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Pflegekompass
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Hallo, kennt sich einer von euch mit Verzögerungsgebühr nach den 25 Arbeitstagen ab Antragstellung ohne Bescheiderteilung aus?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:42

Hallo, kennt sich einer von euch mit Verzögerungsgebühr nach den 25 Arbeitstagen ab Antragstellung ohne Bescheiderteilung aus? Bekommen Antragsteller die 70 EUR auch, wenn der MD Begutachtungen von sich aus wiederholt abbricht, weil sie sie für nicht durchführbar halten und stehen diese auch Menschen zu, die bereits einen Pflegegrad 2 oder höher bei ihrer Antragstellung haben? LG

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet 26.4.2026

Die 70 € pro Woche wegen Überschreitung der 25-Arbeitstage-Frist (§ 18 Abs. 3b SGB XI) gibt es nicht automatisch — sondern nur, wenn die Pflegekasse wirklich schuldhaft zu spät entscheidet. Wichtig dabei: Die Frist kann sich verlängern oder ruhen, wenn: - Unterlagen fehlen und nachgefordert werden müssen - Termine nicht möglich sind (etwa weil der Pflegebedürftige im Krankenhaus liegt) - der MD die Begutachtung nicht durchführen kann, weil sie objektiv nicht machbar ist - keine ausreichende Mitwirkung vorliegt In solchen Fällen läuft die Frist rechtlich oft nicht weiter — und es entsteht auch kein Anspruch auf die 70 €. Zu abgebrochenen MD-Begutachtungen: Das hängt vom Grund ab. Liegt der Abbruch an organisatorischen Gründen der Kasse oder des MD, ist ein Anspruch eher möglich. Liegt es daran, dass die Begutachtung nicht durchführbar war (Zustand nicht beurteilbar, fehlende Mitwirkung), entfällt der Anspruch in der Regel. Und bei bestehendem Pflegegrad: Auch dann kann die Entschädigung grundsätzlich greifen — entscheidend ist nur der aktuelle Antrag (Erst- oder Höherstufung), nicht der bereits vorhandene Pflegegrad. Die 70 € gibt es also nur bei echter, unverschuldeter Fristüberschreitung durch die Pflegekasse. Sobald die Verzögerung durch Mitwirkungspflichten oder objektive Hindernisse erklärbar ist, entfällt der Anspruch.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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