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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Welche Rechnung brauche ich für Verhinderungspflege durch private Ersatzpersonen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:14

Wenn ich jetzt für meine Eltern den kompletten Betrag ab 1.7.2025 bis 1.11.2025 beantragen kann stundenweise..muss ich bei einem privaten ersatzperson auch eine Rechnung einreichen? Und was genau muss auf dem Rechnung stehen?? Zb. 3.500euro dankend erhalten und unterschrift der ersatzperson ? Reicht sowas für eine Rechnung wenn mann die tage und stunden nicht mehr genau weiß? Mann möchte ja schließlich den vollen Betrag bezahlen lassen..aber Privatpersonen können nicht für jedentag eine Rechnung machen vorallem wenn man sie Bar bezahlt.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

So pauschal wird das nicht durchgehen. Auch bei privaten Ersatzpersonen brauchst du eine Art Rechnung oder Nachweis — eine Zeile wie „3.500 € dankend erhalten" reicht nicht. Die Pflegekasse will in der Regel sehen: - Name und Adresse der Ersatzperson - Zeitraum der Pflege (z. B. 01.07.–01.11.2025) - Tage oder Stunden, zumindest grob (nicht jede Minute, aber nachvollziehbar) - Unterschrift der Ersatzperson und des Pflegebedürftigen - Hinweis, dass es Verhinderungspflege war - gegebenenfalls Bankverbindung für die Auszahlung Wichtig: Wenn du gar keine Zeiten angibst, wirkt das schnell unglaubwürdig und kann abgelehnt werden. Eine handschriftliche Aufstellung mit den oben genannten Angaben reicht aber völlig — eine formale Rechnung mit Steuernummer oder Ähnliches ist bei privaten Ersatzpersonen nicht nötig. Wer von Anfang an kurz mitschreibt — Datum, Stunden, was wurde gemacht — spart sich später jede Diskussion mit der Pflegekasse. Bei nahen Angehörigen denk an die Erstattungsgrenze nach § 39 Abs. 3 SGB XI: 1,5-faches des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr, plus extra geltend gemachte Fahrtkosten oder Verdienstausfall.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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