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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Reicht die Verhinderungspflege bei einer 24-Stunden-Betreuung aus?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:23

Erstmal ein herzliches Dankeschön für die Informationen, über die ich leider erst vor kurzem gestolpert bin. Wie verhält es sich denn, wenn der Pflege Aufwand so hoch ist daß man auf eine 24std Betreuung angewiesen ist, weil es alleine nicht zu schaffen ist. Diese BetreuerInnrn arbeiten ja nach deutschem Arbeitsrecht also 40 Std Woche (und nicht 24 Stunden, wie man fälschlich annimmt) Ich habe dann täglich noch immer 18 Stunden, abzüglich paar Nachtstunden. Alleine möchte sie - und ich kann sie mit meinem Pflegebedürftigen nicht lasden, weil er aggressiv ist. Kann ich trotzdem Verhinderungspflege beantragen? ❤liche Grüße 🙋🏻‍♀️

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Verhinderungspflege kannst du beantragen, ja — aber sie ist nicht dafür gemacht, eine echte 24-Stunden-Betreuung zu finanzieren. § 39 SGB XI sieht die Verhinderungspflege als zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson vor — bei Urlaub, Krankheit, Erschöpfung. Maximal 6 Wochen pro Jahr und mit dem gemeinsamen Budget von 3.539 € (§ 42a SGB XI) ist das Volumen begrenzt. Bei einer echten Rund-um-die-Uhr-Betreuung reicht das in der Praxis bei weitem nicht aus. In deiner Situation — hoher Aufwand, dazu noch Aggressivität — kommen meist mehrere Bausteine in Frage: - Pflegedienst zur Unterstützung (Pflegesachleistung, § 36 SGB XI) - Entlastungsbetrag 131 €/Monat für Alltagsbegleiter oder Betreuungsdienste (§ 45b SGB XI) - Höherstufung des Pflegegrades, wenn der Aufwand das rechtfertigt - Tagespflege als zusätzliche Entlastung (§ 41 SGB XI) - gegebenenfalls 24-Stunden-Pflegekräfte aus Osteuropa über eine seriöse Vermittlungsagentur (kein PV-Geld direkt, aber als Eigenleistung möglich) - bei sehr hoher Belastung: Kurzzeitpflege oder Tages-Wohngemeinschaften Die Verhinderungspflege ist also ein Baustein, aber kein Ersatz für eine dauerhafte Rund-um-die-Uhr-Betreuung. In schweren Fällen lohnt sich eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — die ist kostenlos und schaut konkret, was bei euch sinnvoll kombinierbar ist.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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