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Pflegekompass
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Wer hilft mir beim Ausfüllen einer Patientenverfügung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 10. Juni 2026 um 04:15

Jede einwilligungsfähige volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Eine Patientenverfügung kann jede einwilligungsfähige volljährige Person selbst verfassen — rechtlich brauchst du dafür weder Notar noch Anwalt (§ 1827 BGB, seit 2023 die Nachfolgeregelung des früheren § 1901a BGB). Schriftform und eigenhändige Unterschrift reichen. Sinnvoll ist Beratung trotzdem, weil eine wirksame Patientenverfügung möglichst konkrete Behandlungssituationen und Wünsche beschreiben muss. Pauschale Sätze wie "keine lebensverlängernden Maßnahmen" sind nach BGH-Rechtsprechung (XII ZB 61/16) oft zu unbestimmt und damit unwirksam. Diese Stellen begleiten dich beim Ausfüllen: - Hausärztin/Hausarzt: die wichtigste Anlaufstelle. Sie kennen Vorerkrankungen und können medizinisch erklären, was Beatmung, künstliche Ernährung, Wiederbelebung im konkreten Fall bedeuten. Manche rechnen das als IGeL ab, viele machen es im Rahmen der normalen Sprechstunde. - Hospiz- und Palliativdienste: beraten kostenlos, besonders gut bei fortgeschrittener Erkrankung. - Betreuungsvereine (z. B. SKM, Caritas, Diakonie, AWO): bieten geschulte Beratung zu Patientenverfügung plus Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gemeinsam — diese drei gehören ohnehin zusammen. - Notarinnen und Notare: nicht zwingend, aber bei komplexen Situationen oder wenn die Vorsorgevollmacht Immobiliengeschäfte umfassen soll, sinnvoll. - Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Medizinrecht: bei besonderen Konstellationen, etwa Patchwork-Familie oder strittigen Angehörigen. Als Textgrundlage eignen sich die Formulare des Bundesministeriums der Justiz (kostenlos auf bmj.de) oder die Broschüre der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Die enthalten Module zu konkreten Krankheitsbildern, die du ankreuzen oder streichen kannst. Wichtig zum Schluss: Patientenverfügung allein reicht nicht. Ohne Vorsorgevollmacht kann niemand die Verfügung gegenüber Ärzten durchsetzen — dann bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung. Beides also zusammen aufsetzen, regelmäßig (alle 1–2 Jahre) datieren und neu unterschreiben, damit der aktuelle Wille belegt ist. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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