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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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MDK-Gutachter ignoriert Facharztbriefe — was tun?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Mai 2026 um 16:16

was machen, wenn der Begutachter sich weigert, sich die ärtlichen Briefe anzusehen ? das hatten wir nun 2 mal. Diese Briefe waren von Fachärzten. Der Begutachter war einfacher Pfleger

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 11 Std.

Das ist ärgerlich, aber kein Beinbruch — der Gutachter ist nicht verpflichtet, jeden Arztbrief im Termin zu lesen. Entscheidend ist, dass die Unterlagen ins Verfahren kommen. Dafür hast du klare Werkzeuge. So gehst du vor: 1. Lass dir am Ende des Termins schriftlich quittieren, welche Unterlagen du übergeben hast (oder mach Fotos der Übergabe). Wenn der Gutachter sie ablehnt, halte das mit Datum und Namen fest. 2. Sende die Facharztbriefe parallel direkt an die Pflegekasse, mit der Bitte, sie zur Begutachtungsakte zu nehmen. Damit liegen sie offiziell vor — unabhängig davon, was der Gutachter im Termin gemacht hat. 3. Warte den Bescheid ab. Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG). In der Begründung benennst du dann genau diesen Punkt: dass medizinische Befunde von Fachärzten vorlagen, im Gutachten aber nicht erkennbar gewürdigt wurden. Zur Qualifikation des Gutachters: Beim MD begutachten Pflegefachkräfte und Ärzte. Eine Pflegefachkraft als Gutachter ist gesetzlich zulässig (§ 18 SGB XI) — auch wenn das in der Wahrnehmung der Familien oft unbefriedigend ist. Was du aber verlangen kannst: dass ärztliche Befunde im Gutachten erwähnt und gewürdigt werden. Fehlt das, ist es ein konkreter Angriffspunkt im Widerspruch. Praxis-Tipp für die nächste Begutachtung: Übergib die Facharztbriefe nicht erst im Termin, sondern schicke Kopien vorab per Post an die Pflegekasse mit dem Hinweis "zur Begutachtungsakte beim MD". Dann liegen sie dem Gutachter idealerweise schon vor, bevor er kommt — und die Frage, ob er sie im Wohnzimmer durchliest, wird zweitrangig. Wenn der Bescheid jetzt schon vorliegt und niedrig ausgefallen ist: Widerspruch einlegen, Arztbriefe als Anlagen beifügen, und konkrete Module benennen, in denen die Befunde anders hätten bewertet werden müssen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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