Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Bekomme ich bei schwerer Kniearthrose trotz Selbstständigkeit einen Pflegegrad?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

Ich hab mal eine Frage, ich habe eine Schwere Knieathrose beidseitig, geht alles selbstständig aber nur unter Schmerzen, also bekomme ich kein Pflegegrad weil alles selbstständig geht? Das doch ein Witz?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 7 Std.

Die kurze Antwort: Es ist enger als gedacht, aber nicht aussichtslos. Die Begutachtung schaut nicht nur darauf, OB du etwas selbst kannst, sondern auch WIE — also mit welchem Aufwand, welcher Zeit, welcher Sicherheit. Genau das wird oft übersehen, wenn jemand sagt "geht alles allein". Schmerz allein gibt zwar keine Punkte, aber die Folgen davon sehr wohl: - Mobilität (Modul 1, 10 %): Treppen steigen, Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung — wenn das nur unter starken Schmerzen, sehr langsam oder mit Pausen geht, ist das relevant. - Selbstversorgung (Modul 4, 40 %): Duschen, Anziehen besonders der unteren Körperhälfte, Schuhe/Strümpfe, Toilettengang — alles, was Beugen oder Stehen verlangt. - Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen (Modul 5, 20 %): Arzttermine, Physiotherapie, Medikamente, Schmerzmittelmanagement. Für Pflegegrad 2 brauchst du 27 von 100 gewichteten Punkten (§ 15 SGB XI). Bei reiner Knie-Arthrose ohne weitere Einschränkungen liegt man oft knapp darunter — kommen aber Sturzangst, Treppenprobleme, Hilfe beim An-/Auskleiden oder zusätzliche Erkrankungen dazu, ist PG 2 möglich. PG 1 (ab 12,5 Punkte) ist realistischer und bringt immerhin 131 € Entlastungsbetrag, 42 €/Monat Pflegehilfsmittel und Zuschüsse fürs Bad (bis 4.180 €, § 40 Abs. 4 SGB XI). Mein Vorschlag: 1. Antrag stellen — formlos, telefonisch oder schriftlich bei deiner Pflegekasse (§ 33 SGB XI). Der Tag der Antragstellung zählt rückwirkend. 2. Pflegetagebuch über 7–14 Tage führen: Wie lange brauchst du fürs Anziehen? Wie oft musst du Pausen machen? Wann brauchst du Hilfe? 3. Beim MD-Termin nichts beschönigen. Viele zeigen sich von ihrer besten Seite und werden dann zu niedrig eingestuft. Beschreibe den schlechten Tag, nicht den guten. Falls der Bescheid ablehnend kommt: Ein Monat Frist für den Widerspruch (§ 84 SGG), dann nochmal mit besserer Dokumentation. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.