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Pflegekompass

Aktualisiert am 19. Mai 2026

Rentenpunkte-Rechner für pflegende Angehörige 2026

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, baut über die Pflegekasse zusätzliche Rente auf — gestaffelt nach Pflegegrad und Leistungsart (§ 166 SGB VI). Berechnen Sie sofort, wie viel mehr Rente das für Sie bedeutet.

Rentenpunkte-Rechner für pflegende Angehörige 2026

Berechnen Sie, wie viel mehr Rente Ihnen die Pflegekasse über die Rentenversicherung der Pflegeperson aufbaut — gestaffelt nach Pflegegrad und Leistungsart (§ 166 SGB VI).

Welchen Pflegegrad hat die pflegebedürftige Person?
Welche Leistungsart liegt vor?

Sie pflegen ausschließlich selbst, kein ambulanter Pflegedienst ist eingebunden. Höchster Prozentsatz.

Für die Hochrechnung. Jedes gepflegte Jahr baut zusätzliche Entgeltpunkte auf.

Jahr

Ihr zusätzliches Rentenplus

rund 17 €

mehr Rente pro Monat

durch 1 Jahr Pflege bei Pflegegeld(Pflegegrad 3)

Prozentsatz der Bezugsgröße (§ 166 SGB VI)43,00 %
Fiktive beitragspflichtige Einnahme / Jahr20.408 €
Entgeltpunkte pro gepflegtem Jahr≈ 0,39
Rentenplus pro gepflegtem Jahr≈ 17 € / Monat
Entgeltpunkte gesamt nach 1 Jahr≈ 0,39
Rentenplus gesamt≈ 17 € / Monat

Vergleich bei Pflegegrad 3 (pro gepflegtem Jahr)

Pflegegeld≈ 17 € / Monat
Kombinationsleistung≈ 14 € / Monat
Pflegesachleistung≈ 12 € / Monat

Reines Pflegegeld bringt den höchsten Rentenaufbau, reine Pflegesachleistung den niedrigsten — die Kombinationsleistung liegt dazwischen (§ 166 Abs. 2 SGB VI).

Damit die Beiträge fließenDie Beiträge zahlt die Pflegekasse — vorausgesetzt, die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig, mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen, und Sie sind daneben höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig. Die Rentenversicherungspflicht beginnt erst mit dem ausgefüllten Fragebogen bei der Pflegekasse — rückwirkend ist sie in der Regel nicht möglich.

Unverbindliche Schätzung nach § 166 SGB VI (Stand 2026, Bezugsgröße 3.955 €, Rentenwert 42,52 € ab 1.7.2026). Brutto, vor Steuer und Abgaben. Voraussetzungen: nicht erwerbsmäßige Pflege, mindestens 10 Std./Woche an mindestens 2 Tagen, Pflegebedürftige(r) mit Pflegegrad 2–5, eigene Erwerbstätigkeit höchstens 30 Std./Woche, kein Bezug einer vollen Altersrente. Keine Renten- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Pflegekasse.

Wer bekommt Rentenpunkte für die Pflege?

Pflegende Angehörige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind (§ 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI, § 19 und § 44 SGB XI). Die Beiträge zahlt die Pflegekasse — Sie brauchen dafür weder einen Arbeitgeber noch ein Gehalt.

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2(Pflegegrad 1 reicht nicht).
  • Sie pflegen nicht erwerbsmäßig — also nicht als angestellte Pflegekraft.
  • Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, in häuslicher Umgebung.
  • Sie sind daneben höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.
  • Sie beziehen keine volle Altersrente und haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.

Wie viel pro Pflegegrad und Leistungsart?

Die Höhe richtet sich nach einer fiktiven beitragspflichtigen Einnahme. Sie ist als Prozentsatz der Bezugsgröße festgelegt (§ 166 Abs. 2 SGB VI) — abhängig von Pflegegrad und Leistungsart. Für 2026 gilt eine Bezugsgröße von 3.955 € pro Monat, ein vorläufiges Durchschnittsentgelt von 51.944 € und ein Rentenwert von 42,52 €ab dem 1. Juli 2026.

PflegegradPflegegeldKombinationSachleistung
Pflegegrad 227,0 %22,95 %18,9 %
Pflegegrad 343,0 %36,55 %30,1 %
Pflegegrad 470,0 %59,5 %49,0 %
Pflegegrad 5100,0 %85,0 %70,0 %

Prozentsatz der Bezugsgröße als beitragspflichtige Einnahme (§ 166 Abs. 2 SGB VI). Reines Pflegegeld ergibt den höchsten Wert, weil die Pflegeperson die gesamte Pflege selbst leistet. Stand 2026.

Wie beantrage ich die Rentenpunkte?

Über den Fragebogen zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen— bei vielen Kassen als Vordruck V0800 geführt. Diesen geben Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person an. Ohne den ausgefüllten Fragebogen meldet die Pflegekasse nichts an die Deutsche Rentenversicherung — und es fließen keine Beiträge.

Im Fragebogen geben Sie den wöchentlichen Pflegeaufwand und Ihren Erwerbsstatus an. Die Pflegekasse gleicht die Angaben mit dem Gutachten des Medizinischen Dienstes ab. Prüfen Sie anschließend Ihre jährliche Renteninformation, ob die Pflegezeiten als rentenrechtliche Zeiten eingetragen sind.

Rückwirkend möglich?

In der Regel nein. Die Rentenversicherungspflicht beginnt erst mit der Meldung bei der Pflegekasse und wirkt nicht rückwirkend. Wer über Jahre ohne Antrag gepflegt hat, kann diese Zeit später nicht nachmelden. Die einzige Ausnahme ist ein nachweislicher Fehler der Pflegekasse oder der Deutschen Rentenversicherung. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich — jeder Monat ohne Meldung ist eine Lücke in Ihrer Rentenbiografie.

Häufige Fragen zum Rentenpunkte-Rechner

Wie viel Rente bekomme ich für die Pflege 2026?

Je nach Pflegegrad und Leistungsart rund 0,17 bis 0,91 Entgeltpunkte pro gepflegtem Jahr — beim Rentenwert von 42,52 € entspricht das etwa 7 bis 39 € mehr Monatsrente je Jahr Pflege. Den genauen Wert zeigt Ihnen der Rechner oben.

Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse?

Erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf die Rentenversicherung der Pflegeperson (§ 3 SGB VI).

Warum bringt Pflegegeld mehr Rente als Sachleistung?

Weil der Prozentsatz nach § 166 Abs. 2 SGB VI bei reinem Pflegegeld am höchsten ist. Bindet ein ambulanter Pflegedienst einen Teil der Versorgung ab, sinkt der Prozentsatz — und damit das Rentenplus.

Wie beantrage ich die Rentenpunkte?

Über den Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht (Vordruck V0800) bei der Pflegekasse. Erst damit beginnt die Beitragszahlung.

Kann ich Rentenpunkte rückwirkend bekommen?

In der Regel nicht. Die Versicherungspflicht beginnt mit der Meldung und wirkt nicht rückwirkend. Ausnahme: ein nachweislicher Fehler der Pflegekasse oder der Deutschen Rentenversicherung.

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