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Pflegekompass
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Pflegegeld bleibt seit Monaten aus bei der IKK — woran liegt das?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

Meine Schwiegermutter bekommt seit Monaten kein Pflegegeld mehr woran kann das liegen sind die überlastet bei der IKK ?😊

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 7 Std.

Wenn das Pflegegeld plötzlich ausbleibt, ist das selten "Überlastung der Kasse" — meistens steckt ein konkreter, technischer Grund dahinter. Die häufigsten Ursachen: - Bankverbindung nicht mehr aktuell (Konto aufgelöst, IBAN geändert, Rücklastschrift) — dann stoppt die Auszahlung automatisch - Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nicht abgerufen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der halbjährlich Pflicht, bei PG 4 und 5 vierteljährlich. Wer den Termin nicht nachweist, dem kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen. - Krankenhausaufenthalt über 28 Tage — danach ruht das Pflegegeld ab Tag 29, bis die Person wieder zu Hause ist (§ 34 Abs. 2 SGB XI). Das wird oft übersehen. - Wechsel in die vollstationäre Pflege — dann entfällt das Pflegegeld komplett - Pflegegrad-Befristung ausgelaufen, ohne dass eine Folgebegutachtung stattfand - Verdacht der Kasse auf eine Veränderung der Pflegesituation, mit Aufforderung zur Stellungnahme, die nicht beantwortet wurde Was deine Schwiegermutter (oder ihr als Bevollmächtigte) jetzt tun solltet: 1. Bei der IKK anrufen und konkret fragen: "Warum ist die Auszahlung gestoppt?" Die Kasse muss das telefonisch oder schriftlich beantworten. 2. Den letzten Bescheid und alle Schreiben der IKK aus den letzten Monaten durchsehen — meist gibt es eine Mitteilung, die untergegangen ist. 3. Wenn ein Beratungseinsatz fehlt: einen Pflegedienst beauftragen, den Einsatz nachzuholen und die Bestätigung an die Kasse zu schicken. Das Pflegegeld läuft dann in der Regel wieder an, oft auch rückwirkend. 4. Wenn die IKK gar nicht reagiert oder mehr als drei Monate nichts entscheidet: Untätigkeitsklage beim Sozialgericht (§ 88 SGG), kostenfrei. Eine reine Bearbeitungsverzögerung "wegen Überlastung" ist beim Pflegegeld untypisch — das ist eine Dauerleistung, die einmal eingerichtet automatisch monatlich läuft. Wenn sie ausbleibt, gibt es fast immer einen aktiven Stopp-Grund in der Akte. Falls ihr nach dem Anruf bei der IKK keine klare Auskunft bekommt: ein Pflegestützpunkt vor Ort kann mit Vollmacht direkt für euch nachhaken. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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