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Wie bekomme ich eine Vorsorgevollmacht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 11. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie kommt man an eine Vorsorgevollmacht?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Eine wirksame Vollmacht kann durch eine volljährige, geschäftsfähige Person erteilt werden. Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht schriftlich zu erteilen. In bestimmten Fällen ist eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung erforderlich (Hinweise hierzu enthält die Broschüre „Betreuungsrecht“).

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Eine Vorsorgevollmacht muss nicht beim Amt "beantragt" werden — sie ist eine private Erklärung, die du selbst aufsetzt. Voraussetzung ist nur, dass du volljährig und geschäftsfähig bist, also klar einschätzen kannst, was du regelst. So gehst du in der Praxis vor: 1. Vordruck besorgen. Das Bundesjustizministerium stellt eine kostenlose Mustervorlage bereit (bmj.de, Suchbegriff "Vorsorgevollmacht"). Auch viele Betreuungsvereine und Pflegestützpunkte geben Vordrucke aus. 2. Inhalt festlegen. Überleg dir, welche Bereiche die Vollmacht abdecken soll: Gesundheitssorge, Aufenthalt, Vermögensangelegenheiten, Post, Behördengänge. Du kannst einzelne Bereiche ausnehmen oder mehrere Bevollmächtigte für verschiedene Themen einsetzen. 3. Schriftlich erstellen und unterschreiben. Datum und vollständige Namen aller Beteiligten gehören dazu. Eine handschriftliche Form ist nicht zwingend, aber die Unterschrift muss persönlich sein. 4. Form prüfen — wann muss es mehr sein als ein Stück Papier? - Öffentliche Beglaubigung (durch die Betreuungsbehörde für ca. 10 €): erforderlich, wenn die Vollmacht auch für Grundstücksgeschäfte oder gegenüber dem Grundbuchamt gelten soll. Für viele Banken praktisch unumgänglich, weil sie eine reine Privatschrift oft nicht akzeptieren. - Notarielle Beurkundung: nötig bei Immobilienverkauf, Aufnahme von Krediten oder umfassenden Vermögensverfügungen. Kosten richten sich nach dem Vermögen (Gerichts- und Notarkostengesetz). 5. Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de). Einmalige Gebühr ca. 18,50 € online. Damit finden Betreuungsgerichte die Vollmacht im Ernstfall sofort — sehr empfehlenswert, sonst nützt die beste Vollmacht nichts, wenn niemand davon weiß. Zwei Punkte, die in der Praxis oft schiefgehen: - Vorsorgevollmacht ersetzt KEINE Patientenverfügung. Die Patientenverfügung regelt medizinische Behandlungen (Beatmung, künstliche Ernährung), die Vollmacht regelt, WER für dich entscheidet. Beides gehört zusammen. - Bankenvollmacht zusätzlich. Viele Banken verlangen ein eigenes Formular auf hauseigenem Papier. Kläre das vorab mit deiner Bank, sonst stehst du im Ernstfall vor verschlossenen Konten. Kostenlose Beratung bekommst du bei den örtlichen Betreuungsvereinen — diese sind nach § 1818 BGB ausdrücklich für solche Beratungen zuständig. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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