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Was gehört alles zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 17. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Was gehört alles zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?"

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Hallo, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche oder technische Veränderungen in der Wohnung, die es einem Pflegebedürftigen ermöglichen, weiter zu Hause zu leben — entweder weil die Pflege dadurch überhaupt möglich wird, deutlich erleichtert wird oder weil die selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Gesetzliche Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI, der Zuschuss liegt bei bis zu 4.180 € pro Maßnahme ab Pflegegrad 1. Klassische Beispiele aus dem Pflegealltag: - Bodengleiche Dusche statt Badewanne (Umbau Bad) - Treppenlift oder Hublift - Türverbreiterung für Rollstuhl/Rollator - Rampen statt Stufen am Eingang - Haltegriffe in Bad, Flur, Schlafzimmer - Absenkung von Arbeitsflächen und Hängeschränken in der Küche - Höhenanpassung der Toilette (Toilettensitzerhöhung fest installiert) - Rutschhemmende Bodenbeläge - Spezielle Türgriffe, Drehflügelantrieb bei schweren Türen - Verlegung des Schlafzimmers ins Erdgeschoss inkl. baulicher Anpassung - Einbau motorischer Rollläden bei eingeschränkter Mobilität - Anpassungen für Sehbehinderung (Kontraste, Lichtsysteme) Wichtige Praxis-Punkte: 1. Antrag VOR Auftragsvergabe stellen — wer den Handwerker schon beauftragt hat, bekommt im schlimmsten Fall keinen Cent. Erst Kostenvoranschlag holen, dann bei der Pflegekasse einreichen, dann beauftragen. 2. Der Betrag gilt pro Maßnahme, nicht pro Jahr. Wenn sich die Pflegesituation später wesentlich verändert (z. B. plötzlich Rollstuhlpflicht nach Schlaganfall), kann erneut beantragt werden — auch wenn ein Umbau schon gefördert wurde. 3. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt (klassisch: Ehepaar, beide mit Pflegegrad) wird der Zuschuss pro Person gewährt — bei Pflege-WGs gilt das Limit von 16.720 € pro Maßnahme (§ 38a SGB XI-Konstellation). 4. Die Pflegekasse kann eine Stellungnahme des MD einholen, ob die Maßnahme pflegerelevant ist. Hilfreich ist eine kurze Begründung im Antrag: "Pflegeperson kann Versorgung im Bad ohne Umbau nicht mehr leisten, weil…" Mein Tipp aus der Praxis: Wohnberatungsstellen der Kommunen oder Pflegestützpunkte beraten kostenlos und kommen oft sogar ins Haus. Die wissen genau, was die Kasse durchwinkt und was nicht — das spart später viel Diskussion.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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