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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie wehre ich mich gegen Rechtsverstöße von MD und Pflegekasse?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 12:22

Vielleicht sollte man auch mal Beispiele bringen wie MD und Pflegekasse geltendes Recht missachten?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Das ist ein Thema, das im Forum regelmäßig auftaucht — und ja, es lohnt sich, konkret zu werden, weil viele Familien gar nicht erkennen, wenn etwas nicht regelkonform läuft. Hier die typischen Muster, die rechtlich angreifbar sind: - Begutachtung nach Aktenlage ohne ausreichende Datenlage. Zulässig ist sie nur, wenn die vorhandenen Unterlagen den Pflegebedarf wirklich abbilden (§ 18 Abs. 2a SGB XI). Bei Demenz oder schwankendem Bedarf ist das praktisch nie der Fall. - Überschreitung der 25-Arbeitstage-Frist für die Begutachtung ohne Hinweis auf die Verzögerungspauschale. Pro angefangener Woche Verzug stehen dir 70 € zu (§ 18 Abs. 3b SGB XI) — die Kasse weist darauf von sich aus oft nicht hin. - Bescheide ohne nachvollziehbare Begründung der Modul-Punkte. Du hast Anspruch auf das vollständige Gutachten (§ 18 Abs. 6 SGB XI). Anfordern, dann Punkt für Punkt prüfen. - Pauschale Ablehnung von Verhinderungspflege bei nahen Angehörigen mit Verweis auf das 1,5-fache Pflegegeld — dabei werden Fahrtkosten und Verdienstausfall zusätzlich erstattet, bis das Gesamtbudget von 3.539 € erreicht ist (§ 39 SGB XI). - Kürzung des Pflegegeldes bei stundenweiser Verhinderungspflege. Falsch: Erst ab über 8 Stunden ganztägiger Ersatzpflege wird der Tag halbiert. Stundenweise = volles Pflegegeld bleibt. - Verweigerung rückwirkender Zahlung ab Antragstellung. Stichtag ist der Tag des formlosen Antrags (§ 33 SGB XI), nicht der Tag der Begutachtung oder des Bescheids. Was hilft im Einzelfall: 1. Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids (§ 84 SGG), formlos genügt. 2. Bei Untätigkeit nach 3 Monaten: Untätigkeitsklage beim Sozialgericht (§ 88 SGG), kostenfrei. 3. Klage gegen Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats (§ 87 SGG), ebenfalls kostenfrei. Wer ein konkretes Beispiel aus seinem Bescheid teilen möchte: gerne als eigenen Thread. Je konkreter der Fall, desto besser kann man die Mechanik dahinter zeigen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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