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Pflegekompass
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Wen sollte ich als Bevollmächtigten für meine Vorsorgevollmacht wählen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 11. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wer ist die beste Person, um Ihnen eine Vorsorgevollmacht zu erteilen?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Bei der Wahl eines Anwalts sollten Sie Folgendes bedenken: Wie gut kümmert er sich um seine eigenen Angelegenheiten, beispielsweise seine Finanzen ? Wie gut kennen Sie ihn? Und ob Sie ihm vertrauen, dass er Entscheidungen in Ihrem besten Interesse trifft?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Die Vorsorgevollmacht ist eine der weitreichendsten Entscheidungen, die du triffst — die Person darf später über Gesundheit, Finanzen und Aufenthalt entscheiden, wenn du es selbst nicht mehr kannst. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Auswahl. Drei Kriterien sind in der Praxis entscheidend: - Vertrauen: Die Person muss in deinem Sinne entscheiden, auch wenn es unbequem wird (Heimwahl, lebenserhaltende Maßnahmen, Verkauf von Vermögen). Wer dir hier ein ungutes Bauchgefühl gibt, ist nicht geeignet — egal wie nah verwandt. - Eigene Stabilität: Wer die eigenen Finanzen, das eigene Leben nicht im Griff hat (Überschuldung, Suchtproblematik, chronische Überforderung), ist auch nicht geeignet, fremde Angelegenheiten zu regeln. Das klingt hart, ist aber der häufigste Grund, warum Vollmachten später vom Betreuungsgericht widerrufen werden. - Erreichbarkeit und Belastbarkeit: Die Person sollte räumlich nicht zu weit weg sein, im Ernstfall handlungsfähig und psychisch in der Lage, schwere Entscheidungen zu tragen. Typische Konstellationen aus der Beratungspraxis: - Ehepartner: naheliegend, aber Achtung — ohne Vollmacht darf auch der Ehepartner nicht automatisch alles entscheiden. Seit 01.01.2023 gibt es zwar das Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB), das gilt aber nur für maximal 6 Monate und nur in Gesundheitsangelegenheiten. - Kinder: oft sinnvoll, gerne auch mehrere mit klarer Aufgabenverteilung (eines für Gesundheit, eines für Finanzen) oder mit Vier-Augen-Prinzip bei größeren Vermögensentscheidungen. - Geschwister oder enge Freunde: möglich, wenn keine Kinder vorhanden sind oder das Verhältnis zu ihnen schwierig ist. - Berufsbetreuer oder Anwalt: als Notlösung, wenn niemand im persönlichen Umfeld in Frage kommt. Kostet später Geld, ist aber besser als gar keine Vollmacht. Praktischer Hinweis: Sprich mit der Person vorher offen. Niemand wird gerne mit so einer Aufgabe überrascht. Und überlege eine Ersatzperson für den Fall, dass der Erstbevollmächtigte ausfällt. Die Vollmacht selbst sollte schriftlich, idealerweise notariell beurkundet sein — vor allem wenn Immobilien oder größere Geldbeträge betroffen sind. Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kostet einmalig rund 20 € und sorgt dafür, dass Gerichte sie im Ernstfall finden. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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