Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Wie fülle ich eine Vorsorgevollmacht richtig aus?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 10. Juni 2026 um 04:15

Eine Vorsorgevollmacht können Sie komplett selbst erstellen oder auf eine Vorlage zurückgreifen. In jedem Fall muss sie vollständige Daten zum Vollmachtgeber, aber auch zu den Bevollmächtigten enthalten: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Ausweisnummern können zusätzliche Sicherheit bieten.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Eine Vorsorgevollmacht kannst du selbst aufsetzen oder eine Vorlage nutzen (z. B. vom Bundesjustizministerium, kostenlos als PDF). Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend, aber sinnvoll bei Immobiliengeschäften oder Bankvollmachten — manche Banken akzeptieren ohnehin nur ihre eigenen Formulare. Diese Angaben gehören in jede Vorsorgevollmacht: - Vollständige Daten zum Vollmachtgeber: Name, Geburtsdatum, Anschrift - Dieselben Daten zu jeder bevollmächtigten Person (Ausweisnummer optional, erhöht aber die Beweiskraft) - Klare Auflistung der Lebensbereiche, für die die Vollmacht gilt: Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögensangelegenheiten, Behörden- und Postangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten - Ausdrücklich erwähnen, ob die Vollmacht auch freiheitsentziehende Maßnahmen (Bettgitter, Fixierung, geschlossene Unterbringung) und ärztliche Eingriffe mit Lebensgefahr umfassen soll — das verlangt § 1829 BGB explizit, sonst gilt die Vollmacht in diesen Punkten nicht - Hinweis, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll (sogenannte transmortale Vollmacht) - Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers Wenn mehrere Personen bevollmächtigt werden, lege fest, ob sie einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen. Einzelvertretung ist im Alltag praktischer, gemeinsame Vertretung schützt vor Alleingängen. Drei Punkte, die in der Praxis häufig schiefgehen: 1. Die Vollmacht liegt in der Schublade, niemand weiß davon. Lösung: Original beim Bevollmächtigten oder beim Notar hinterlegen, Kopie zu Hause. 2. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (einmalig rund 20 €). Betreuungsgerichte fragen dort an, bevor ein Betreuer bestellt wird — ohne Registrierung wird die Vollmacht schlicht nicht gefunden. 3. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind zwei verschiedene Dokumente. Die Vorsorgevollmacht regelt, WER entscheidet — die Patientenverfügung regelt, WAS entschieden werden soll. Beide gehören zusammen. Wichtig: Die Vollmacht muss in einem Zustand unterschrieben werden, in dem der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Bei fortgeschrittener Demenz ist das oft nicht mehr eindeutig möglich — dann hilft nur noch das Betreuungsgericht. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für komplexe Konstellationen (größeres Vermögen, Immobilien, Patchwork-Familie) ist der Gang zum Notar das Geld wert.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.