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Pflegekompass
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Was ändert sich 2026 für Pflegegeld?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:36

Was ändert sich 2026 für Pflegegeld? Geplante Änderungen für die Pflege 2026 Pflegegeld: Weiterzahlung bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt bis zu acht Wochen. Verhinderungspflege: Kosten nur noch bis Ende des folgenden Kalenderjahres abrechenbar. Pflege-Apps: Leichtere Zulassung, Nutzung auch für Angehörige und höheres Monatsbudget bis 40 Euro.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet 26.4.2026

Beim Pflegegeld selbst ändert sich 2026 wenig. Die Beträge nach § 37 Abs. 1 SGB XI bleiben bestehen — Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € pro Monat. Die wichtigsten 2026 wirksamen Änderungen liegen woanders: - Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zum gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengeführt (§ 42a SGB XI). Du kannst frei zwischen beiden umschichten. - Die rückwirkende Antragsfrist für Verhinderungspflege wurde verkürzt: Kosten müssen bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden, nicht mehr bis zu vier Jahre rückwirkend. - Digitale Antrags- und Abrechnungswege (App, Online-Portal) bauen die meisten Pflegekassen aktiv aus. Eine große strukturelle Reform — etwa bei Pflegegrad-Einstufung oder Pflegegeld-Höhe — steht 2026 nicht an. Die Diskussion dazu läuft, ist aber nicht beschlossen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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