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Beihilfe bei Pflegegrad 2 — wie hoch ist der Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung im Heim?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

Vielen Dank für die Information. Zusatzfrage: Als Beihilfeberechtigter bekomme ich von der Beihilfe einen weiteren Erstattungsbetrag für Unterkunft und Verpflegung im Heim. Wie hoch ist der bei Pflegegrad 2?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 7 Std.

TITEL: Wie hoch ist die Beihilfe für Unterkunft und Verpflegung im Heim bei PG 2? ANTWORT: Eine pauschale Zahl für die Beihilfe-Erstattung von Unterkunft und Verpflegung gibt es nicht — das wird individuell berechnet und unterscheidet sich deutlich von der Pflegekassen-Logik. Maßgeblich ist je nach Dienstherrn entweder die Bundesbeihilfeverordnung (§ 39 BBhV) oder die Beihilfeverordnung deines Bundeslandes. Diese regeln die Erstattung bei vollstationärer Pflege nach einer eigenen Systematik: - Pflegebedingte Aufwendungen werden mit deinem persönlichen Bemessungssatz (meist 50 oder 70 %) erstattet, soweit sie nicht bereits durch die Leistung der Pflegekasse nach § 43 SGB XI abgedeckt sind. - Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten werden nur dann (anteilig) erstattet, wenn die verbleibenden Eigenanteile einen bestimmten Anteil deines Einkommens übersteigen. Hier greift die sogenannte Einkommensgrenze: Über dieser Grenze trägst du den Eigenanteil selbst, darunter springt die Beihilfe ein. Konkret bedeutet das: Zwei Beihilfeberechtigte mit identischem Pflegegrad 2 können völlig unterschiedliche Erstattungen bekommen — abhängig von Einkommen, Familienstand, Bemessungssatz und der Frage, ob Bundes- oder Länderrecht gilt. Was du tun solltest: 1. Heimkosten-Aufstellung anfordern. Das Heim ist verpflichtet, transparent zwischen pflegebedingten Kosten, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage zu trennen. 2. Bei deiner Beihilfestelle einen formlosen Antrag auf Pflegekostenbeihilfe stellen und die Heimrechnung beifügen. 3. Im Beihilfebescheid wird dann postenweise aufgeschlüsselt, was unter welcher Position erstattet wird. Für eine belastbare Vorab-Berechnung wende dich direkt an deine Beihilfestelle — dort gibt es in der Regel auch Berechnungstabellen oder ein Formular zur Eigenanteils-Prüfung. Pauschalbeträge für Unterkunft und Verpflegung wie bei der Pflegekasse existieren im Beihilferecht nicht. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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