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Pflegekompass
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Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 11. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie hoch sind die Sozialabgaben im Jahr 2026?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Im Jahr 2026 betragen die allgemeinen Beiträge in der Sozialversicherung 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,6 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung. Hinzu kommt der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Die vier großen Sozialversicherungszweige liegen 2026 bei folgenden allgemeinen Beitragssätzen (jeweils hälftig Arbeitgeber/Arbeitnehmer, sofern nicht anders vermerkt): - Krankenversicherung: 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (im Schnitt rund 2,9 %, je nach Kasse abweichend) - Rentenversicherung: 18,6 % - Pflegeversicherung: 3,6 % - Arbeitslosenversicherung: 2,6 % Bei der Pflegeversicherung gibt es Besonderheiten, die in der Praxis oft übersehen werden: Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, also insgesamt 4,2 %. Dieser Zuschlag trägt allein der Arbeitnehmer, nicht hälftig der Arbeitgeber (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren bekommen einen Abschlag ab dem zweiten Kind (PUEG seit 01.07.2023): - 2 Kinder: 3,35 % - 3 Kinder: 3,10 % - 4 Kinder: 2,85 % - 5 und mehr Kinder: 2,60 % Der Abschlag entfällt, sobald das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Beim ersten und beim letzten verbleibenden Kind ab 25 wird wieder der volle Satz fällig. Die Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese liegt 2026 bei 5.512,50 € monatlich (66.150 € jährlich) für Kranken- und Pflegeversicherung, bundeseinheitlich. Für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt eine eigene, höhere Bemessungsgrenze. Eine Beispielrechnung für einen Arbeitnehmer mit zwei Kindern unter 25, gesetzlich versichert bei einer Kasse mit 2,9 % Zusatzbeitrag, Bruttogehalt 4.000 €: - KV-Anteil Arbeitnehmer: (14,6 % + 2,9 %) / 2 = 8,75 % → 350 € - RV-Anteil: 9,3 % → 372 € - PV-Anteil: 3,35 % / 2 = 1,675 % → 67 € - ALV-Anteil: 1,3 % → 52 € Gesamt Arbeitnehmer-Anteil: rund 841 € bei 4.000 € brutto. Wenn du eine konkrete Berechnung für deine Situation brauchst (Selbständigkeit, freiwillige Versicherung, Rentnerstatus), lohnt eine kostenfreie Beratung bei deiner Kranken- bzw. Pflegekasse.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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