro. Diese Höhe gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle Pflegegrade (1 bis 5). Rechtsgrundlage ist § 45b SGB XI. Pro Kalenderjahr stehen Ihnen maximal 1.572 Euro zu.
Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend beantragen?
Nicht abgerufene Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Beträge aus 2025, die Sie nicht genutzt haben, können Sie also noch bis zum 30. Juni 2026 verwenden. Eine rückwirkende Beantragung für Jahre, die bereits abgeschlossen sind, ist nicht möglich.
Wird der Entlastungsbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine eigenständige Leistung und wird nicht auf das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen oder andere Leistungen angerechnet. Er kommt immer zusätzlich zu den anderen Leistungen hinzu.
Kann ich mir den Entlastungsbetrag bar auszahlen lassen?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung. Er wird nicht auf Ihr Konto überwiesen, sondern als Erstattung für tatsächlich in Anspruch genommene und nachgewiesene Leistungen bei anerkannten Anbietern gezahlt.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag bei Heimeinzug?
Bei einem dauerhaften Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung entfällt der Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Bereits angesparte, nicht verbrauchte Beträge können jedoch noch für den Zeitraum vor dem Heimeinzug abgerechnet werden.
Wie finde ich anerkannte Anbieter für den Entlastungsbetrag?
Ihre Pflegekasse führt eine Liste zugelassener Anbieter in Ihrer Region. Alternativ können Pflegestützpunkte oder unsere Expertensuche helfen. Achten Sie darauf, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist — nur dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten.
Zusammenfassung
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Er ist zweckgebunden, kann aber für viele verschiedene Angebote eingesetzt werden — von Haushaltshilfe über Tagespflege bis zur Alltagsbegleitung. Nicht abgerufene Beträge lassen sich bis zu 12 Monate ansparen.
Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre kostenlose Pflegeboxbereits beantragt haben — das sind zusätzlich 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Und falls Sie Unterstützung bei der Organisation der Pflege brauchen: Unsere Expertensuche bringt Sie mit Beratern zusammen, die Ihre Situation kennen.
Quellen und Hinweise
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – Bundesgesetzblatt 2023
- Bundesministerium für Gesundheit – Entlastungsbetrag
- Verbraucherzentrale – Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
