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Welche Zuschüsse gibt es für einen Treppenlift bei Pflegegrad 1?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 21. Mai 2026 um 04:15

Welche Zuschüsse gibt es für Treppenlifte im Pflegegrad 1? Bei einer Person mit Pflegegrad 1 im Haushalt erhalten Sie einen maximalen Zuschuss von 4.180 Euro. Der verbleibende Eigenanteil beträgt somit 8.595 Euro.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Ja, der Zuschuss steht auch bei Pflegegrad 1 in voller Höhe zur Verfügung. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI — und ein Treppenlift gehört klassisch dazu. Wichtig sind drei Punkte, an denen es in der Praxis oft hakt: - Antrag VOR Auftragsvergabe. Wer den Lift bestellt oder anzahlt, bevor die Pflegekasse entschieden hat, riskiert die komplette Ablehnung. Erst Kostenvoranschlag einreichen, schriftliche Zusage abwarten, dann beauftragen. - Der Betrag gilt pro Maßnahme, nicht pro Leben. Wenn sich die Pflegesituation später wesentlich ändert (z. B. Höherstufung, neuer Bedarf nach Krankenhausaufenthalt, Umzug), kann ein erneuter Zuschuss beantragt werden. - Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, erhöht sich der Zuschuss: bis zu 4 Berechtigte können ihren Anteil bündeln, maximal 16.720 € pro Maßnahme. Bei Ehepaaren mit zwei Pflegegraden also 8.360 €. Zur Snippet-Zahl 8.595 € Eigenanteil: Das ist ein Rechenbeispiel für einen Kurvenlift um die 12.775 €. Der reale Eigenanteil hängt stark vom Modell ab — gerader Lift im Innenbereich liegt oft bei 4.000–6.000 €, also nah am Zuschuss oder sogar darunter. Kurvenlifte und Außenanlagen sind deutlich teurer. Hol dir zwei bis drei Kostenvoranschläge. Zusätzlich prüfen lohnt: - KfW-Zuschuss 455-B "Altersgerecht Umbauen" (aktuell ausgesetzt, Wiederaufnahme regelmäßig prüfen unter kfw.de) - Landesförderungen je nach Bundesland - Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) für den Eigenanteil - Bei anerkannter Berufskrankheit oder Arbeitsunfall: zuständige Berufsgenossenschaft statt Pflegekasse Den Antrag stellst du formlos bei deiner Pflegekasse, der Kostenvoranschlag des Liftanbieters und eine kurze Begründung zur Pflegesituation reichen meist aus. Die Bearbeitung dauert in der Regel drei bis sechs Wochen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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