Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
3 Ansichten

Kann ich mir das Geld für die Verhinderungspflege auszahlen lassen?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 16:14

Kann ich mir das Geld für die Verhinderungspflege auszahlen lassen? Das Verhinderungspflegegeld wird in der Regel auf das Konto der pflegebedürftigen Person ausgezahlt, da diese auch den Antrag bei der Pflegekasse stellen muss. Wird ein professioneller Pflegedienst in Anspruch genommen, kann das Geld auch direkt an den Pflegedienst gezahlt werden.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet 26.4.2026

Nein, eine pauschale Auszahlung gibt es nicht. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Erstattungsleistung — die Pflegekasse zahlt nur das, was tatsächlich für eine Ersatzpflege angefallen ist. Der Ablauf: 1. Du stellst den Antrag bei der Pflegekasse (formlos oder über das Kassenformular). 2. Eine Ersatzperson übernimmt die Pflege — Angehörige, Bekannte oder ein Pflegedienst. 3. Nach der Pflege reichst du die Belege ein: Stunden, Kosten, gegebenenfalls Rechnung des Pflegedienstes oder formlose Aufstellung bei privaten Helfern. 4. Die Pflegekasse erstattet bis zum gemeinsamen Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege (3.539 € pro Kalenderjahr nach § 42a SGB XI). Bei Angehörigen wird der Betrag in der Regel an den Pflegebedürftigen überwiesen, bei Pflegediensten direkt an den Anbieter. Ohne Nachweis erfolgt keine Auszahlung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.