Kurzantwort:Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 bis 5 mindestens zehn Stunden pro Woche zu Hause pflegt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt von der Pflegekasse Rentenbeiträge nach § 166 Abs. 2 SGB VI gutgeschrieben. Die Höhe richtet sich nach Pflegegrad und Leistungsart — die Prozentsätze stehen im Gesetz fest, der Euro-Wert ändert sich jedes Jahr mit der Bezugsgröße.
- Pflegegrad 2:18,9 bis 27 Prozent der Bezugsgröße als beitragspflichtige Einnahme (§ 166 Abs. 2 SGB VI).
- Pflegegrad 3:30,1 bis 43 Prozent der Bezugsgröße.
- Pflegegrad 4:49 bis 70 Prozent der Bezugsgröße.
- Pflegegrad 5:70 bis 100 Prozent der Bezugsgröße — maximal rund ein Entgeltpunkt pro Jahr.
- Bezugsgröße 2026:3.955 Euro pro Monat bundeseinheitlich. Wie viele Punkte Sie konkret bekommen, hängt zusätzlich von Ihrer Situation ab — siehe persönliche Berechnung unten.
Die eigene Rente fühlt sich weit weg an, wenn Sie gerade Windeln wechseln, Medikamente sortieren und nachts nicht durchschlafen. Und doch entscheidet genau diese Zeit mit darüber, wovon Sie später einmal leben. Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit — und merken erst Jahre später, welche Lücke das in ihre Rente gerissen hat.
Die gute Nachricht: Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, zahlt die Pflegekasse für diese Zeit Rentenbeiträge. Sie brauchen dafür keinen Arbeitgeber und kein Gehalt. Sie brauchen vor allem eines: den richtigen Antrag — rechtzeitig. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie viel Ihnen pro Pflegegrad in 2026 zusteht und wie Sie es konkret berechnen.
Wer bekommt überhaupt Rentenpunkte als pflegender Angehöriger?
Nicht jede Unterstützung zählt. Die Rentenkasse zahlt nur Beiträge, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind — geregelt in § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI und § 44 SGB XI.
Das müssen Sie erfüllen:
- Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2 (Pflegegrad 1 reicht nicht).
- Sie pflegen mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
- Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt — nicht im Pflegeheim.
- Sie arbeiten daneben höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbsmäßig.
- Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und beziehen keine volle Altersrente.
- Sie pflegen nicht erwerbsmäßig — also nicht als angestellte Pflegekraft.
Wichtig: Die Zeit zählt erst ab dem Tag, an dem Sie den Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht bei der Pflegekasse ausgefüllt zurückgegeben haben. Wer sechs Monate wartet, verliert sechs Monate Beitragszeit — rückwirkend nachmelden geht in der Regel nicht. Details zu den Leistungen der Pflegekasse stehen in unserem Ratgeber Pflegegeld und Rente 2026.
Wenn Sie mehrere Angehörige gleichzeitig pflegen, können die Stunden addiert werden. Und: Teilen sich mehrere Personen die Pflege, werden die Beiträge anteilig auf alle Pflegepersonen verteilt — maßgeblich ist der jeweilige Zeitanteil.
So berechnen Sie Ihre Rentenpunkte konkret — mit Beispiel
Die konkrete Zahl Entgeltpunkte pro Jahr hängt bei Ihnen von drei Variablenab — und genau deshalb kann niemand pauschal sagen, „Sie bekommen X Euro mehr Rente". Sie müssen es selbst ausrechnen.
Ihre Formel für 2026:
Entgeltpunkte/Jahr = (Bezugsgröße × 12 × Prozentsatz) ÷ vorläufiges Durchschnittsentgelt
Für 2026: Bezugsgröße 3.955 Euro pro Monat · vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro · Prozentsatz je nach Pflegegrad und Leistungsart aus § 166 Abs. 2 SGB VI.
Die drei Variablen, die Ihre persönliche Summe bestimmen:
- Pflegegrad des Angehörigen — höherer Grad, höherer Prozentsatz.
- Leistungsart — reines Pflegegeld ergibt den höchsten Prozentsatz, reine Sachleistung den niedrigsten, Kombinationsleistung liegt dazwischen.
- Dauer in Monaten — angefangene Kalendermonate zählen nur, wenn Sie mindestens die halbe Monatsmitte gepflegt haben; die Jahres-Punktzahl wird sonst anteilig gerechnet.
Rechenbeispiel 1: Pflegegrad 3, reines Pflegegeld, ein ganzes Jahr
Frau B. pflegt ihren Vater mit Pflegegrad 3 zu Hause. Sie nutzt ausschließlich Pflegegeld, keinen ambulanten Pflegedienst. Der Prozentsatz liegt laut § 166 Abs. 2 SGB VI bei 43 Prozent der Bezugsgröße.
Rechnung: 3.955 € × 12 × 43 % ÷ 51.944 € = rund 0,39 Entgeltpunkte für ein Jahr.
Was das später in Euro bedeutet, hängt am aktuellen Rentenwert. Zum 1. Juli 2026 steigt der Rentenwert auf 42,52 Euro pro Entgeltpunkt. 0,39 Punkte ergeben damit rund 16,60 Euro mehr Monatsrente später — pro gepflegtem Jahr. Klingt wenig, summiert sich über fünf oder zehn Jahre aber schnell auf einen dreistelligen Betrag pro Monat.
Rechenbeispiel 2: Pflegegrad 4, Kombinationsleistung, ein Jahr
Herr M. pflegt seine Frau mit Pflegegrad 4. Ein ambulanter Dienst kommt zweimal in der Woche — es liegt Kombinationsleistung vor. Prozentsatz: 59,5 Prozent der Bezugsgröße.
Rechnung: 3.955 € × 12 × 59,5 % ÷ 51.944 € ≈ 0,54 Entgeltpunkte pro Jahr. Mehr zur Kombination von Pflegegeld und Pflegedienst finden Sie in unserem Ratgeber Kombinationsleistung.
Rechenbeispiel 3: Pflegegrad 5, reines Pflegegeld
Bei Pflegegrad 5 mit ausschließlichem Pflegegeld greift der Höchstsatz: 100 Prozent der Bezugsgröße. Rechnung: 3.955 € × 12 ÷ 51.944 € ≈ 0,91 Entgeltpunkte pro Jahr. Das ist nahe an einem ganzen Punkt — und damit die maximale Renten-Wirkung, die Pflege nach § 166 SGB VI entfalten kann.
Tabelle: Rentenpunkte pro Pflegegrad 2026 im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt pro Pflegegrad und Leistungsart den Prozentsatz nach § 166 Abs. 2 SGB VI, die daraus resultierende beitragspflichtige Jahreseinnahme, die Entgeltpunkte pro gepflegtem Jahr und — zur Einordnung — die monatliche Brutto-Rente, die daraus später folgt (Rentenwert ab 1. Juli 2026: 42,52 €).
| Pflegegrad | Leistungsart | % der Bezugsgröße (§ 166 SGB VI) | Beitragspfl. Einnahme 2026 / Jahr | Entgeltpunkte / Jahr | Monatl. Rente später (pro Jahr Pflege) |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | Pflegegeld | 27,0 % | 12.814 € | ≈ 0,247 | ≈ 10,49 € |
| Kombinationsleistung | 22,95 % | 10.892 € | ≈ 0,210 | ≈ 8,92 € | |
| Sachleistung | 18,9 % | 8.970 € | ≈ 0,173 | ≈ 7,34 € | |
| Pflegegrad 3 | Pflegegeld | 43,0 % | 20.408 € | ≈ 0,393 | ≈ 16,71 € |
| Kombinationsleistung | 36,55 % | 17.347 € | ≈ 0,334 | ≈ 14,20 € | |
| Sachleistung | 30,1 % | 14.285 € | ≈ 0,275 | ≈ 11,69 € | |
| Pflegegrad 4 | Pflegegeld | 70,0 % | 33.222 € | ≈ 0,640 | ≈ 27,21 € |
| Kombinationsleistung | 59,5 % | 28.239 € | ≈ 0,544 | ≈ 23,13 € | |
| Sachleistung | 49,0 % | 23.255 € | ≈ 0,448 | ≈ 19,05 € | |
| Pflegegrad 5 | Pflegegeld | 100,0 % | 47.460 € | ≈ 0,914 | ≈ 38,86 € |
| Kombinationsleistung | 85,0 % | 40.341 € | ≈ 0,777 | ≈ 33,03 € | |
| Sachleistung | 70,0 % | 33.222 € | ≈ 0,640 | ≈ 27,21 € |
Bezugsgröße 2026: 3.955 € pro Monat (47.460 €/Jahr). Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €. Rentenwert ab 1. Juli 2026: 42,52 € pro Entgeltpunkt. Werte gerundet, individuelle Abweichungen möglich. Quellen: § 166 SGB VI, Deutsche Rentenversicherung.
Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, welche Leistungsart Ihre Pflegekasse bei Ihnen geführt hat, rufen Sie dort an und fragen Sie nach. Bei Kombinationsleistung wird die Meldung an die Deutsche Rentenversicherung mit dem Mischsatz übermittelt — und der kann je nach Monat schwanken. Eine Übersicht der Pflegegeld-Beträge 2026 finden Sie im Ratgeber Pflegegeld 2026 und die Pflegegrade im Überblick in unserer Pflegegrad-Tabelle 2026.
Was passiert bei Unterbrechungen, Verhinderungspflege und Minijob?
Die Rentenbeiträge fließen nicht automatisch durch bis zum Tod des Pflegebedürftigen. Jede Unterbrechung, jede Veränderung Ihrer Erwerbsarbeit kann den Anspruch berühren — manchmal ohne dass es Ihnen auffällt.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Nehmen Sie eine Ersatzkraft in Anspruch, zahlt die Pflegekasse die Rentenbeiträge grundsätzlich weiter. Bei Verhinderungspflege gilt das für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr, bei Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen. Wird es länger, entfallen die Beiträge für die darüber hinausgehende Zeit — und die Lücke in Ihrer Rentenbiografie entsteht. Wer stundenweise Entlastung braucht, findet dazu Details im Ratgeber Verhinderungspflege stundenweise.
Kombinationsleistung mit Pflegedienst
Nimmt der ambulante Pflegedienst einen Teil der Leistung ab, wird der Prozentsatz nach § 166 SGB VI automatisch reduziert — die 22,95 %-, 36,55 %- oder 59,5 %-Spalten oben sind genau für diesen Fall gemacht. Sie bekommen also weiterhin Rentenbeiträge, nur eben weniger als bei reinem Pflegegeld.
Minijob oder Teilzeit neben der Pflege
Solange Sie unter der Grenze von 30 Wochenstunden bleiben, behalten Sie Ihren Anspruch auf Rentenbeiträge aus der Pflege. Wer mehr arbeitet, verliert diesen Anspruch — und zwar nicht zeitanteilig, sondern vollständig. Was Sie dabei steuerlich beachten müssen, lesen Sie im Ratgeber Pflegegeld und Minijob.
Krankenhaus, Reha oder Pflegeheim
Wird der Pflegebedürftige vollstationär in ein Pflegeheim aufgenommen, entfällt der Anspruch dauerhaft. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha laufen die Rentenbeiträge zunächst weiter; hält der Aufenthalt länger an, gelten Sonderregeln — Details und typische Fallen stehen im Ratgeber Pflegegeld Nachteile.
So stellen Sie den Antrag — Schritt für Schritt
Der häufigste Fehler: gar kein Antrag. Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass sie für den Renten-Schutz aktiv werden müssen. Ohne Antrag meldet die Pflegekasse nichts an die Rentenversicherung.
- Fragebogen anfordern. Rufen Sie die Pflegekasse des Pflegebedürftigen an und bitten Sie um den „Fragebogen zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen". In der Regel wird dieser automatisch mit dem Pflegegrad-Bescheid verschickt — aber nicht immer.
- Pflegeumfang dokumentieren. Tragen Sie im Fragebogen Ihre wöchentliche Pflegezeit ein. Mindestens zehn Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage. Realistisch bleiben — die Pflegekasse gleicht die Angaben mit dem Gutachten des Medizinischen Dienstes ab.
- Erwerbsstatus angeben.Ob Sie arbeiten, wie viele Stunden, ob Sie Rente beziehen. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch.
- Fragebogen unterschrieben zurücksenden. Ab diesem Datum läuft Ihre Rentenversicherungspflicht.
- Renteninformation prüfen. Einmal jährlich schickt die Deutsche Rentenversicherung Ihnen eine Renteninformation. Prüfen Sie, ob die Pflegezeiten als „Pflegetätigkeit" oder „Beitragszeit aus Pflege" eingetragen sind. Fehlt etwas — sofort reklamieren.
Achtung: Die Pflegekasse darf den Antrag nicht ablehnen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird er trotzdem abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Parallel lohnt sich ein Anruf bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Pflegestützpunkt. Mehr zum Antragsverfahren finden Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Häufige Fragen zu Rentenpunkten pro Pflegegrad 2026
Wieviel Rentenpunkte bei Pflegegrad 2 2026?
Je nach Leistungsart gelten 18,9 bis 27 Prozent der Bezugsgröße als beitragspflichtige Einnahme. Bei reinem Pflegegeld ergeben sich 2026 daraus rund 0,25 Entgeltpunkte pro Jahr— bei Sachleistung rund 0,17 Punkte. Voraussetzung: Sie erfüllen die Kriterien nach § 44 SGB XI.
Wieviel Rentenpunkte bei Pflegegrad 3 2026?
Bei Pflegegrad 3 gelten 30,1 bis 43 Prozent der Bezugsgröße. Das sind 2026 rund 0,39 Entgeltpunkte pro Jahr bei reinem Pflegegeld. Bei Kombinationsleistung liegt der Wert knapp darunter — die genaue Zahl hängt am Anteil des Pflegedienstes.
Wieviel Rentenpunkte bei Pflegegrad 4 2026?
Pflegegrad 4 bringt 49 bis 70 Prozent der Bezugsgröße. Pro Jahr sind das rund 0,64 Entgeltpunkte bei reinem Pflegegeld, 0,54 bei Kombinationsleistung und 0,45 bei Sachleistung. Die tatsächliche Rente später hängt am Rentenwert im Renteneintritts-Jahr.
Was sind Entgeltpunkte und Rentenpunkte?
„Entgeltpunkte" ist der offizielle Begriff, „Rentenpunkte" der umgangssprachliche. Gemeint ist dasselbe: Jeder Punkt entspricht später einem festen Euro-Betrag, der bei Renteneintritt an den aktuellen Rentenwert gekoppelt ist. Ein Punkt bedeutet: Sie haben ein Jahr lang genau so viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten.
Kann ich Rentenpunkte für die Vergangenheit nachmelden, wenn ich den Antrag vergessen habe?
In der Regel nein. Die Rentenversicherungspflicht beginnt erst mit der Meldung bei der Pflegekasse. Wer über Jahre ohne Antrag gepflegt hat, hat in dieser Zeit keine Beiträge angesammelt — und kann sie später nicht rückwirkend einfordern. Einzige Ausnahme: nachweisliche Fehler der Pflegekasse oder der Deutschen Rentenversicherung.
Bekomme ich Rentenpunkte, wenn ich meinen Ehepartner pflege?
Ja. Der Verwandtschafts- oder Beziehungsstatus spielt keine Rolle. Entscheidend ist der Pflegeaufwand (mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf zwei Tage) und die übrigen Voraussetzungen nach § 44 SGB XI. Ehepartner, Kinder, Schwiegerkinder, Nachbarn, Freunde — alle können Pflegeperson im Sinne des Gesetzes sein.
Zusammenfassung
Pflegende Angehörige bekommen 2026 je nach Pflegegrad und Leistungsart zwischen rund 0,17 und 0,91 Entgeltpunkten pro gepflegtem Jahr gutgeschrieben. Maßgeblich sind die Prozentsätze aus § 166 Abs. 2 SGB VI, die Bezugsgröße 2026 (3.955 € pro Monat) und das vorläufige Durchschnittsentgelt (51.944 €).
Die größte Falle ist nicht die Höhe — sondern der verpasste Antrag. Ohne den Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht meldet die Pflegekasse nichts an die Deutsche Rentenversicherung, und jede Lücke bleibt eine Lücke. Detaillierte Einordnung zur eigenen Rente als pflegender Angehöriger lesen Sie in unserem Pillar Pflegegeld und Rente 2026. Wer sich gerade erst in das Thema einarbeitet, startet am besten mit dem Überblick Pflegegeld 2026 und der Pflegegrad-Tabelle 2026.
Quellen und Hinweise
- § 166 Abs. 2 SGB VI — Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter (Pflegepersonen)
- § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI — Versicherungspflicht von Pflegepersonen
- § 44 SGB XI — Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
- Deutsche Rentenversicherung, Zahlen und Tabellen 2026 (Bezugsgröße, Durchschnittsentgelt, Rentenwert)
- § 166 SGB VI — Gesetzestext
- Deutsche Rentenversicherung — Änderungen 2026
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegeleistungen
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Gesetzliche und rechnerische Werte ändern sich jährlich — bei individuellen Fragen empfehlen wir eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Pflegestützpunkt. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung.
