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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Wie bekomme ich 2.400 € Verhinderungspflege ausgezahlt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 11. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie bekomme ich 2400 € Verhinderungspflege?"

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

2.400 € sind realistisch — entscheidend ist, wer die Vertretung übernimmt und welcher Pflegegrad vorliegt. Das Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege liegt bei 3.539 € (§ 42a SGB XI). 2.400 € liegen also klar im Rahmen, wenn: - die Ersatzpflege durch eine Person erfolgt, die NICHT mit dem Pflegebedürftigen verwandt (bis 2. Grad) ist und nicht im selben Haushalt lebt — also Nachbarn, Bekannte, Pflegedienst, Betreuungskraft - der Pflegegrad mindestens 2 beträgt - die Hauptpflegeperson vorher mindestens 6 Monate gepflegt hat (Vorpflegezeit entfällt seit 01.07.2025 — gilt aktuell nicht mehr) So gehst du vor: 1. Formloser Antrag bei der Pflegekasse — Formular liegt meist online bereit oder kommt auf Anruf per Post 2. Quittung/Rechnung der Ersatzpflegeperson mit Datum, Stundenzahl, Betrag und Unterschrift einreichen 3. Bei Privatpersonen reicht eine einfache Quittung; Pflegedienste rechnen direkt mit der Kasse ab Bei nahen Angehörigen oder Mitbewohnern wird die Erstattung auf das 1,5-fache des Pflegegelds gedeckelt: - Pflegegrad 2: 520,50 € - Pflegegrad 3: 898,50 € - Pflegegrad 4: 1.200 € - Pflegegrad 5: 1.485 € Zusätzlich erstattungsfähig — auch bei Angehörigen — sind nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall bis zur Gesamtgrenze von 3.539 €. Achtung Frist: Seit 01.01.2026 müssen Belege bis Ende des Folgejahres eingereicht sein. Verhinderungspflege aus 2024 oder früher ist verfallen. Bei Detailfragen zur Anrechnung kann Tobias aus der Pflegerecht-Sprechstunde weiterhelfen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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