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Gibt es den Pflegekompass-Ratgeber auch als Buch zu kaufen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

Danke, für dieses Video. Es war sehr hilfreich für mich. Da meine Mutter Pflegebedürftig ist und mein Vater in stolzen Alter von 89Jahren , aber zu fast 70% alles rund um Haushalt noch bewerkstelligt. Nun habe ich eine Frage! Wo und wie kann man ihren Ratgeber in Buchform erhalten? Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

TITEL: Gibt es den Pflegekompass-Ratgeber als Buch zu kaufen? ANTWORT: Hallo, einen gedruckten Ratgeber von Pflegekompass-Magazin im klassischen Buchhandel gibt es derzeit nicht. Unsere Inhalte stehen vollständig online auf pflegekompass-magazin.de zur Verfügung — kostenlos und tagesaktuell, was bei Pflegerecht wichtig ist, weil sich Beträge und Fristen jährlich ändern (etwa die verkürzte Abrechnungsfrist für Verhinderungspflege seit 01.01.2026). Wenn Sie eine gedruckte Übersicht zum Nachschlagen brauchen, gibt es zwei praktische Wege: - Einzelne Artikel auf der Website ausdrucken (im Browser über "Drucken" als PDF speichern oder direkt auf Papier) - Den kostenlosen Pflegeratgeber Ihrer Pflegekasse anfordern — jede Kasse (AOK, Barmer, TK, DAK usw.) gibt eine Broschüre heraus, oft 60 bis 100 Seiten, mit allen Leistungen im Überblick Zur Situation Ihrer Eltern noch ein Hinweis: Wenn Ihr Vater mit 89 Jahren rund 70 Prozent des Haushalts stemmt und zugleich Ihre pflegebedürftige Mutter mitversorgt, ist er faktisch eine Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI. Das hat zwei konkrete Folgen, die oft übersehen werden: 1. Über die Pflegekasse Ihrer Mutter zahlt die Rentenversicherung Beiträge für Ihren Vater, sofern er die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen leistet. 2. Ihr Vater hat Anspruch auf Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), wenn er selbst einmal ausfällt — etwa bei einem Krankenhausaufenthalt. Seit 2025 gibt es einen gemeinsamen Topf aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € pro Jahr (§ 42a SGB XI), nutzbar ab Pflegegrad 2. Für ein Beratungsgespräch, das die Gesamtsituation Ihrer Eltern aufnimmt, ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI der richtige Anlaufpunkt — kostenlos, auf Wunsch zu Hause.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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