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MDK-Begutachtung: Werden Hände- und Fußekzeme bei Hilfebedarf berücksichtigt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:21

Arme und Beine gut aber Hände und Fußekzem wo liegt das ? Wenn man ständig Hilfe brauch das wird nie erwähnt

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Tagen

Hände- und Fußekzeme fallen im Pflegegrad nicht „als Diagnose" ins Gewicht — sondern nur über den tatsächlichen Hilfebedarf im Alltag. Wo wird das eingeordnet? Im Begutachtungsassessment des Medizinischen Dienstes (§ 14 SGB XI) wird das meist in zwei Bereichen berücksichtigt: - Modul 4 — Selbstversorgung: Waschen, Eincremen, Hautpflege, Anziehen (wenn Hände oder Füße betroffen sind) - Modul 5 — Umgang mit Krankheit und Therapie: regelmäßige Salbenbehandlung, Verbände, ärztlich verordnete Hautpflege Entscheidend ist nicht das Ekzem — sondern die Folge. Braucht die Person regelmäßig Hilfe? Konkret zum Beispiel: - Salbe auftragen - Hände oder Füße eincremen - Verbände wechseln - Schmerzen verhindern oder Hautschutz sicherstellen Wann wird das berücksichtigt? Nur wenn es dauerhaft und regelmäßig ist — täglich oder mehrmals täglich Hilfe nötig, die Person kann es nicht selbstständig machen (Schmerzen, offene Stellen, Beweglichkeit eingeschränkt) und die Pflegeperson muss aktiv eingreifen, nicht nur erinnern. Warum „wird das nie erwähnt"? Das passiert oft, weil solche Dinge im Begutachtungsgespräch zu wenig konkret beschrieben werden. Betroffene sagen „Arme und Beine sind ok", obwohl die Hände im Alltag stark eingeschränkt sind. Der MD erfasst nur, was klar geschildert oder beobachtet wird. Kurz: Hände- und Fußekzeme werden nur dann pflegerelevant, wenn sie regelmäßige fremde Hilfe im Alltag nötig machen. Die Diagnose allein reicht nicht — entscheidend ist, wie stark dadurch die Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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