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Pflegekompass
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Was ändert sich 2026 beim Pflegegeld?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 15:42

Was ändert sich 2026 beim Pflegegeld? Ansprüche aus den Jahren 2022 bis 2024 sind seit dem 01.01.2026 grundsätzlich erloschen, da es keine Übergangsregelung gibt. Die Pflegekassen handhaben dies zur Zeit allerdings unterschiedlich. Durch diese Änderung wird für die Verhinderungspflege eine sogenannte Ausschlussfrist eingeführt.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet 26.4.2026

2026 gibt es beim Pflegegeld keine große Reform, aber ein paar wichtige Detail-Änderungen. Was viele gerade verunsichert, betrifft weniger das Pflegegeld selbst, sondern die Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege. Hier wurde eine Ausschlussfrist eingeführt: Ansprüche aus den Jahren 2022 bis 2024 können seit 01.01.2026 grundsätzlich verfallen sein, wenn sie nicht rechtzeitig genutzt oder abgerechnet wurden. Die Pflegekassen gehen damit teilweise unterschiedlich um — im Zweifel direkt nachfragen. Zum Pflegegeld selbst: - Die letzte größere Anpassung war 2024 (Erhöhung der Beträge). - 2026 bleibt das Pflegegeld auf diesem Niveau, eine automatische weitere Erhöhung ist nicht vorgesehen. - Die Kombination mit Pflegesachleistungen (§ 38 SGB XI) und dem Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) bleibt unverändert möglich. Indirekt wirken sich strengere Fristregeln aus, vor allem bei der Verhinderungspflege. Mehr Fokus liegt auf Nachweisen und rechtzeitiger Antragstellung. Mein Tipp aus der Praxis: Wenn noch alte Ansprüche aus 2025 oder älter offen sind, sofort bei der Pflegekasse klären. Da entscheidet aktuell oft der Einzelfall.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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