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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Kann das Sozialamt Pflegegeld für mein autistisches Kind zahlen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:24

Hallo, ich habe eine Frage zum Pflegegeld. Mein Kind hat eine Behinderung — Autismus — und ist nach § 264 SGB V über das Amt für Soziale Dienste in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Kann das Sozialamt in dieser Situation auch das Pflegegeld auszahlen, oder läuft das nur über die Pflegekasse? Ich möchte mich gerne vorab ein wenig informieren, bevor ich beim Amt vorspreche.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Tagen

Hallo, ja, in eurer Situation kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen helfen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Dass dein Kind nach § 264 SGB V durch das Amt für Soziale Dienste in der gesetzlichen Krankenversicherung betreut wird, sagt zunächst nur etwas über die Krankenversicherung aus. Pflegegeld bekommst du daraus nicht automatisch. Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI und wird nur dann gezahlt, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde. Wenn dein Kind noch keinen Pflegegrad hat, ist der erste Schritt der Antrag bei der Pflegekasse — bei euch wahrscheinlich die AOK Bremen/Bremerhaven. Nach Antragstellung beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst, der den Hilfebedarf begutachtet. Bei Autismus wird besonders darauf geschaut, wie viel Unterstützung im Alltag bei der Selbstversorgung, in der Bewältigung von Verhaltensweisen und bei psychischen Problemlagen nötig ist. Sollte trotz Pflegegrad das Pflegegeld nicht ausreichen — oder kommt ein Pflegegrad nicht zustande — springt das Sozialamt mit der "Hilfe zur Pflege" nach §§ 61 ff. SGB XII ein. Dafür wird allerdings Einkommen und Vermögen geprüft. Mein Tipp: Beantragt zuerst den Pflegegrad bei der Pflegekasse. Wenn ihr Unterstützung beim Antrag braucht, hilft die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kostenlos weiter. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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