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Meine kleine Tochter hat Pflegegrad 2 bekommen, meine Frage ist, ab wann haben wir Recht um das Geld zubekommen? [Video: Pflegegrad abgelehnt - jetzt erfolgreich Widerspruch einlege]

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:01

Meine kleine Tochter hat Pflegegrad 2 bekommen, meine Frage ist, ab wann haben wir Recht um das Geld zubekommen?. Im Bericht des Gutachters steht, dass wir das Geld rückwirkend ab dem ersten Besuch beim SZ bekommen sollten, also vor zwei Jahren, da wir nie über diese Art von Hilfe informiert wurden, aber im aktuellen Bericht steht, dass es ab dem Datum der Beantragung des Pflegegrad ist, also vor zwei Monaten.

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Entscheidend ist fast immer das Datum des Antrags – nicht der erste Arzt-/SZ-Besuch oder der Zeitpunkt, ab dem eigentlich schon Pflegebedarf bestand. 1. Ab wann gibt es Pflegegeld normalerweise? Grundregel im Sozialrecht: -Pflegegeld gibt es ab dem Monat der Antragstellung auf Pflegeleistungen -nicht ab Diagnose -nicht ab erstem Arztkontakt -nicht ab „gefühltem Pflegebedarf“ 2. Was bedeutet „rückwirkend“ im Gutachten? Wenn im Gutachten steht „rückwirkend ab erstem Besuch beim SZ vor 2 Jahren“, ist das in der Praxis meist nur eine medizinische Einschätzung, aber: Die Pflegekasse ist daran nicht automatisch gebunden, wenn kein Antrag in dieser Zeit gestellt wurde. 3. Warum steht im Bescheid dann „ab Antrag vor 2 Monaten“? Das ist der rechtlich maßgebliche Punkt: -Leistungen starten in der Regel ab Antragsdatum, weil erst ab da ein offizielles Verfahren läuft 4. Gibt es Ausnahmen für 2 Jahre rückwirkend? Sehr selten. Nur wenn z. B.: -ein Antrag damals schon gestellt wurde, aber nie bearbeitet wurde -oder ein Fehler der Pflegekasse nachweisbar ist (z. B. Antrag verloren, falsche Ablehnung) Nur „wir wussten es nicht“ reicht leider rechtlich nicht aus. 5. Was du jetzt prüfen solltest -Wann wurde der erste Antrag auf Pflegeleistungen gestellt? -Gab es früher schon Kontakt zur Pflegekasse mit Antrag? -Oder nur medizinische Dokumentation ohne offiziellen Antrag? Kurz gesagt: Pflegegeld wird in der Regel erst ab Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend über Jahre hinweg – auch wenn der Pflegebedarf schon früher bestanden hat oder im Gutachten anders beschrieben wird.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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