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Pflegekompass
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Kann man zwei Personen in eine Vorsorgevollmacht einsetzen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 11. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Kann man zwei Personen in eine Vorsorgevollmacht einsetzen?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Eine für die Erteilung einer Vollmacht entscheidungsfähige Person kann jederzeit festhalten, wer nach Verlust ihrer Handlungsfähigkeit für sie als Bevollmächtigte*r auftreten darf. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Ja, das ist möglich und in der Praxis sogar häufig sinnvoll. Du kannst in einer Vorsorgevollmacht mehrere Bevollmächtigte einsetzen — entscheidend ist nur, wie du das rechtlich ausgestaltest. Es gibt im Wesentlichen drei Varianten: - Einzelvollmacht für jede Person: Jede bevollmächtigte Person darf allein handeln, unabhängig von der anderen. Praktisch im Alltag, weil keiner auf den anderen warten muss (z. B. wenn ein Kind im Ausland lebt). - Gemeinschaftliche Vollmacht: Beide müssen gemeinsam unterschreiben/zustimmen. Mehr Kontrolle, aber im Notfall (Krankenhaus, Bank) oft umständlich. - Aufgeteilte Bereiche: Person A für Gesundheit/Pflege, Person B für Vermögen/Behörden. Das nutzt Stärken aus und beugt Konflikten vor. Was du dabei bedenken solltest: - Halte schriftlich fest, welche Variante gelten soll — sonst entstehen Streit und Unsicherheit, wenn die Vollmacht gebraucht wird. - Banken verlangen für Konten oft eine zusätzliche Bankvollmacht auf eigenem Formular, unabhängig von der Vorsorgevollmacht. - Soll die Vollmacht auch Immobiliengeschäfte oder Grundbuchsachen umfassen, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich (§ 29 GBO). - Für die spätere Verwendung im Notfall empfiehlt sich die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer — dann finden Betreuungsgerichte und Ärzte die Vollmacht im Ernstfall schnell. Ein Hinweis aus der Beratungspraxis: Zwei gleichberechtigte Bevollmächtigte können sich gegenseitig blockieren, wenn sie sich nicht einig sind. Wenn du Geschwister bevollmächtigen willst, sprich vorher offen über Erwartungen — oder regle eine klare Aufgabenteilung im Vollmachtstext. Eine kostenlose Vorlage und Ausfüllhilfe bietet das Bundesministerium der Justiz auf bmj.de. Bei komplexeren Familien- oder Vermögenssituationen lohnt sich eine notarielle Beratung — die Erstberatung kostet meist unter 100 € und erspart später viel Ärger. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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