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Pflegekompass
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Pflegegrad 1 ohne Begutachtung festgestellt — wie wehre ich mich?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

Danke für das Video. Habe bei der Pflegekasse Pflegegrad beantragt. Mittels Recher lag mein Ergebnis bei Grad 2. Gestern teilte uns die Pflegekasse mit, bei einem Hausbesuch und der Begutachtung sei Pflegegrad1 festgestellt worden. Dabei hat es gar keinen Termin und keine Begutachtung gegeben. Wie kommt das denn zustande und was mach ich jetzt.?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Das ist ein klarer Fall für einen Widerspruch — und du hast gleich zwei Ansatzpunkte. Erstens die formale Seite: Eine Begutachtung ohne Hausbesuch ist seit 2022 grundsätzlich zulässig (§ 18 Abs. 2a SGB XI, Begutachtung nach Aktenlage). Der MD darf entscheiden, wenn die vorliegenden Unterlagen ausreichen. Dass kein Termin stattfand, ist also nicht automatisch rechtswidrig — es muss aber im Bescheid stehen, dass nach Aktenlage begutachtet wurde, und du musst Gelegenheit gehabt haben, Unterlagen einzureichen. Wenn beides fehlt, ist das ein Verfahrensfehler. Zweitens die inhaltliche Seite: Wenn deine eigene Recherche und Selbsteinschätzung Pflegegrad 2 ergibt, der MD aber nur Pflegegrad 1 vergibt (also unter 27 Punkten), liegt die Differenz vermutlich in den Modulen Selbstversorgung (40 % Gewichtung) und Mobilität. Genau hier wirkt sich eine fehlende persönliche Begutachtung am stärksten aus — der Gutachter sieht den Alltag nicht. So gehst du vor: 1. Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids einlegen (§ 84 SGG). Ein Satz reicht: "Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom XX.XX.XXXX Widerspruch ein. Begründung folgt." 2. Akteneinsicht in das Gutachten beantragen — schriftlich bei der Pflegekasse. Du hast Anspruch darauf, das vollständige MD-Gutachten zu erhalten. 3. Gutachten prüfen: In welchen Modulen wurden welche Punkte vergeben? Wo weicht es von deiner Selbsteinschätzung ab? 4. Begründung nachreichen mit konkreten Alltagsbeispielen, Arztbriefen, Medikamentenplan und idealerweise einem Pflegetagebuch über zwei Wochen. Fordere ausdrücklich eine erneute Begutachtung mit Hausbesuch. Wichtig: Wenn der Bescheid besagt, es habe einen Hausbesuch gegeben, obwohl keiner stattfand, dann widersprich dieser Tatsache im Widerspruch ausdrücklich — das ist ein zentraler Punkt, denn ein nicht stattgefundenes, aber im Bescheid behauptetes Gespräch wirft die Verwertbarkeit des gesamten Gutachtens infrage. Pflegegrad 1 (mit 131 € Entlastungsbetrag) bleibt während des Verfahrens bestehen — du verlierst durch den Widerspruch nichts. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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