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Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 17. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Was kostet die Erstellung einer Vorsorgevollmacht beim Notar?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Die Kosten für eine notarielle Vorsorgevollmacht in Deutschland richten sich nach Ihrem Vermögen und liegen meist zwischen 175 € und 1.410 €, maximal jedoch bei 2.375 €. Sie bieten hohe Rechtssicherheit, werden von Banken und Behörden problemlos anerkannt und können teure gerichtliche Betreuungsverfahren vermeiden.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Std.

TITEL: Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar? ANTWORT: Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich — ein Notar kann also nicht „teurer" oder „günstiger" sein als ein anderer. Berechnungsgrundlage ist der sogenannte Geschäftswert, und der bemisst sich bei einer Vorsorgevollmacht nach deinem Vermögen. Faustregel der Notarkammern: Geschäftswert = die Hälfte des Reinvermögens (Vermögen minus Schulden), gesetzlich gedeckelt. Für die Beurkundung fällt dann eine 1,0-Gebühr an, plus Auslagen und Umsatzsteuer. Grobe Hausnummern in der Praxis: - bei kleinem Vermögen (bis ca. 50.000 €): rund 60–165 € inkl. MwSt. - bei mittlerem Vermögen (bis ca. 250.000 €): rund 300–500 € - bei größerem Vermögen: meist 600–1.400 € Die Obergrenze liegt bei einem hohen vierstelligen Betrag und wird in der Praxis selten erreicht. Lass dir vorab vom Notariat einen Kostenvoranschlag geben — das ist üblich und kostenfrei. Es gibt zwei Wege, eine Vorsorgevollmacht „amtlich" zu machen: 1. Notarielle Beurkundung: Notar berät, formuliert, beurkundet — höchste Rechtssicherheit, wird von Banken, Grundbuchamt und Behörden problemlos akzeptiert, auch für Immobiliengeschäfte und Kreditverträge nutzbar. 2. Öffentliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde: Die Unterschrift wird dort beglaubigt, einmalige Gebühr von 10 €. Das reicht für die meisten Alltagssituationen (Gesundheit, Heimvertrag, einfache Vermögensangelegenheiten), aber nicht für Immobiliengeschäfte. Soll die Vollmacht auch Grundstücke oder größere Bankgeschäfte abdecken, ist der Notar die sichere Wahl. Für eine reine Gesundheits- und Betreuungsvollmacht ohne Immobilien reicht in vielen Fällen die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde — und spart erheblich Geld. Zusätzlich solltest du die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen (rund 16–20 € einmalig). So findet das Betreuungsgericht sie im Ernstfall sofort. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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