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Pflegekompass
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Muss ich den alten Verhinderungspflege-Betrag bis Juli vollständig nutzen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:29

Ich habe bis juli den alten betrag noch nicht erreicht auch noch nicht abgerechnet. Mache ich immer zum jahresende aufeinmal. Eine bekannte kommt stundenweise. Wie ist es dann nun. Hätte ich bis juli 25 den alten betrag voll nutzen müssen ? Ich stelle den antrag immer anfang des jahres und reiche eine gesamt rechnung ende des jahres ein. Wie kann ich rs nun für 25 machen. Vorher musdte ich den altbetrag bis ende des jahres ziehen. Wie ist es nun 2025. Wie gesagt der volle altbetrag war bis juli 25 noch nicht erreicht. Der Antrag wurde mir anfang des jahres auch genehmigt aber da steht noch alte betrag weil es noch im januar 25 war??? LG Nata

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Du musst den „alten Betrag" nicht bis Juli aufgebraucht haben. Der Anspruch gilt für das ganze Jahr 2025, nicht halbjährlich getrennt. Dass dein Antrag Anfang 2025 noch den alten Betrag zeigt, ist normal. Wenn sich im Jahr etwas an den Budgets ändert (durch Gesetzesnovellen oder Anpassungen), wird das automatisch im laufenden Verfahren berücksichtigt. Du kannst also wie bisher vorgehen: - alles an Belegen sammeln - am Jahresende einreichen - das komplette Jahresbudget nutzen, auch wenn du es erst spät ausschöpfst Wichtig ist nur, dass du im Jahreslimit bleibst und deine Nachweise sauber führst — Aufstellung mit Datum, Stunden, Person, Gesamtbetrag. Auch wichtig zur Frist seit 01.01.2026: Belege für 2025er Verhinderungspflege müssen bis 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingereicht werden (§ 39 SGB XI). Danach verfallen sie. Du verlierst also nichts, nur weil du bis Juli noch nicht alles genutzt hast — du musst nur rechtzeitig abrechnen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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