Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Pflegegrad 3 bekommen, aber Punkte im Bescheid weichen vom Gutachten ab — normal?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

Bei mir war die Pflegebegutachtung und die Frau meinte, ich habe die Pflegestufe 3 mit 68,5 Punkte. Ich habe dann auch die Pflegestufe 3 bekommen, so weit, so gut, aber nun kam das Schreiben der KHH Pflege und hatte dort nur noch 58,75, die haben alle physische Probleme herausgenommen, hatte es so hingenommen, weil ich nicht darauf geachtet hatte. Wie so wird das Gutachten im Nachhinein noch mal geändert? Meine Erkrankung ist leider noch mal viel schlechter geworden und überlegen, ob wir einen Antrag auf Erhöhung stelle

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 7 Std.

Das ist tatsächlich häufiger ein Thema, als man denkt. Der Punktwert, den die Gutachterin mündlich nennt, ist eine Vorab-Einschätzung. Die endgültige Bewertung trifft die Pflegekasse auf Basis des schriftlichen MD-Gutachtens — und die kann von der Aussage am Küchentisch abweichen. Dass physische (du meinst vermutlich psychische?) Aspekte herausgenommen wurden, ist der häufigste Grund für solche Punkt-Differenzen. Konkret betrifft das meist die Module 2 (kognitiv/kommunikativ) und 3 (Verhaltensweisen/psychische Problemlagen), die zusammen 15 % Gewichtung tragen. Wenn der MD diese Punkte nach Aktenlage anders bewertet als im Hausbesuch grob skizziert, fallen schnell 5–10 Punkte weg. Wichtig zur Einordnung: Mit 58,75 Punkten bist du sicher in Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70). Auch mit den ursprünglich genannten 68,5 wäre es PG 3 geblieben — die Schwelle zu PG 4 liegt bei 70. Insofern hat sich am Ergebnis nichts geändert, auch wenn es sich seltsam anfühlt. Für deine aktuelle Lage ist das aber zweitrangig. Wenn sich dein Zustand seit der Begutachtung verschlechtert hat, ist der richtige Schritt ein Antrag auf Höherstufung — nicht ein Widerspruch gegen den alten Bescheid. Der Widerspruch hätte ohnehin nur einen Monat Frist gehabt (§ 84 SGG) und würde sich auf den damaligen Zustand beziehen. Der Höherstufungsantrag geht formlos an deine Pflegekasse, telefonisch, per Brief oder online. Wichtig: - Tag der Antragstellung zählt als Stichtag für eine eventuelle rückwirkende Zahlung - Beschreibe konkret, was sich seit der letzten Begutachtung verändert hat (neue Diagnosen, mehr Hilfebedarf, psychische Belastung) - Lege aktuelle Arztbriefe, Medikamentenpläne und idealerweise ein Pflegetagebuch über 1–2 Wochen bei - Achte beim nächsten Termin selbst aufs Gutachten: Du kannst es bei der Pflegekasse anfordern und prüfen, was wirklich drinsteht Du wirst dann erneut begutachtet — diesmal kennst du den Ablauf und kannst gezielt auf die psychischen Themen hinweisen, die beim ersten Mal untergegangen sind. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.