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Pflegekompass
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GdB nach Magenentfernung wegen Krebs — wie hoch?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Mai 2026 um 16:16

ich bin magen kreb , 5 wochen war ich mein magen alles weg , ich weiss nicht wie viel GDB schwerbehindert ? bitte können sie helfen zusagen , vielen Dank

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 11 Std.

TITEL: Welcher GdB nach kompletter Magenentfernung wegen Krebs? ANTWORT: Wichtig vorweg: Was du suchst, ist der Grad der Behinderung (GdB) nach SGB IX — das ist etwas anderes als der Pflegegrad. Pflegekompass ist auf Pflegerecht spezialisiert, deshalb halte ich mich kurz und nenne dir die zuständige Stelle. Bei einer kompletten Magenentfernung (Gastrektomie) wegen Magenkrebs sieht das Versorgungsrecht in den ersten fünf Jahren nach der Operation eine sogenannte Heilungsbewährung vor. In dieser Zeit wird in der Regel ein GdB von 80 anerkannt — Grundlage sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage zu § 2 VersMedV, Teil B). Mit einem GdB ab 50 giltst du als schwerbehindert und bekommst den Schwerbehindertenausweis. Nach Ablauf der fünf Jahre wird neu bewertet. Dann hängt der GdB davon ab, wie stark du noch beeinträchtigt bist (Gewichtsverlust, Verdauungsbeschwerden, Folgen der fehlenden Magenfunktion). So gehst du vor: 1. Antrag auf Feststellung des GdB beim Versorgungsamt deines Bundeslandes stellen (oft heißt es heute Landesamt für soziale Dienste oder Amt für soziale Angelegenheiten). Die Formulare gibt es online. 2. Lege Arztbriefe, OP-Bericht und alle Unterlagen aus der Klinik bei. 3. Antragsdatum ist wichtig: Der Ausweis gilt rückwirkend ab Antragstellung. Hilfe beim Ausfüllen bekommst du kostenlos beim VdK oder beim Sozialverband Deutschland (SoVD) — dort kann jemand mit dir gemeinsam den Antrag durchgehen, wenn die deutsche Sprache schwerfällt. Falls zusätzlich Pflegebedürftigkeit vorliegt (Hilfe bei Essen, Körperpflege, Mobilität nach der OP), kannst du parallel einen Pflegegrad bei deiner Pflegekasse beantragen — das ist ein eigenes Verfahren nach § 33 SGB XI. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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