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Pflegekompass
PflegetippsEingereichte Frage
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Treppenlift über die Pflegekasse — ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 21. Mai 2026 um 04:15

Bei welchem Pflegegrad bekommt man einen Treppenlift?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Ein Treppenlift wird von der Pflegekasse bereits ab Pflegegrad 1 bezuschusst. Es gibt keine Hürde "erst ab Pflegegrad 3" oder ähnliches — der Zuschuss läuft über § 40 Abs. 4 SGB XI als "wohnumfeldverbessernde Maßnahme". Die Eckdaten: - Bis zu 4.180 € pro Maßnahme, ab Pflegegrad 1 - Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt (z. B. Ehepaar, beide mit Pflegegrad), kann der Zuschuss gebündelt werden — bis maximal 16.720 € pro Maßnahme bei vier Anspruchsberechtigten - Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen oder Vermögen - Voraussetzung: Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege, ermöglicht eine selbständige Lebensführung oder stellt sie überhaupt erst her Wichtig ist die Reihenfolge: 1. Erst Antrag bei der Pflegekasse mit Kostenvoranschlag und kurzer Begründung, warum der Treppenlift im konkreten Fall nötig ist (z. B. Schlafzimmer im OG, eingeschränkte Mobilität, Sturzgefahr) 2. Bewilligungsbescheid abwarten 3. Erst dann den Auftrag an die Firma vergeben Wer zuerst bestellt und dann beantragt, bekommt in vielen Fällen keine Erstattung — die Pflegekasse muss die Maßnahme vorher als notwendig anerkennen. Das ist der häufigste Fehler in der Praxis. Was zählt zu einer "Maßnahme": Der gesamte Umbau, der zur Verbesserung des Wohnumfelds dient. Wird später noch eine bodengleiche Dusche gebraucht, ist das eine neue Maßnahme — bei wesentlicher Veränderung der Pflegesituation kann erneut der volle Betrag beantragt werden. Reicht der Zuschuss nicht (gerade Kurven-Treppenlifte kosten oft 8.000–12.000 €), bleibt der Rest Eigenanteil. Mietmodelle für Treppenlifte sind eine Alternative, bei der die laufende Miete teilweise über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) abgedeckt werden kann — das hängt aber vom Anbieter und der jeweiligen Pflegekasse ab. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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