Pflegekompass

Pflegehilfsmittel 2026: 42 € monatlich kostenlos

Wer einen Pflegegrad hat, bekommt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — bezahlt von der Pflegekasse, kostenlos für Sie.

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Häufige Fragen

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege gebraucht werden und nach einmaliger Verwendung verbraucht sind — zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder FFP2-Masken. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 Euro pro Monat nach § 40 Abs. 2 SGB XI.
Was bedeutet das 42-Euro-Budget konkret?
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 Euro. Die Pflegekasse zahlt diesen Betrag direkt an den Anbieter (Sachleistung). Sie müssen keinen Eigenanteil leisten. Nicht genutztes Budget kann nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox?
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Pflegegeld oder Sachleistungen bezogen werden.
Welche Pflegeboxen gibt es und welche ist die richtige?
Es gibt viele Anbieter — unter anderem Prosenio, Sanubi, Novomed und andere. Alle dürfen maximal das gesetzliche Budget von 42 Euro abrechnen. Die Unterschiede liegen im Produktsortiment, der Zusammenstellung der Box und dem Beantragungsprozess. Es gibt keinen objektiv besten Anbieter; entscheidend sind Ihre individuellen Produkt-Präferenzen.
Wie kündige ich meinen Pflegebox-Anbieter?
Eine Pflegebox kann in der Regel formlos gekündigt werden — per E-Mail, Brief oder Kontaktformular beim Anbieter. Eine feste gesetzliche Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht. Prüfen Sie die AGB des jeweiligen Anbieters. Nach der Kündigung können Sie direkt bei einem anderen Anbieter neu beantragen.
Kann ich die 42 Euro auch als Geld auszahlen lassen?
Nein. Die Pflegehilfsmittel-Pauschale ist eine Sachleistung — Sie erhalten Produkte, kein Geld. Eine Auszahlung als Bargeld ist gesetzlich nicht vorgesehen. Einige Anbieter bewerben 'Auszahlung', meinen damit aber eine Lieferung von Produkten im Wert der Pauschale.
Zählen FFP2-Masken als Pflegehilfsmittel?
Ja. FFP2-Masken sind als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch anerkannt und können über das monatliche 42-Euro-Budget abgerechnet werden. Sie müssen im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege verwendet werden.
Was passiert, wenn ich Pflegehilfsmittel nicht vollständig nutze?
Nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende. Eine Übertragung auf den Folgemonat ist nicht möglich. Es empfiehlt sich daher, den Anbieter oder die Produktliste regelmäßig an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.

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