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Pflegekompass
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Bei welcher Pflegekasse beantrage ich Pflegeunterstützungsgeld?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 10. Juni 2026 um 04:15

Pflegeunterstützungsgeld beantragen Sie ganz unkompliziert bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Den Antrag stellen Sie so schnell wie möglich, sobald sich die Pflegesituation abzeichnet. Die zu pflegende Person muss nicht zwingend einen festgestellten Pflegegrad haben.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Das Pflegeunterstützungsgeld beantragst du bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person — nicht bei deiner eigenen Krankenkasse. Die Pflegekasse sitzt organisatorisch immer bei der jeweiligen Krankenkasse (also AOK-Pflegekasse, TK-Pflegekasse, Barmer-Pflegekasse usw.) und ist die Stelle, die die Lohnersatzleistung nach § 44a Abs. 3 SGB XI auszahlt. So läuft das ab: - Antrag formlos stellen, sobald die akute Pflegesituation eintritt. Die meisten Pflegekassen haben ein Online-Formular, alternativ reicht ein Anruf mit anschließender schriftlicher Bestätigung. - Ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegebedürftigkeit beilegen — die brauchst du als Nachweis, dass die kurzfristige Arbeitsverhinderung medizinisch begründet ist. - Arbeitgeber unverzüglich informieren (§ 2 PflegeZG). Das ist eine separate Pflicht, unabhängig vom Antrag bei der Kasse. Wichtig zu wissen: Du hast Anspruch auf bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pro pflegebedürftigem nahen Angehörigen. Pflegen mehrere Angehörige nacheinander dieselbe Person, teilen sich die 10 Tage. Die Leistung beträgt rund 90 % des Nettoarbeitsentgelts (gedeckelt analog Krankengeld). Und ja — du hast völlig recht: Ein festgestellter Pflegegrad ist hier keine Voraussetzung. Das Pflegeunterstützungsgeld ist gerade für die akute Situation gedacht, in der die Pflegebedürftigkeit erst entsteht oder noch nicht begutachtet wurde. Die ärztliche Bescheinigung allein reicht als Nachweis aus. Falls die zu pflegende Person privat versichert ist, läuft der Antrag entsprechend bei der privaten Pflegepflichtversicherung (meist über die jeweilige PKV).
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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